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Wie bekomme ich mein Erbe ausgezahlt?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Als alleiniger Erbe hat man es einfach
  • Man benötigt oft einen Erbschein zum Nachweis seines Erbrechts
  • Bei einer Erbengemeinschaft braucht man oft viel Geduld

Verstirbt ein Familienmitglied oder ein guter Bekannter, dann ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass man eine Erbschaft gemacht hat.

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament gemacht hatte, dann erfährt man von seiner Erbschaft in aller Regel durch Post vom Nachlassgericht.

Im Rahmen der so genannten Testamentseröffnung informiert das Nachlassgericht jedermann, der von dem Testament betroffen ist, von dem Inhalt des letzten Willens.

Ohne einen letzten Willen regelt das Gesetz die Erbfolge

Hatte der Verstorbene kein Testament verfasst, dann gilt automatisch die so genannte gesetzliche Erbfolge.

Gleich, ob man in einem Testament als Erbe eingesetzt wurde oder als gesetzlicher Erbe berufen ist, interessiert den Betroffenen in aller Regel vor allem eine Frage:

Wie bekomme ich mein Erbe ausgezahlt?

Die Antwort auf diese Frage kann sehr einfach ausfallen … oder auch extrem kompliziert.

Welche Punkte sind für die Abwicklung der Erbschaft wichtig?

Entscheidend für eine reibungslose und rasche Abwicklung einer Erbschaft sind folgende Parameter:

  • Gibt es nur einen oder mehrere Erben?
  • Wenn es mehrere Erben gibt: Verstehen sich die Erben untereinander und haben die Erben dieselben Interessen?
  • Hat der Erblasser ein handschriftliches, ein notarielles oder gar kein Testament hinterlassen?
  • Hat der Erblasser Anweisungen für die genaue Aufteilung seines Vermögens hinterlassen?
  • Gibt es einen Testamentsvollstrecker?
  • Wie komplex ist der Nachlass? Gibt es nur ein Konto oder mehrere? Befinden sich im Nachlass Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen? Liegt das Vermögen des Erblassers in Deutschland oder im Ausland?
  • Hat der Erblasser Schulden hinterlassen, die von den Erben erst ermittelt und dann reguliert werden müssen?

Angesichts der vorstehenden Punkte kann ein Erbe erahnen, dass es mit der Auszahlung seiner Erbschaft eventuell etwas schwieriger werden kann.

Die Idealkonstellation: Es gibt nur einen Erben!

In einer Idealkonstellation gibt es nur einen Erben, im Nachlass befindet sich ein Bankkonto mit 100.000 Euro, der Erblasser hat seinem Erben keine Schulden, dafür aber ein notarielles Testament hinterlassen.

In diesem Idealfall wird das notarielle Testament nur drei Wochen nach dem Erbfall vom Nachlassgericht eröffnet und der Erbe kann mit diesem eröffneten Testament zur Bank des Erblassers gehen, die 100.000 Euro abheben und das Geld ausgeben.

Bedauerlicherweise liegen in der Praxis die Erbfälle aber nie so einfach.

Bei vielen Erbfällen gibt es mehrere Erben!

Das beginnt bereits damit, dass ein Verstorbener oft mehr als nur einen Erben hinterlässt, kein Testament errichtet hat und der zu verteilende Nachlass in aller Regel nicht nur aus einem Bankkonto, sondern aus vielen weiteren Vermögenswerten besteht.

Bei solchen etwas komplexeren Erbschaften mit mehreren Erben sind vor allem zwei Faktoren für die Auszahlung des Erbes entscheidend:

Zum einen benötigt man, soweit man kein notarielles Testament des Verstorbenen besitzt, in aller Regel einen Nachweis, dass man Erbe geworden ist.

Durch einen Erbschein weist man seine Erbenstellung nach

Insbesondere ein gesetzlicher Erbe muss sich für diesen Nachweis bei dem zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein besorgen, um sich z.B. gegenüber der Bank, bei der der Verstorbene sein Konto hatte, als berechtigter Erbe legitimieren zu können.

Alleine die Beschaffung eines solchen Erbscheins kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ist die Erbfolge streitig, kann die Erteilung eines Erbscheins sogar mehrere Jahre dauern.

Hat man die Erbfolge in einem Erbscheinverfahren geklärt, dann kann es aber weitere Verzögerungen geben.

Eine Erbengemeinschaft kann einen zur Verzweiflung bringen

Sind nämlich zwei oder mehr Erben vorhanden, dann müssen sich die Erben auf eine Verteilung der Erbschaft einigen.

Ein Erbe alleine kann nicht einfach den ihm vermeintlich gehörenden Anteil aus dem Nachlass entnehmen.

Alle Entscheidungen und die konkrete Verteilung der Erbschaft müssen immer durch alle Erben einvernehmlich und gemeinsam vorgenommen werden.

Wenn die Erben aber zerstritten sind und die Kommunikation gestört ist, dann kann sich auch die Verteilung der Erbschaft über Jahre hinziehen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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