Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Was müssen Erben alles bezahlen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Erbe muss alle Schulden des Verstorbenen begleichen
  • Der Erbe muss alle Verträge des Verstorbenen erfüllen
  • Die Kosten der Beerdigung trägt auch der Erbe

Wenn man eine Erbschaft gemacht hat, dann ist das in aller Regel eine positive Nachricht.

Als Erbe erhält man nämlich das gesamte Vermögen der verstorbenen Person.

Man übernimmt als Erbe aber gleichzeitig auch Pflichten.

Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen

Dies liegt vorzugsweise daran, dass man als Erbe Rechtsnachfolger der verstorbenen Person wird.

Das bedeutet, dass man nicht nur das Vermögen des Verstorbenen erhält, sondern auch alle Schulden und Forderungen zu begleichen hat, die der Verstorbene zu Lebzeiten begründet hatte.

So muss der Erbe alle laufenden Verträge des Verstorbenen erfüllen.

Welche laufenden Verträge hatte der Verstorbene?

Es versteht sich von selber, dass zu diesen Verträgen zum Beispiel alle Mietverträge des Verstorbenen gehören, Zeitungsabos, ein KFZ-Leasingvertrag oder auch ein Vertrag mit einem Internetprovider.

Aber auch dann, wenn sich der Verstorbene kurz vor seinem Ableben ein Luxusauto im Wert von über 100.000 Euro bestellt, aber den Kaufpreis noch nicht entrichtet hat, muss der Erbe diesen Vertrag mit dem Autohändler erfüllen und das Auto bezahlen.

Dies gilt selbst dann, wenn der Erbe keinerlei Verwendung für das Auto hat.

Welche Verträge können gekündigt werden?

Oberste Bürgerpflicht beim Erben ist im Hinblick auf Verpflichtungen aus laufenden Verträgen die Prüfung, welche noch vom Verstorbenen abgeschlossenen Verträge schnellstmöglich gekündigt werden sollen und können.

Auch alle Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, muss der Erbe zurückzahlen.

Stand der Verstorbene beispielsweise bei einer Bank noch mit einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro in der Kreide, dann muss sich der Erbe darauf einrichten, dass die Bank nach dem Erbfall bei ihm vorstellig wird und die 50.000 Euro zurückfordert.

Eine überschuldete Erbschaft kann und sollte ausgeschlagen werden!

Ist absehbar, dass die Erbschaft mehr Schulden und vertragliche Verpflichtungen als positives Vermögen mit sich bringt, dann spricht man von einem überschuldeten Erbe.

In diesem Fall sollte die Erbschaft vom Erben vernünftigerweise ausgeschlagen werden.

Für die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, hat man aber nur eine sehr kurze Zeit von in der Regel sechs Wochen zur Verfügung.

Ob sich die Erbschaft für ihn wirtschaftlich lohnt, muss der Erbe daher sehr schnell herausfinden.

Für eine Ausschlagung einer Erbschaft hat man nur sechs Wochen Zeit!

Wenn der Erbe die sechswöchige Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, dann gilt die Erbschaft als angenommen.

Nach Annahme einer Erbschaft muss der Erbe sämtliche Kosten bezahlen, die mit der Nachlassabwicklung zusammenhängen.

Liegt der Wert der Erbschaft über dem Steuerfreibetrag, dann muss der Erbe auch Erbschaftsteuer bezahlen.

Erbschein verursacht Kosten beim Erben

In vielen Erbfällen benötigt der Erbe zur Abwicklung der Erbschaft einen Erbschein, den das Nachlassgericht ausstellt.

Auch dieser Erbschein verursacht abhängig vom Wert der Erbschaft manchmal hohe Kosten.

Schließlich muss der Erbe nach Annahme der Erbschaft nicht nur alle Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen übernehmen, sondern der Erbe muss dann auch die Kosten für die Beerdigung des Verstorbenen übernehmen.

Letztere Verpflichtung resultiert aus § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

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