Musterschreiben an gesetzlichen Miterben wegen Auskunft über augleichspflichtige Vorempfänge
Peter Mustermann
Musterstr.1
80000 München
An
Eva Müller
Buchenweg 5
50000 Köln
München, den 01.01.2013
Nachlasssache Franz Mustermann
hier: Auskunft über Zuwendungen
Liebe Eva,
nach dem Tod unseres gemeinsamen Vaters bin ich nunmehr bemüht, die Erbschaftsangelegenheit zu regeln. Dir ist bekannt, dass unser Vater kein Testament hinterlassen hat, wir demnach kraft Gesetz Erben je zur Hälfte sind.
Bevor nunmehr die Verteilung des Nachlasses vorgenommen wird, bitte ich Dich, mir Auskunft über ausgleichspflichtige Zuwendungen zu geben, die Du noch zu Lebzeiten unseres gemeinsamen Vaters von diesem erhalten hast.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Du gem. § 2057 BGB zur Erteilung einer solchen Auskunft verpflichtet bist und die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben im Zweifel auch an Eides Statt versichern musst.
Du bist verpflichtet, mir über sämtliche Vorempfänge, die möglicherweise von den Ausgleichsvorschriften in §§ 2050 bis 2053 BGB erfasst werden können, Auskunft zu erteilen.
Hintergrund der gesetzlichen Ausgleichsvorschriften ist die Annahme, dass unser gemeinsamer Vater die Erbfolge nicht durch lebzeitige Zuwendungen hat verändern wollen. Lebzeitige Zuwendungen werden daher vom Gesetz unter Umständen als Vorempfang auf das zukünftige Erbe gewertet.
Danach sind so genannte Ausstattungen, übermäßige Zuschüsse zu den Einkünften, übermäßige Aufwendungen zu Zwecken der Berufsausbildung und andere Zuwendungen, soweit dies unser gemeinsamer Vater angeordnet hat, auszugleichen.
Zur Begriffsbestimmung folgendes:
- Unter Ausstattung versteht das Gesetz gem. § 1624 BGB sämtliche Zuwendungen, die Dir von unserem gemeinsamen Vater mit Rücksicht auf Deine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Lebensstellung zugewendet wird. Mir ist in diesem Zusammenhang z.B. bekannt, dass Dir von unserem Vater als Starthilfe für Dein Geschäft erhebliche Geldbeträge zur Verfügung gestellt wurden. Ich gehe davon aus, dass diese Zuwendungen ausgleichspflichtig sind.
- Zu den übermäßigen Aufwendungen für eine Berufsausbildung zähle ich die Kosten, die unser Vater für Deinen Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten aufgewendet hat. Dir ist bekannt, dass unser gemeinsamer Vater zu dem Zeitpunkt Deines Auslandsaufenthaltes nur über sehr überschaubare Geldmittel verfügt hat.
- Schließlich wurden Dir von unserem Vater vor allem in den letzten Jahren vor seinem Tod umfangreiche Schenkungen gemacht. Unser gemeinsamer Vater hat mir jedenfalls kurz vor seinem Tod mitgeteilt, dass er Dir gegenüber jeweils klargestellt hat, dass diese Schenkungen im Erbfall mir gegenüber auszugleichen sind.
Du wirst Verständnis dafür haben, dass ich zur Feststellung, ob und in welcher Höhe ausgleichspflichtige Zuwendungen vorliegen, auf Deine Auskunft angewiesen bin.
Ich bitte Dich vor diesem Hintergrund um Mitteilung sämtlicher Zuwendungen, die möglicherweise im vorgenannten Sinne als ausgleichspflichtiger Vorempfang gelten können. Ebenfalls bitte ich um Mitteilung, ob Dir von Vater jemals Schulden, die Du bei ihm gehabt hast, erlassen wurden.
Ich bitte Dich um Erteilung der Auskunft bis zum 14.01.2013.
Soweit Du über Art und Umfang der Auskunftserteilung unsicher bist, steht es Dir selbstverständlich frei, Dich anwaltlich beraten zu lassen.
In Erwartung Deiner Rückantwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
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