Vermächtnis - Forderungsrecht für den Vermächtnisnehmer zumeist gegen den Erben

 

Durch ein Vermächtnis kann man einer anderen Person Millionen zuwenden.

Ein Vermächtnis muss von einem Erblasser zwingend in einem Testament oder in einem Erbvertrag angeordnet werden.

Dabei muss man ein Vermächtnis immer von einer Erbeinsetzung in einem letzten Willen unterscheiden.

Ein Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen und haftet auch für eventuelle Schulden des Erblassers.

Ein Vermächtnisnehmer erwirbt durch ein Vermächtnis hingegen lediglich ein Forderungsrecht und hat mit Nachlassschulden nichts zu tun.

Sein Vermächtnis muss der Vermächtnisnehmer nach dem Erbfall in aller Regel gegen den Erben geltend machen.

Mit einem Vermächtnis können Millionenwerte übertragen werden

Ein Vermächtnis kann denjenigen, der in dem Vermächtnis begünstigt wurde, über Nacht zu einem reichen Mann machen.

Neben einer Erbeinsetzung ist ein in einem Testament oder Erbvertrag angeordnetes Vermächtnis ein durchaus probates Mittel, um sein Vermögen nach dem eigenen Ableben einer anderen Person zuzuwenden.

Ein Vermächtnis kann und muss in einem letzten Willen des Erblassers in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages angeordnet werden.

Ein Vermächtnis muss in einem Testament angeordnet werden

Ohne Testament oder Erbvertrag gibt es auch nie ein Vermächtnis.

Ist ein Vermächtnis vom Erblasser wirksam angeordnet worden, dann erfährt man von diesem Umstand nach dem Erbfall von dem zuständigen Nachlassgericht.

Jeder, zu dessen Gunsten in einem Testament ein Vermächtnis ausgesetzt wurde, erhält im Rahmen der Testamentseröffnung eine Nachricht vom Gericht.

Der Vermächtnisnehmer muss nach dem Erbfall aktiv werden

Nachfolgend muss sich der Vermächtnisnehmer selber um die Realisierung seines Vermächtnisses kümmern.

Abhängig von der Anordnung des Erblassers schuldet in aller Regel der Erbe die Erfüllung des Vermächtnisses.

Der Vermächtnisnehmer muss nach einem Erbfall also an den Erben herantreten und ihn auffordern, das Vermächtnis zu erfüllen.

Dabei kann der Inhalt des Vermächtnisses eine Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, eine Immobilie, ein Auto oder auch jeder andere Vermögenswert sein.

Im Streitfall muss der Vermächtnisnehmer den Erben verklagen

Erfüllt der Erbe das Vermächtnis nicht freiwillig, dann bleibt dem Vermächtnisnehmer nichts anderes übrig, als den Erben vor Gericht zu verklagen.

Im Zusammenhang mit einem Vermächtnis gibt es immer wieder Probleme und Streitfragen.

So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass der konkrete Vermögensgegenstand, der durch Vermächtnis zugewendet wurde, vom Erblasser bereits vor seinem Tod weggegeben wurde.

Zu diesen und zahlreichen weiteren Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Vermächtnis auftreten können, bietet diese Internetseite ausführliche Informationen.

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