Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Kontensperrung – Bankkonten des Erblassers können bei Bedarf vom Gericht gesperrt werden

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Erbe hat die Pflicht, sich um den Nachlass zu kümmern
  • Steht der Erbe noch nicht fest, kann sich das Gericht einschalten
  • Gericht kann die Sperrung der Konten des Erblassers verfügen

Im Normalfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers mit dem Erbfall auf den oder die Erben über.

Es ist die Aufgabe der Erben, sich am Tag nach dem Ableben des Erblassers um die einzelnen Vermögenswerte des Verstorbenen zu kümmern.

Über Bankkonten des Erblassers kann der Erbe in der Regel dann verfügen, wenn er sich gegenüber der Bank mittels Erbschein oder gegebenenfalls durch ein Testament oder einen Erbvertrag als der berechtigte Rechtsnachfolger des Erblassers legitimiert.

Unklarheit über die Frage des Erben

In der Praxis ist es aber leider nicht immer klar, wer denn eigentlich Erbe des Verstorbenen geworden ist.

So hat jeder in Frage kommende Erbe zunächst einmal die Möglichkeit, die ihm angetragene Erbschaft binnen einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen, § 1944 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Nach einer fristgerechten Ausschlagung eines Erben wird die Erbfolge komplett neu geregelt.

Auch aus anderen Gründen kann in manchen Erbfällen die Person des Erben für lange Zeit absolut unklar sein.

Gesetzliche Erben im Ausland sind nur schwer zu erreichen

Dies kann zum einen dann passieren, wenn der Erblasser keinen letzten Willen, z.B. in Form eines Testaments, hinterlassen hat und nicht bekannt ist, ob der Erblasser überhaupt erbberechtigte Familienangehörige hatte.

Auch ein Streit über die Wirksamkeit eines Testaments kann sich über Jahre erstrecken und dafür sorgen, dass die Erben für diesen Zeitraum gerade nicht auf das Vermögen des Erblassers zugreifen können.

Schließlich ist auch ein im Ausland lebender Erbe, der weder von dem Tod des Erblassers noch von seiner Berufung als Erbe Kenntnis hat, schlicht nicht in der Lage, seine Erbschaft und damit auch die in das Erbe fallenden Bankkonten in Besitz zu nehmen.

Mit einer Vollmacht können auch Nichtberechtigte auf den Nachlass zugreifen

In Fällen, in denen die Person des Erbes unklar ist und sich der Erbe nicht um den Nachlass kümmern kann, ist es unter Umständen dritten Personen möglich, auf Vermögen des Erblassers und insbesondere auf Bankkonten zuzugreifen.

Hierzu muss der Erblasser zu Lebzeiten lediglich einem Dritten eine entsprechende Vollmacht ausgestellt haben, die dem Bevollmächtigten auch nach dem Erbfall den Zugriff auf die Bankkonten des Erblassers ermöglicht.

Schon häufig mussten Erben feststellen, dass von den Bankguthaben des Erblassers am Ende nicht mehr viel übrig war, nachdem die Konten nach dem Erbfall von einer mit einer Vollmacht ausgestatteten Person geplündert waren.

Nachlassgericht kann die Sperrung der Bankkonten veranlassen

Potentielle Erben oder sonstige Beteiligte müssen einem solchen Szenario aber nicht tatenlos zusehen.

Mittel der Wahl ist in solchen Fällen ein Antrag an das zuständige Nachlassgericht, die betroffenen Nachlasskonten umgehend sperren zu lassen.

Nach § 1960 Abs.1 S.1 BGB gilt nämlich folgendes:

Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht.

Voraussetzung für ein Tätigwerden des Gerichts ist nach der Rechtsprechung, dass „aufgrund dringlicher Belange ein konkreter und objektiv zu bestimmender Sicherungsanlass besteht“.

Kann man dem Gericht mithin glaubhaft machen, dass die Gefahr besteht, dass die Konten des Erblassers von einer nicht berechtigten Person geleert werden und der Erbe selber nicht eingreifen kann, dann wird das Gericht sehr zügig eine Sperrung der betroffenen Bankkonten veranlassen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Wie kommt der Erbe nach dem Erbfall an das Bankkonto des Erblassers heran?
Der Widerruf einer Kontovollmacht durch den Erben
Bevollmächtigte räumt nach dem Erbfall Konten der Erblasserin ab – Erben klagen erfolgreich auf Herausgabe von 274.196,55 Euro!
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht