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Erbschein beantragen – Wie läuft der Termin beim Nachlassgericht ab?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden
  • Nachlassgericht fordert Urkunden und eine eidesstattliche Versicherung
  • Bei Bedarf kann gleichzeitig ein Antrag auf Grundbuchkorrektur gestellt werden

Wenn ein Erbfall eingetreten ist, dann muss der Erbe oft einen Erbschein beantragen.

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das Auskunft über die Rechtsnachfolge nach dem Tod einer Person gibt. Versicherungen, Banken, das Grundbuchamt und sonstige Dritte können dem Erbschein entnehmen, wer Erbe geworden ist und über das Vermögen des Erblassers verfügen darf.

Ein Erbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden. Man muss zu diesem Zweck beim Nachlassgericht einen entsprechenden Antrag stellen und auch diverse Nachweise vorlegen.

So muss man als Antragsteller gegenüber dem Nachlassgericht angeben, aus welchem Rechtsgrund (Gesetz oder Testament) man das Erbrecht für sich in Anspruch nimmt.

Weiter muss man gegenüber dem Nachlassgericht angeben, ob und welche Personen vorhanden sind, die im Rahmen der Erbfolge ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Ebenfalls interessiert sich das Nachlassgericht für die Frage, ob gegebenenfalls schon ein Rechtsstreit über die Erbfolge ausgebrochen ist.

Urkunden und eidesstattliche Versicherung als Nachweis

Um die Richtigkeit all dieser Angaben nachzuweisen, hat der Antragsteller dem Nachlassgericht, soweit möglich, öffentliche Urkunden vorzulegen. Hier kommen insbesondere die so genannten Personenstandsurkunden, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, die Eheurkunde, ein Auszug aus dem Familienbuch oder die Sterbeurkunde in Frage.

Diese Urkunden sind dem Nachlassgericht stets in Urschrift, als Ausfertigung oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen. Eine einfache Kopie reicht also nicht.

Hat man einen entsprechenden schriftlichen Antrag beim Nachlassgericht gestellt, wird man, je nach Auslastung des Gerichts, nach ein paar Wochen zu einem Termin geladen.

Rechtspfleger/in ist beim Nachlassgericht zuständig

Dieser Termin findet beim Nachlassgericht regelmäßig vor dem so genannten Rechtspfleger statt.

Der Rechtspfleger sortiert in diesem Termin den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.

Hinsichtlich mancher Angaben, die im Erbscheinsantrag vom Antragsteller zu machen sind, lässt der Rechtspfleger den Antragsteller in dem Termin eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, wonach die gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind. Mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung macht man sich als Antragsteller strafbar.

Im Vorfeld des Termins hat man vom Nachlassgericht in der Regel bereits den Vordruck für ein so genanntes Nachlassverzeichnis erhalten. Hier hat der Antragsteller die Vermögenswerte einzusetzen, die in den Nachlass fallen. Das Nachlassverzeichnis wird vom Nachlassgericht insbesondere für die Ermittlung des Nachlasswertes zur Bemessung der Kosten für den Erbschein benötigt.

Insbesondere die Kosten für im Nachlass befindliche Immobilien werden in der Praxis auf Grundlage von Brandversicherungswerten oder auf Basis von Erfahrungswerten der Nachlassgerichte relativ unbürokratisch ermittelt.

Grundbuchberichtigung kann beantragt werden

Soweit sich Immobilien im Nachlass befinden, kann man als Erbe im Termin vor dem Nachlassgericht auch gleich einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall fallen für die Grundbuchberichtigung keine Kosten an.

Man bekommt beim Nachlassgericht in aller Regel nur den Rechtspfleger zu Gesicht. Soweit die Erbfolge auf einem Testament oder Erbvertrag beruht oder auch ausländisches  Recht zur Anwendung kommt, legt der Rechtspfleger den Erbscheinsantrag allerdings dem Nachlassrichter zur Entscheidung vor.

Wenn der Erbscheinsantrag vernünftig vorbereitet ist und es keine klärungsbedürftigen Punkte gibt, hat man den Erbscheinstermin beim Nachlassgericht innerhalb einer halben Stunde hinter sich.

Wenn von dritter Seite keine Einwände gegen den Erbscheinsantrag kommen, erhält man dann den Erbschein vom Nachlassgericht innerhalb von ein bis zwei Wochen.

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