Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Anwalt beauftragen? Der erste Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Den Anwalt mit wichtigen Informationen versorgen.
  • Drohen Fristen abzulaufen?
  • Welchen Schriftverkehr gibt es in der Sache bereits?

Manchmal ist es in einer Erbangelegenheit unumgänglich, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen.

Die Einschaltung eines Anwalts kann zwingend erforderlich sein, um erbrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder auch abzuwehren.

Ist man beispielsweise durch Testament als Erbe eingesetzt worden, weigern sich aber die Angehörigen, den Nachlass herauszugeben, so helfen freundliche Schreiben und höfliche Bitten in aller Regel nicht weiter.

Frühzeitige Einschaltung eines Anwalts kann ratsam sein

Ebenso empfiehlt es sich umgehend einen Anwalt aufzusuchen, wenn man als Erbe von einem Pflichtteilsberechtigten mit Forderungen überzogen wird, die bereits auf den ersten Blick als nachhaltig überzogen erscheinen.

Schließlich kann ein in erbrechtlichen Angelegenheiten erfahrener Anwalt auch bei der Auseinandersetzung einer Erbschaft unter mehreren Erben überaus hilfreich sein.

Bei Erbengemeinschaften geht es oftmals nicht primär um die Klärung rechtlicher Fragen, sondern hier kann sich der Anwalt oft als Mediator und Mittler zwischen Erben nützlich machen, deren Problem im wesentlichen darin liegt, dass die Kommunikation unter den Erben aus Gründen, die in der Vergangenheit liegen, schwierig ist.

Muss es ein Fachanwalt für Erbrecht sein?

Hat man den Anwalt seiner Wahl über Empfehlungen von Freunden oder Nachbarn, die örtliche Anwaltskammer oder auch nur das Internet gefunden, dann gilt es, einen ersten Kontakt aufzubauen.

Ob man dabei zwingend einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen muss, ist im wesentlichen Geschmackssache. Fachanwälte für Erbrecht müssen sich in ihrer Spezialmaterie regelmäßig fortbilden ... Nicht-Fachanwälte machen dies (hoffentlich) auf freiwilliger Basis.

Wichtig ist, dass man an einen Rechtsanwalt gerät, der sich in der Materie auskennt. Ebenso wichtig ist aber auch, dass sich der Rechtsanwalt der Wahl Zeit für die Angelegenheit nimmt und die Beratung mit entsprechendem Engagement angeht.

Jedenfalls schützt auch die Beauftragung eines Fachanwaltes für Erbrecht nicht davor, dass auch einem Fachanwalt manchmal eklatante Fehler unterlaufen. Auch Fachanwälte sind nicht unfehlbar.

Das erste Telefonat mit der Kanzlei der Wahl

Im Allgemeinen wird man ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht suchen und zu diesem Zweck mit der betroffenen Kanzlei einen Beratungstermin vereinbaren.

Hier wird man es telefonisch in aller Regel zuerst mit dem Sekretariat des ins Visier genommenen Anwalts zu tun bekommen. Es macht aber auch beim ersten Anruf durchaus Sinn, sich von dem Mitarbeiter der Kanzlei direkt zu dem Anwalt, so er denn im Haus ist, durchstellen zu lassen.

Ein solcher telefonischer Kontakt zum Anwalt verschafft nicht nur dem Ratsuchenden einen ersten Eindruck von seinem zukünftigen Interessenvertreter, sondern ermöglicht dem Anwalt auch in Vorbereitung eines ausführlicheren Beratungsgespräches erste Fragen zu lancieren, um den für ihn wesentlichen Sachverhalt so früh wie möglich zu umreißen.

Laufen in der Angelegenheit wichtige Fristen?

Dabei sollte man von einem solchen ersten Telefonat keine Wunderdinge und insbesondere keine fertigen Lösungsvorschläge von Seiten des Anwalts erwarten.

Der Anwalt kann anlässlich eines solchen Gesprächs aber regelmäßig abklären, ob er das Mandat überhaupt annehmen kann, oder gegebenenfalls eine Interessenkollision vorliegt.

Weiter wird ein erfahrener Anwalt schon zur Vermeidung eines Haftungsfalles zu ermitteln versuchen, ob bei dem ihm angetragenen Fall gegebenenfalls „Gefahr im Verzug“ ist, weil beispielsweise gesetzliche Fristen auszulaufen drohen.

Welche Angaben braucht der Anwalt?

Schließlich kann niemand besser als der Anwalt selber dem Mandanten mitteilen, welche Urkunden und sonstige Unterlagen der Mandant zum ersten Beratungsgespräch mitbringen soll.

Soweit Schriftverkehr mit der Gegenseite vorliegt, eine letztwillige Verfügung des Erblassers aufgefunden wurde, gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt ein anwaltlicher Vertreter Schreiben verfasst hat oder der Mandant von Gerichten oder Behörden Schreiben erhalten hat, sollten diese Schriftstücke dem Anwalt zwingend und gegebenenfalls sogar noch vor einem ersten Besprechungstermin zur Verfügung gestellt werden.

Um dem Anwalt einen vollständigen Überblick insbesondere über sämtliche von der Angelegenheit betroffenen Personen zu geben, ist es hilfreich, eine grafische Darstellung in Form eines Stammbaums zu erstellen und diese dem Anwalt zukommen zu lassen.

Liste der Beteiligten mitbringen und Honorarfrage klären!

Eine Liste mit vollständigen Angaben über Namen und Adressen aller involvierten Personen erleichtern die Anwaltsarbeit zusätzlich.

Letztendlich ist es zur Vermeidung von Missverständnissen alles andere als verboten, dem Anwalt schon zu Beginn der Mandatierung eigene Erwartungen an den Ausgang der Angelegenheit mitzuteilen.

Besonders empfänglich sind Anwälte in diesem Zusammenhang für Hinweise, wo der Mandant selber Handlungsspielraum oder Raum für einen Kompromiss mit der Gegenseite sieht.

Auch die Kostenfrage sollte bereits im ersten Termin zwischen Mandant und Rechtsanwalt verbindlich geklärt werden.

Sowohl für den Mandanten als auch für den Rechtsanwalt ist es im Regelfall nämlich von großem Interesse, ob der Rechtsanwalt seine Gebühren nach dem Gegenstandswert abrechnet oder sein Honorar für die Beratung nach Zeitaufwand in Rechnung stellt.

Anwälte, die in der Honorierungsfrage nicht hinreichend klare Antworten geben, sollten eher gemieden werden.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

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