Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Muster für Antrag auf Erteilung Erbschein bei Vorliegen eines Testaments

Von: Dr. Georg Weißenfels

An das

Amtsgericht
- Nachlassgericht -
Musterstr. 2
80000 München

per Einschreiben/Rückschein

(Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte; in Ermangelung eines Wohnsitzes ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend; war der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin-Schöneberg zuständig)

München, den 15.08.2006

Nachlasssache Peter Franz, verstorben 02.08.2006

Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, Robert Franz, nach dem Tod meines Vaters Peter Franz, deutscher Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft Musterstr. 1, 80000 München, die Erteilung folgenden Erbscheins:

Es wird bezeugt, dass der am 2.08.2006 in München verstorbene Peter Franz, geboren am 17.09.1935 in Kiel, zuletzt wohnhaft Musterstr. 1, 80000 München, aufgrund seines Testamentes vom 01.01.2000 von seinem Sohn, Robert Franz, Musterstr. 1, 80000 München, und seiner Tochter, Eva Franz, Musterstr. 2, 80000 München je zu ½ beerbt worden ist.

Zur Begründung führe ich aus:

Mein Vater ist gem. beigefügter Sterbeurkunde vom 01.08.2006 am 25.07.2006 in München verstorben.

Mein Vater hat am 01.01.2000 ein eigenhändiges Testament errichtet und in diesem Testament meine Schwester, Frau Eva Franz, Musterstr. 2, 80000 München, und mich, Robert Franz, Musterstr. 1, 80000 München, zu je ½ als Miterben eingesetzt. Dieses Testament wurde am 09.08.2006 vor dem Nachlassgericht München eröffnet. Bei dem Nachlassgericht München werden die Akten unter dem Zeichen 31 Wx 56/06 geführt. Das Testament befindet sich im Original bei den Nachlassakten. Ich nehme auf die Nachlassakten Bezug.

Das Testament wurde von meinem Vater eigenhändig ge- und unterschrieben sowie mit Ort und dem Erstellungsdatum 01.01.2000 versehen. Das Testament entspricht damit den Formerfordernissen gem. § 2247 BGB. Mein Vater war auch testierfähig.

Mir ist nicht bekannt, dass mein Vater weitere Testamente oder andere letztwillige Verfügungen aufgestellt hat.

Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig.

Das Testament enthält keine Anordnungen zu Testamentsvollstreckung und Nacherbschaft.

Die Miterbin, meine Schwester Eva Franz hat die Erbschaft im Eröffnungstermin angenommen. Auch dies ergibt sich aus den Nachlassakten des Nachlassgerichts.

Zum Nachweis, dass meine Angaben der Richtigkeit entsprechen, füge eine vor Herrn Notar Peter Müller am 10.08.2006 aufgestellte eidesstattliche Versicherung bei, wonach mir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben entgegensteht. (Anmerkung: Diese eidesstattliche Versicherung kann vom Nachlassgericht erlassen werden, wenn es sie nicht für erforderlich erachtet).

Den Wert des Nachlasses gebe ich mit Euro 100.000,00 an.

Mein Vater hatte im Ausland kein Vermögen.

Ich bitte um Übersendung einer Ausfertigung des Erbscheins sowie dreier beglaubigter Abschriften.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Anlage:

  • Testament vom 0.01.2000 in unbeglaubigter Kopie
  • Sterbeurkunde vom 01.08.2006
  • Beglaubigte Abschrift des Familienbuches

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