Muster für Schreiben des Erben an Bankenverband wegen Kontonachforschung

Von: Dr. Georg Weißenfels

An

Bundesverband deutscher Banken e.V.
Postfach 040307
10062 Berlin

München, den 01.01.2013

Nachlasssache Hubert Franz, verstorben am 15.12.2012
Bitte um Nachforschung zu Vermögenswerten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihnen anzeigen, dass mein Vater, Herr Hubert Franz, zuletzt wohnhaft in Musterstr.1, 80000 München, geboren am 12.12.1935, am 15.12.2012 verstorben ist.

Ich bin auf Grund testamentarischer Erbfolge alleiniger Erbe nach meinem Vater.

Ich übersende zunächst anbei eine Kopie der Sterbeurkunde sowie eine Ausfertigung des Erbscheins (alternativ das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk) des Amtsgerichts München – Nachlassgericht– vom 27.12.2005, der mich als Alleinerben ausweist.

Nachdem ich keine Kenntnis von Kontoverbindungen und Vermögenswerten meines Vaters habe, bitte ich Sie bei den Ihrem Verband angeschlossenen Banken nach Konten, Depots und Schließfächern nachzuforschen.

Ich vermute Vermögensgegenstände auch bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Für weitere Adressen, an die ich meine Bitte um Nachforschung richten kann, bin ich ebenfalls dankbar.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Für Ihre Mühe darf ich mich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Anmerkung:
Das Suchverfahren des Bundesverbandes deutscher Banken erstreckt sich auf noch bestehende und auf den Namen des Erblassers lautende Konten.
Das Suchverfahren wird grundsätzlich auf den letzten Wohnsitz des Erblassers beschränkt. Die Suche kann auf maximal drei Bundesländer ausgedehnt werden, wenn konkrete Hinweise bestehen, dass der Erblasser auch an weiteren Orten Konten unterhalten hat.
Die Nachforschungen durch den Bundesverbandes deutscher Banken sind grundsätzlich kostenfrei. Nur für die Suche in Berlin und den neuen Bundesländern erhebt der Ostdeutsche Bankenverband einen Betrag in Höhe von 20 Euro pro Person, nach deren Vermögenswerten gesucht werden soll.
Auch bei Sparkassen sowie Raiffeisen- und Volksbanken kann von dem Erben über den jeweiligen Verband zumindest für ein bestimmtes Bundesland ein Nachforschungsantrag für Vermögenswerte und Konten des Erblassers gestellt werden.
Bemerkenswert und wenig kundenfreundlich ist, dass die entsprechenden Verbände der Sparkassen sowie Raiffeisen- und Volksbanken Anfragen von Hinterbliebenen mit Hinweis auf nicht näher bezifferte "anfallende Kosten, die je nach Umfang der Anfrage unterschiedlich hoch ausfallen können" von ihrem Vorhaben offenbar abschrecken wollen.

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Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

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G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

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