Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wer wickelt das Erbe ab?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Die Erben sind für die Abwicklung des Erbes zuständig
  • Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen
  • Eine postmortale Vollmacht kann sinnvoll sein

Wenn ein Mensch verstirbt, dann muss sich jemand um den Nachlass kümmern.

Die Abwicklung eines Nachlasses kann dabei absolut geräuschlos und unproblematisch vonstatten gehen.

Wenn der Nachlass aber hochkomplex und vielschichtig ist, dann kann die Abwicklung auch Jahre dauern und dabei alle Beteiligten viel Energie und auch Geld kosten.

Wie problematisch wird die Abwicklung der Erbschaft?

Wie problematisch die Abwicklung einer Erbschaft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Entscheidend ist zunächst, ob der Nachlass vielschichtig oder übersichtlich ist.

Weiter beeinflusst oft auch die Frage, ob der Verstorbene ein Testament errichtet hat oder ohne ein solches Testament die gesetzliche Erbfolge gilt, die Schwierigkeit der Abwicklung einer Erbschaft.

Was steht im Testament zu Fragen der Abwicklung des Nachlasses?

Mit einem Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, die Abwicklung einer Erbschaft nachhaltig zu lenken und zu beeinflussen.

Grundsätzlich sind nämlich die Erben nach einem Erbfall dazu aufgerufen, sich um alle anstehenden Fragen mit Bezug zum Nachlass zu kümmern.

Die Erben müssen also den Nachlass verwalten, gegen den Nachlass gerichtete Forderungen begleichen und am Ende der Tage die Erbschaft verteilen.

Wenn sich die Erben untereinander verstehen oder sogar nur ein Alleinerbe vorhanden ist, dann gibt es regelmäßig wenige Probleme.

Je mehr Erben es gibt, desto schwieriger wird die Abwicklung des Erbes

Treten aber mehrere Erben die Erbfolge an und ist der Kontakt zwischen diesen Erben aber mäßig bis schlecht, dann kann die Nachlassverwaltung und die Aufteilung der Erbschaft zu massiven Schwierigkeiten führen.

Der Erblasser hat es aber in der Hand, solche Komplikationen bei der Abwicklung seines Erbes zu vermeiden.

Dabei reicht es manchmal schon aus, wenn der Erblasser die Bildung einer aus mehreren Personen bestehenden Erbengemeinschaft vermeidet und nur einen Alleinerben einsetzt.

Weitere Personen neben seinem Alleinerben kann der Erblasser in seinem Testament mit einem Vermächtnis bedenken und so zu einer gerechten Verteilung seines Vermögens gelangen.

Ein Alleinerbe kann alles entscheiden

Der Alleinerbe kann dann die Erbschaft – alleine und ungestört – abwickeln und die Vermächtnisse an die anderen Beteiligten erfüllen.

Eine weitere Möglichkeit für eine reibungslose Abwicklung der Erbschaft zu sorgen, besteht für den Erblasser in der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.

Eine Testamentsvollstreckung muss der Erblasser allerdings zwingend in seinem Testament anordnen.

Ein Testamentsvollstrecker wickelt das Erbe ab

Ein Testamentsvollstrecker nimmt den Erben die Abwicklung des Nachlasses aus der Hand und erledigt alle anstehenden Aufgaben nach den Vorgaben des Erblassers.

Wenn der Erblasser keine – kostenauslösende – Testamentsvollstreckung wünscht, dann kann er auch mit einer Vollmacht arbeiten, die er noch zu Lebzeiten einer bestimmten Person erteilt.

Eine postmortale Vollmacht kann für die Abwicklung des Erbes hilfreich sein

Art und Umfang einer solchen Vollmacht legt der Erblasser vor dem Erbfall fest.

Wenn der Erblasser die Vollmacht als so genannte postmortale Vollmacht erteilt wird, dann kann der oder die Bevollmächtigte auch nach dem Erbfall nachlassbezogene Maßnahmen vornehmen und die Erbschaft abwickeln.

Eine Vollmacht kann von dem Bevollmächtigten freilich nur so lange eingesetzt werden, als die Vollmacht nicht von einem Erben widerrufen wird.

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