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Urne eines Verstorbenen wird irrtümlich in der Ostsee anstatt in der Nordsee bestattet – Die Witwe des Verstorbenen fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld!

Von: Dr. Georg Weißenfels

LG Bielefeld – Urteil vom 06.10.2021 – 5 O 170/17

  • Urne des Erblassers soll in der Nordsee bestattet werden
  • Bestattungsunternehmen nimmt die Bestattung irrtümlich in der Ostsee vor
  • Die Witwe des Erblassers fordert vom Bestattungsunternehmen Schmerzensgeld

Das Landgericht Bielefeld musste sich mit den Rechtsfolgen einer irrtümlich am falschen Ort erfolgten Seebestattung beschäftigen.

In der Angelegenheit war der Erblasser am 05.02.2017 verstorben.

Die Ehefrau des Erblassers suchte nach dem Tod ihres Mannes ein Bestattungsunternehmen auf.

Der Erblasser soll in der Nordsee bestattet werden

Nachdem der Erblasser eine große Affinität zur Nordsee hatte, äußerte die Ehefrau des Erblassers gegenüber dem Bestattungsunternehmen den Wunsch, dass ihr verstorbener Mann im Rahmen einer Urnen-Seebestattung in der Nordsee seine letzte Ruhe finden soll.

Die Parteien einigten sich in der Folge, dass von dem Bestattungsunternehmen eine Seebestattung der Urne des Erblassers durchgeführt werden soll.

Tatsächlich wurde die Urne des Erblassers von dem Bestattungsunternehmen in der Folge aber nicht in der Nordsee, sondern in der Ostsee bestattet.

Ehefrau des Erblassers fordert Schmerzensgeld

Die Ehefrau des Erblassers war ob dieses Umstandes schockiert und forderte das Bestattungsunternehmen auf, ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu bezahlen.

Begründet wurde diese Forderung von der Ehefrau des Erblassers mit dem Vortrag, dass die Ehefrau durch die fehlerhafte Bestattung ihres Mannes ein Psychotrauma erlitten habe und seitdem unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen leide.

Nachdem das Bestattungsunternehmen auf die Geldforderung der Ehefrau des Erblassers nicht eingehen wollte, ging die Sache im Februar 2018 zu Gericht.

Gericht nimmt eine umfangreiche Beweisaufnahme vor

Das Landgericht Bielefeld vernahm im Rahmen des Klageverfahrens diverse Zeugen, um festzustellen, ob sich die Vertragsparteien tatsächlich auf die Nordsee als Bestattungsort geeinigt hatten.

Weiter holte das Landgericht ein Gutachten eines Mediziners ein, um die Frage abzuklären, ob die von der Klägerin geschilderten Krankheitssymptome tatsächlich auf die fehlerhafte Bestattung ihres Ehemannes in der Ostsee zurückzuführen sind.

Nach erfolgter Beweisaufnahme und über dreieinhalb Jahre nach Erhebung der Klage sprach das Gericht der Klägerin einen Schmerzengeldanspruch in Höhe von 2.500 Euro gegen das Bestattungsunternehmen zu.

Vertragsinhalt war die Nordsee als Bestattungsort

Die Beweisaufnahme habe ergeben, so das Gericht in der Begründung seiner Entscheidung, dass sich die Vertragsparteien auf die Nordsee als Bestattungsort geeinigt hätten.

Durch die Bestattung der Urne in der Ostsee habe das Bestattungsunternehmen seine Pflichten aus dem Bestattungsvertrag verletzt.

Weiter hätten die Ermittlungen des eingeschalteten Sachverständigen ergeben, dass die Pflichtverletzung des Bestattungsunternehmens zumindest mitursächlich für die von der Klägerin geschilderten gesundheitlichen Probleme gewesen sei.

Schmerzensgeld ist nur in Höhe von 2.500 Euro gerechtfertigt

Die fehlerhafte Beisetzung des Erblassers am falschen Ort sei Auslöser für eine Depression der Klägerin gewesen.

Lediglich bei der Frage der Höhe des der Klägerin zustehenden Schmerzensgeldes wollte das Gericht dem Vortrag der Klägerin nicht folgen.

Das Gericht hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro, lediglich ein Viertel der von der Klägerin geforderten Summe, für angemessen.

Begründet wurde diese Einschätzung des Gerichts mit Hinweis auf andere Urteile zu vergleichbaren Schadensereignissen.

Die Klägerin hatte vor diesem Hintergrund auch 75% der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.

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