Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wie wird das Erbe verteilt?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Jeder Erbe ist mit seiner Erbquote am Nachlass beteiligt
  • Der Erblasser kann Anordnungen über die Verteilung der Erbschaft treffen
  • Wenn sich die Erben nicht einigen, dann wird die Erbschaft zwangsweise aufgeteilt

Wenn man eine Erbschaft macht, dann ist man oft nicht alleine.

Häufig erben nämlich mehrere Personen gleichzeitig.

Das gilt immer dann, wenn der Verstorbene in seinem Testament mehrere Erben eingesetzt hat.

Enthält das Testament Hinweise zur Verteilung?

Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, erben nach der dann geltenden gesetzlichen Erbfolge häufig mehrere Personen.

So erben zum Beispiel nach dem Tod eines Vaters oder einer verheirateten Mutter oft sowohl die Kinder als auch der überlebende Ehepartner.

Egal, auf welchem Weg mehrere Erben zu einer Erbschaft gelangen, bleibt eine Frage immer die gleiche: Wie wird das Erbe verteilt?

Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung des Erbes?

Bei der Beantwortung dieser Frage spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

Existiert ein Testament des Verstorbenen, dann ist natürlich von Interesse, ob in diesem Testament Anordnungen des Verstorbenen vorhanden sind, die von allen Erben beachtet werden müssen.

Weiter spielt bei mehreren Erben eine große Rolle, ob der hinterlassene Nachlass leicht zu teilen ist oder eher komplex ist und schlecht teilbare Nachlassgegenstände, wie zum Beispiel ein Auto oder eine Immobilie, enthält.

Wenn der Verstorbene seinen Erben beispielsweise lediglich ein Bankkonto mit einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro vererbt hat, dann tun sich die Erben leicht.

Welcher Erbteil steht dem einzelnen Erben zu?

Jeder Erbe ist mit einem bestimmten Erbteil an der Erbschaft beteiligt.

Dieser Erbteil ergibt sich entweder aus dem letzten Willen des Erblassers oder, wenn kein Testament existiert, aus den Regeln über die gesetzliche Erbfolge.

Mit diesem Erbteil ist jeder Erbe an dem Vermögen des Verstorbenen zu beteiligen.

Existieren also zum Beispiel zwei Erben, denen je ein hälftiger Erbteil zusteht, dann erhalten diese beiden Erben von den vorhandenen 10.000 Euro je 5.000 Euro.

Einigung oder zwangsweise Teilung?

Auf eine solche Teilung können sich die Erben entweder einvernehmlich einigen oder die Teilung kann notfalls auch mit Hilfe der Gerichte zwangsweise durchsetzen.

Wesentlich spannender und auch schwieriger wird es allerdings, wenn der Verstorbene ein Vermögen hinterlassen hat, das etwas größer ist und das man nur schwer unter mehreren Erben aufteilen kann.

Gehörten dem Verstorbenen zum Beispiel drei Eigentumswohnungen und ein Unternehmen, dann ist es für mehrere Erben nicht ganz einfach, die Erbschaft untereinander zu verteilen.

Die Erben müssen den Nachlass teilungsreif machen

Auch bei komplexeren Erbschaften ist das Gebot der Stunde für die Erben, dass sie miteinander reden und sich untereinander einigen sollten.

Falls dies nicht gelingt, was öfter vorkommt, als man glaubt, muss der Nachlass im Ernstfall in einen Zustand versetzt werden, der eine Teilung unter den Erben möglich macht.

Dies bedeutet, dass die Nachlassgegenstände entweder freihändig verkauft oder auch zwangsweise versteigert werden müssen, damit der Erlös am Ende unter den Erben nach den jeweiligen Erbquoten aufgeteilt werden kann.

Eine solche zwangsweise Aufteilung eines Nachlasses verursacht immer hohe Kosten und schmälert immer den Wert der Erbschaft.

Eine einvernehmliche Aufteilung der Erbschaft unter den mehreren Erben ist daher jedenfalls immer vorzuziehen.

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