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Sterbeurkunde beantragen – Welche Unterlagen muss man mitbringen?

Von: Dr. Georg Weißenfels

Ist ein Mensch verstorben, dann ist der Tod auch den Behörden mitzuteilen. Das Ableben eines Menschen wird in das Sterberegister eingetragen.

Zuständige Behörde ist das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat.

Aus dem bei dem Standesamt geführten Sterberegister werden nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 PStG (Personenstandsregister) Sterbeurkunden ausgestellt.

Sterbeurkunde für die Abwicklung des Erbfalls notwendig

Eine Sterbeurkunde wird insbesondere vom Erben der verstorbenen Person benötigt, um Dritten gegenüber das Ableben des Erblassers nachweisen zu können.

Banken, Versicherungen, Vertragspartner des Erblassers oder aber auch das Nachlassgericht benötigen die Sterbeurkunde als amtlichen Nachweis für den Todesfall.

Es empfiehlt sich, von der Sterbeurkunde beim Standesamt gleich mehrere Ausfertigungen zu beantragen.

Welche Unterlagen muss man dem Standesamt vorlegen?

Nach § 38 PStV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) müssen dem Standesamt mit dem Antrag auf Erteilung eines Sterbeurkunde diverse schriftliche Nachweise vorgelegt werden.

Ohne diese Nachweise wird die Sterbeurkunde nicht erteilt.

Nachfolgender Tabelle können die erforderlichen Nachweise in den einzelnen Fällen entnommen werden:

 

Personenstand
des Verstorbenen

Ledig

Verheiratet

Geschieden

Verwitwet

 

Totenschein

x

x

x

x

 

Personalausweis/Reisepass

x

x

x

x

 

Geburtsurkunde

x

 

 

 

 

Heiratsurkunde
(Familienstammbuch)

 

x

x

x

 

Scheidungsurkunde

 

 

x

 

 

Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners

 

 

 

x

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