Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Erbschaft - Tipps für Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte und andere Beteiligte

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einer Erbschaft

Aktuelle Urteile der Gerichte zu Erbschaft, Erbengemeinschaft und Erbschein

 

Eine Erbschaft kann anstrengend sein.

Der Erbe hat nach einem Erbfall plötzlich mit dem Nachlassgericht oder wegen der Erbschaftsteuer mit dem Finanzamt zu tun.

Auch fragen sich viele Erben, ob sie für Schulden des Erblassers haften oder wie man eine Erbschaft ausschlagen kann.

Über große Erfahrung mit der Abwicklung einer Erbschaft verfügen Betroffene in aller Regel nicht.

Hier helfen allen Beteiligten die umfangreichen Informationen auf dieser Internetseite.

Erfahrene Spezialisten geben in den einzelnen Kapiteln u.a. Tipps zu ersten erforderlichen Maßnahmen nach einer Erbschaft, zu Rechten und Pflichten in einer Erbengemeinschaft, zur Auflösung eines Bankkontos des Erblassers, zur Verwertung einer in den Nachlass fallenden Immobilie und zu vielen weiteren Themen.

Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen

Wenn ein Mensch verstorben ist, dann geht das Vermögen des Toten auf seine Erben über.

So simpel dieser Grundsatz auch klingt, so überfordert sind die Erben oft mit der Situation.

So muss in vielen Fällen erst einmal geklärt werden, wer denn tatsächlich Erbe des Erblassers geworden ist.

Ein Testament bestimmt die Erbfolge

Wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, dann richtet sich die Erbfolge im Normalfall nach diesem vom Erblasser hinterlassenen letzten Willen.

Schwieriger wird es aber bereits dann, wenn mehrere Testamente existieren, das Testament des Erblassers unklar ist oder Beteiligte Zweifel daran haben, ob das Testament überhaupt unwirksam ist.

Gleichzeitig müssen sich die Erben bereits in einem sehr frühen Stadium entscheiden, ob sie das Erbe überhaupt annehmen oder alternativ die Erbschaft ausschlagen wollen.

Soll die Erbschaft ausgeschlagen werden?

Eine Ausschlagung des Erbes ist in der Regel nur innerhalb einer sehr kurzen Frist möglich.

Hat man als Erbe die Erbschaft aber erst einmal angenommen, dann treffen einen zahlreiche Rechte aber eben auch Pflichten.

Im Vordergrund steht hier die Verpflichtung des Erbes, für Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat, gerade zu stehen.

Auch muss der Nachlass vom Erben verwaltet werden. Dies kann immer dann schwierig werden, wenn es mehrere Erben gibt, die eine so genannte Erbengemeinschaft bilden.

Eine Erbengemeinschaft kann anstrengend sein

Sind die verschiedenen Erben hier zu einzelnen Punkten unterschiedlicher Meinung, dann beschäftigen sich die Erben manchmal mehr miteinander als mit dem eigentlichen Problem.

Hier sind die auf dem Erbrecht-Ratgeber enthaltenen Informationen für alle Beteiligten von großem Wert.

Der Umgang mit dem Bankkonto des Erblassers, mit einer in den Nachlass fallenden Immobilie oder auch mit einer Lebensversicherung des Erblassers wird auf dieser Internetseite ausführlich erklärt.

Man findet weiter auch Hinweise zur Erforderlichkeit eines Erbscheins, zum Umgang mit einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker und zu vielen weiteren Themen.

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Anwalt für Erbrecht
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Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

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W.J. aus Wien

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