Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wann ist ein Erbschein unrichtig?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Erbschein ist die zentrale Urkunde für den Erben
  • Die Feststellungen in einem Erbschein können bei Bedarf jederzeit korrigiert werden
  • Neu auftauchende Erben oder weitere Testamente können einen Erbschein unrichtig werden lassen

Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die bezeugt, wer Erbe geworden ist. Der Erbschein wird auf Antrag vom Nachlassgericht ausgestellt und kann von demjenigen, der im Erbschein als Erbe ausgewiesen wird, im Rechtsverkehr zu Legitimationszwecken eingesetzt werden.

Unter Vorlage eines Erbscheins kann der Erbe Änderungen im Grundbuch vornehmen und das Eigentum an Immobilien auf sich als den neuen Erben und Erbscheinbesitzer umschreiben lassen.

Ebenfalls bestehen Banken im Erbfall regelmäßig darauf, dass sich der Erbe mittels eines Erbscheins als derjenige ausweist, der tatsächlich die Rechtsnachfolge nach dem Erblasser angetreten hat. Wird der Erbschein bei der Bank vorgelegt, kann der im Erbschein ausgewiesene Erbe regelmäßig nach Belieben über das Bankguthaben des Erblassers verfügen.

Erbschein weist den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers aus

Von einem vom Nachlassgericht erteilten Erbschein geht im Rechtsverkehr ein hoher Beweiswert für die Tatsache aus, dass der Inhaber des Erbscheins auch berechtigter Erbe ist.

Tatsächlich werden jedoch vom Nachlassgericht immer wieder Erbscheine erteilt, die inhaltlich unrichtig sind. In § 2361 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist vor diesem Hintergrund ausdrücklich normiert, dass das Nachlassgericht einen Erbschein einzuziehen hat, wenn sich ergibt, „dass der erteilte Erbschein unrichtig“ ist.

Gründe, warum ein Erbschein unrichtig ist (oder wird), kann es viele geben. Neben formalen Fehlern, die auch einem Gericht in der gleichen Regelmäßigkeit unterlaufen, wie sie im Leben außerhalb der Justiz passieren, ist vor allem die unrichtige Angabe des Erben immer wieder Ausgangspunkt für einen Antrag auf Einziehung und Kraftloserklärung eines Erbscheins.

Simpel sind meist noch die Fälle, in denen ein Erbschein auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge erteilt wurde und zeitlich später ein vom Erblasser errichtetes Testament aufgefunden wird, das eine vom Gesetz abweichende Erbfolgeregelung enthält. In diesem Fall ist der Erbschein selbstverständlich bei den gesetzlichen Erben einzuziehen und den im Testament ausgewiesenen Erben neu zu erteilen.

Streit bei mehreren Testamenten

Kniffliger können bereits Fälle sein, in denen der Erblasser nicht nur ein, sondern zwei oder mehrere Testamente hinterlassen hat. Insbesondere undatierte letztwillige Verfügungen können zunächst Schwierigkeiten bei der Feststellung machen, welches Testament denn nun gelten soll und in der Konsequenz zu einem unrichtigen Erbschein führen, wenn das Nachlassgericht bei der Erteilung gleichsam auf das falsche Pferd setzt und dem Erbschein nicht das „richtige“ Testament zugrunde legt.

Gänzlich unkalkulierbar können sich Erbscheinverfahren entwickeln, wenn der Erblasser zwar ein Testament hinterlassen hat, dieses aber inhaltlich unklar ist. In diesen Fällen bleibt einem Nachlassgericht nichts anderes übrig, als das vorliegende Testament „auszulegen“. Eine Auslegung dient immer dazu, den wirklichen Willen des Erblassers zu erforschen und diesem Willen durch eine entsprechende Interpretation des hinterlassenen Testaments Geltung zu verschaffen.

Um zu ermitteln, was der Erblasser mit seinen im Testament niedergelegten Worten eigentlich sagen wollte, werden vor dem Nachlassgericht Umstände aus der Testamentsurkunde selber aber eben auch Umstände, die sich außerhalb des Testaments ereignet haben, in die Abwägung miteinbezogen. Im Zweifel werden also auch Familienmitglieder, Verwandte, Freunde oder der den Erblasser beratende Notar vom Gericht befragt, um zu ermitteln, was der Erblasser eigentlich wollte.

Oft muss ein Testament ausgelegt werden

Ergibt eine individuelle Auslegung des Testaments kein klares Ergebnis, können gesetzliche Auslegungsregeln einem Testament zur Wirksamkeit verhelfen … und am Ende zur Erteilung eines Erbscheins führen.

Es liegt auf der Hand, dass ein unklares Testament, das der Auslegung bedarf, immer eine Quelle für einen unrichtigen Erbschein ist. Sobald die Aussagen von Zeugen als das unsicherste Beweismittel im Prozess mit darüber entscheiden, welchen Inhalt am Ende ein Erbschein hat, darf man davon ausgehen, dass ein, wenn auch geringer, Prozentsatz der auf dieser Basis erteilten Erbscheine inhaltlich unrichtig sind und die Erbfolge falsch wiedergeben.

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