Wie kann man einen Testamentsbesitzer zur Ablieferung eines Testaments bewegen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Ein Testament muss nach dem Erbfall sofort bei Gericht abgeliefert werden
  • Vom Gericht kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden, um Druck auf den Testamentsbesitzer auszuüben
  • Wer ein Testament unterdrückt, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen

Besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass nach einem Todesfall ein Testament von seinem Besitzer nicht wie vorgeschrieben beim Nachlassgericht abgeliefert wurde, dann hat man verschiedene Möglichkeiten, auf den Besitzer des Testaments einzuwirken und den Vorgang der Ablieferung zu beschleunigen.

Zunächst sollte man im Glauben an das Gute im Menschen den Betroffenen auf seine gesetzlich normierte Pflicht, das in seinem Besitz befindliche Schriftstück beim Nachlassgericht abzuliefern, hinweisen.

Ein Testament muss nach dem Erbfall unverzüglich bei Gericht abgeliefert werden

Nicht in jedem Fall, in dem ein Testament nicht bei Gericht abgeliefert wird, ist purer Eigennutz der Grund für die ausbleibende Aktivität. Man kann nicht von jedem verlangen, bei einem Todesfall die einschlägigen Gesetzesparagrafen zur Handlungspflicht bei Auffinden eines Testamentes parat und gegenwärtig zu haben.

Stößt man jedoch bei dem Betroffenen auch mit einem gut gemeinten Hinweis auf seine Ablieferungspflicht auf taube Ohren, dann besteht zumindest ein Anfangsverdacht, dass es bei der Abwicklung des Nachlasses ungemütlich werden könnte.

In diesem Fall kann man entweder gleich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen oder auch ein Schreiben verfassen, mit dessen Hilfe nochmals nachdrücklich auf die Ablieferungspflicht an sich ( § 2259 BGB) und mögliche Folgen aus der Nichtablieferung des Testamentes hingewiesen wird.

Behörden helfen bei der Suche nach dem Testament

Führt auch ein solches Schreiben nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist es möglicherweise an der Zeit, die zuständigen Behörden einzuschalten.

Tatsächlich hat nämlich auch das Nachlassgericht die Aufgabe, für eine dem tatsächlichen Willen des Erblassers entsprechende Nachlassabwicklung zu sorgen. Auf entsprechend begründeten Hinweis kann das Nachlassgericht daher den ablieferungsunwilligen Testamentbesitzer zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht auffordern.

Wird auch diese Aufforderung des Nachlassgerichtes vom Betroffenen ignoriert, dann hat das Gericht die Möglichkeit bei dem Betroffenen in der Angelegenheit „Daumenschrauben“ anzulegen.

Zunächst einmal kann das Gericht gegen den Betroffenen ein so genanntes Zwangsgeld anordnen. Das Zwangsgeld ist dabei von dem Gericht vorab grdsl. anzudrohen und darf einen Betrag von Euro 25.000,00 nicht übersteigen.

Gericht kann empfindliches Zwangsgeld verhängen

Kommt der Betroffene nach wirksamer Anordnung des Zwangsgeldes seiner Ablieferungspflicht binnen gesetzter Frist immer noch nicht nach, dann verfällt das Zwangsgeld.

Weiter kann sich das Nachlassgericht zur Beschaffung des Testaments auch durch eine besondere Verfügung unmittelbaren Zwangs bedienen. Hier können vom Nachlassgericht nötigenfalls Polizeibeamte unterstützend hinzugezogen werden.

Durchsuchungsaktionen können dabei sowohl bei dem Betroffenen zu Hause als auch an anderen Stellen (Bankschließfach) durchgeführt werden.

Schließlich besteht für das Nachlassgericht die Möglichkeit, denjenigen, bei dem begründeter Verdacht besteht, dass er ein Testament in seinem Besitz hat und dieses nicht abliefert, zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Testamentes aufzufordern.

Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar

Wird diese eidesstattliche Versicherung falsch abgegeben und fliegt dieser Tatbestand in der Folge auf, droht dem Betroffenen wiederum das Strafrecht mit einer Straferwartung von bis zu drei Jahren.

Hat jedoch weder staatlicher Druck noch gute Worte bei der Wiederbeschaffung des verschwundenen Testamentes geholfen, dann gibt es trotzdem noch Hoffnung.

Tatsächlich besteht nämlich die Möglichkeit, dass die Erbfolge auch durch ein gar nicht vorliegendes Testament bestimmt wird. Näheres hierzu finden Sie in diesem Kapitel.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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