Muster für Schreiben an Nachlassgericht wegen Durchsetzung Ablieferungspflicht Testament
An das
Amtsgericht München
- Nachlassgericht -
Maxburgstraße 4
80315 München
Nachlasssache Max Mustermann, verstorben am 01.07.2014
Aufforderung zur Ablieferung Testament
München, den 01.08.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.07.2014 ist mein langjähriger Freund Max Mustermann, zuletzt wohnhaft Maximiliansstraße 12, München, im Alter von 81 Jahren verstorben.
Mein Freund war bis zuletzt mit seiner Ehefrau Erna Mustermann verheiratet und bewohnte mit ihr das Anwesen in der Maximiliansstraße.
Mein verstorbener Freund hat mir vor seinem Ableben wiederholt und zuletzt noch während seines Krankenaufenthaltes im Juni diesen Jahres versichert, dass er ein privates Testament verfasst und mich in diesem Testament als Alleinerbin eingesetzt habe.
Mein Freund hat mir sogar den Ort mitgeteilt, an dem er seinen zu meinen Gunsten verfassten letzten Willen verwahrt. Nach seinen Angaben hat er sein Testament zusammen mit anderen wichtigen persönlichen Papieren in einer Schublade in einem Sekretär im Arbeitszimmer seines Hauses aufbewahrt.
Vorgenannte Angaben können von meinem Sohn bestätigt werden, der bei Gesprächen zwischen dem Erblasser und mir wiederholte Male anwesend war.
Ich habe mich nach dem Ableben meines Freundes mehrfach an die überlebende Ehefrau meines Freundes gewandt und sie gebeten, das Testament zu suchen und nachfolgend ihrer gemäß § 2259 BGB bestehenden Ablieferungspflicht nachzukommen und das Testament beim Nachlassgericht abzugeben.
Bis zum heutigen Tag ist die Ehefrau dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen.
Eine Antwort auf meine Aufforderung habe ich aber ebenfalls nicht erhalten, so dass ich davon ausgehen muss, dass die Ehefrau das Testament nicht freiwillig abliefern wird. Einen Erbscheinsantrag hat die Ehefrau meines Freundes bisher aber auch nicht gestellt.
Nachdem ich selber keinen Zugang zu den vom Erblasser zuletzt bewohnten Räumlichkeiten habe, wende ich mich nunmehr an Sie.
Ich bitte Sie, durch Beschluss nach § 358 FamFG gegenüber der Ehefrau des Erblassers deren Ablieferungspflicht in Bezug auf das Testament anzuordnen und in diesem Beschluss der Ehefrau gleichzeitig auch anzudrohen, dass gegen sie ein Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, festgesetzt wird, wenn sie sich weiterhin weigert, das Testament beim Nachlassgericht abzuliefern, § 35 FamFG.
Wenn Sie zu der Angelegenheit weitere Angaben von meiner Seite benötigen, so lassen Sie mich es bitte wissen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir den zu erlassenden Beschluss in Kopie zukommen lassen würden.
Freundliche Grüße
Unterschrift
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