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Hatte der Erblasser Konten in Luxemburg? Wie kommt der Erbe an Informationen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Kontenabfrage in Luxemburg – Der Erbe muss aktiv werden!
  • Luxemburgischer Bankenverband erleichtert die Arbeit
  • Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis muss vorgelegt werden

Wenn ein Erbfall eingetreten ist und auch die Frage der Erbfolge zur Zufriedenheit des Erben geklärt ist, dann steht der Erbe manchmal vor der Frage, welche Vermögenswerte denn überhaupt in den Nachlass fallen.

Zuweilen hat der Erbe Hinweise und Indizien, dass der Erblasser sein Vermögen nicht nur in Deutschland, sondern im Ausland angelegt hatte.

Wenn dem Erben aber genauere Informationen zu im Ausland befindlichen Nachlasswerten fehlen, dann bleibt dem Erben nichts anderes übrig, als selber aktiv zu werden, um Hinweise zu einzelnen Vermögenswerten des Erblassers zu erhalten.

Der Staat hält sich bei der Suche nach Nachlassvermögen raus

Ein Erbe auf der Suche nach Vermögenswerten des Erblassers erhält bei seinem Unterfangen insbesondere keine Unterstützung von staatlicher Seite. Es macht insbesondere regelmäßig keinen Sinn, sich mit entsprechenden Nachfragen an ein Nachlassgericht zu wenden oder bei einem Notar um Auskunft zu einzelnen Vermögenswerten zu bitten.

Gerade bei Bankvermögen des Erblassers, das der Erbe auf Konten ausländischer Banken vermutet, muss der Erbe über eine gehörige Portion Ausdauer verfügen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Hat man in manchen Ländern, wie z.B. der Schweiz, unter Umständen noch die Möglichkeit, eine Anfrage bei Banken über eine zentrale Stelle abzuwickeln, so muss man beispielsweise in Luxemburg direkt mit möglicherweise betroffenen Banken Kontakt aufnehmen, um an Informationen zu gelangen.

Anfrage bei rund 150 Bankunternehmen in Luxemburg

Nachdem in Luxemburg aber rund 150 Bankunternehmen tätig sind, ist die Ausgangslage für den betroffenen Erben zunächst etwas unübersichtlich.

Für den Einstieg in eine Recherche über Erblasser-Konten kann man sich allerdings auf der Internetseite der luxemburgischen Bankenvereinigung Unterstützung holen.

Auf dieser Internetseite bietet die luxemburgische Bankenvereinigung gegen einen Obolus von 60,00 Euro einige hilfreiche Dokumente und Hinweise an, was der Erbe bei seinen Nachforschungen beachten muss.

Das Informationsangebot der Bankenvereinigung in Luxemburg umfasst dabei

  • eine Liste mit allen Bankunternehmen in Luxemburg, die für Privatpersonen Konten anbieten,
  • eine Erklärung, welche Schritte man unternehmen muss und welche Formalitäten zu beachten sind,
  • ein Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen an eine Bank und
  • nutzungsfähige Adressen aller in Frage kommenden Banken.

Hat man sich dieses Informationspaket der luxemburgischen Bankenvereinigung besorgt, dann fehlt für den Start der Suche nur noch der selbstverständlich auch in Luxemburg erforderliche Nachweis, dass man tatsächlich Rechtsnachfolger und Erbe des Erblassers und perspektivischen Kontoinhabers geworden ist.

Erbschein oder Nachlasszeugnis als Erbnachweis

In jedem Fall akzeptieren Banken in Luxemburg die Vorlage eines Europäischen Nachlasszeugnisses zum Zweck des Nachweises der Erbfolge.

Und obwohl es in Luxemburg selber in Nachlassangelegenheiten keinen nationalen Erbschein gibt, so akzeptieren Banken bei Anfragen aus Deutschland in der Praxis auch einen von einem deutschen Nachlassgericht ausgestellten Erbschein als Erbnachweis.

Immer muss den Banken auch eine Sterbeurkunde des verstorbenen Erblassers vorgelegt werden.

Wenn man dann den Banken noch Hinweise darauf gibt, aus welchem Grund man der Auffassung ist, dass der Erblasser Vermögenswerte bei Kreditinstituten in Luxemburg angelegt hatte, dann steht einer erfolgreichen Recherche nichts mehr im Wege.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

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