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Hatte der Erblasser Bankvermögen in der Schweiz? Wie kann man als Erbe an Informationen kommen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Recherche bei über 700 Banken in der Schweiz
  • Bankenombudsmann kann zentrale Abfrage starten
  • Datenbank über kontaktlose Vermögenswerte abfragen

Die genaue Zahl kennt niemand. Schätzungen gehen aber davon aus, dass deutsche Staatsbürger weit über 100 Milliarden Euro auf Schweizer Banken deponiert haben.

Gegen eine Geldanlage bei Schweizer Banken ist dem Grunde nach auch nichts einzuwenden. Problematisch wird es immer nur dann, wenn der Inhaber der Vermögenswerte verstirbt und er aus welchen Gründen auch immer zu Lebzeiten dafür gesorgt hat, dass seine Vermögensanlage in der Schweiz möglichst im Verborgenen bleibt.

Erben in Deutschland haben in der Praxis oft Schwierigkeiten, an Nachlassvermögen zu gelangen, das bei Schweizer Banken liegt.

Erbe muss Legitimation nachweisen

Dabei geht es oft gar nicht so sehr darum, dass man als deutscher Erbe nach dem Ableben des Kontoinhabers natürlich auch gegenüber Schweizer Banken nachweisen muss, dass man Erbe und Rechtsnachfolger des Kontoinhabers geworden ist. Ein von einem deutschen Nachlassgericht ausgestellter Erbschein wird regelmäßig auch von einer Schweizer Bank als Nachweis der Legitimation anerkannt.

Schwieriger wird es für den Erben in Deutschland aber in all den Fällen, in denen der Erbe keine oder allenfalls rudimentäre Kenntnisse über das in der Schweiz angelegte Vermögen besitzt.

Gar nicht so selten sind deutsche Erben nämlich mit der Situation konfrontiert, dass es zwar deutliche Hinweise darauf gibt, dass der Erblasser über beträchtliches Vermögen in der Schweiz verfügt hat, der Erbe aber keine Ahnung hat, bei welcher Bank in der Schweiz das Geld liegt.

In diesem Fall muss der Erbe oft mühsame Ermittlungen anstellen, um das ihm zustehende Vermögen zu lokalisieren.

Notfalls müssen über 700 Banken angefragt werden

In Anbetracht von über 700 in der Schweiz zugelassenen Banken und Kreditinstituten tut sich der Erbe bereits leichter, wenn er den Kreis der infrage kommenden Banken zumindest etwas einschränken kann.

Ist zum Beispiel klar, dass sich das Vermögen mutmaßlich bei einer der Schweizer Großbanken befindet, dann kann sich der Erbe bei seinen Recherchen auf diese Institute beschränken.

Solange die Legitimation des Anspruchstellers nachgewiesen ist, erteilen auch Schweizer Banken einem Erben Auskunft über Kontoverbindungen, die ein Erblasser zu Lebzeiten unterhalten hat.

Man sollte bei einem Auskunftsbegehren nur peinlich darauf achten, dass man sich nach sämtlichen Vermögenswerten des Verstorbenen erkundigt. Fragt man nämlich beispielsweise nur „Kontoverbindungen“ bei der betroffenen Bank ab, erhält man nicht zwangsläufig auch Auskunft zu Wertpapierdepots oder gegebenenfalls vorhandenen Schließfächern.

Bankenombudsmann veranlasst zentrale Abfrage bei Banken

Hat man keinen Anhaltspunkt, bei welcher Bank in der Schweiz der Erblasser sein Vermögen angelegt hat, lohnt sich gegebenenfalls eine zentrale Anfrage bei dem von der Schweizerischen Bankiervereinigung eingesetzten Bankenombudsmann.

Schweizer Banken sind nämlich verpflichtet, so genannte „kontakt- und nachrichtenlose Vermögenswerte“ bei einer zentralen Datenbank zu melden. Diese Datenbank kann wiederum in begründeten Fällen vom Bankenombudsmann abgefragt werden.

Als kontaktlos sieht eine Schweizer Bank dann eine Kundenverbindung an, wenn

  • die an den Kunden versendete Korrespondenz retourniert wird,
  • auch sonst keinerlei Kontakt zum Kunden besteht oder
  • Suchmassnahmen der Bank erfolglos geblieben sind.

Nähere Informationen können in den "Richtlinien über die Behandlung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken (Narilo-Richtlinien)" nachgelesen werden.

Datenbankrecherche im Internet nach Vermögenswerten

Zu langfristig nachrichtenlosen Vermögenswerten bei Schweizer Banken kann man schließlich in einer im Internet verfügbaren Datenbank (https://www.dormantaccounts.ch/narilo/) recherchieren. Dort finden sich Informationen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten bei Schweizer Banken, deren Wert über 500 Schweizer Franken beträgt oder unbekannt ist. 

Wenn man in dieser Datenbank Angaben zu möglichem Vermögen des Erblassers findet, tut man gut daran, umgehend Ansprüche bei der betroffenen Bank anzumelden.

Vermögenswerte, die nämlich mindestens 10 Jahre kontaktlos und 50 Jahre nachrichtenlos gewesen sind, werden liquidiert und fallen dem Schweizer Staat zu.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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