Erbengemeinschaft - Wenn sich mehrere Erben die Erbschaft teilen
- Wie wird das Erbe verteilt?
- Worauf ist zu achten, wenn es mehrere Erben gibt?
- Wer kümmert sich um die Verteilung des Erbes?
- Was passiert, wenn sich die Erben nicht auf die Verteilung der Erbschaft einigen können?
- Wer hat in einer Erbengemeinschaft das Sagen?
- Wer verteilt das Erbe, wenn kein Testament vorliegt?
- Was versteht man unter einer Nachlassauseinandersetzung?
- Wann entsteht eine Erbengemeinschaft?
- Die Erbengemeinschaft - Auf Dauer oder auf Zeit angelegt?
- Was ist der Nachteil einer Erbengemeinschaft?
- Wann endet eine Erbengemeinschaft?
- Warum gibt es innerhalb einer Erbengemeinschaft regelmäßig Streit?
- Wie man Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden kann
- Strategien für eine halbwegs friedliche Erbauseinandersetzung
- Kann man einen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausschließen?
- Können sich Erben vor Eintritt des Erbfalls untereinander einigen?
- Ein Miterbe blockiert in einer Erbengemeinschaft wichtige Maßnahmen - Macht er sich schadensersatzpflichtig?
- Ansprüche der Miterben bei einer unorthodoxen Abwicklung einer Erbengemeinschaft durch nur einen Erben
- Wurde zu Lebzeiten des Erblassers eine von ihm erteilte Vollmacht missbraucht? Erben können Geld auch von Miterben zurückfordern!
- Streit um die Erbschaft? Schiedsgericht kann tätig werden!
- Wann macht sich ein Miterbe strafbar?
- Wie kommt man aus einer Erbengemeinschaft wieder raus?
- Der schnelle Weg raus aus der Erbengemeinschaft
- Kann man seinen Erbteil übertragen?
- Problematische Erbauseinandersetzung? Erbteil verkaufen!
- Erbteil verkaufen – Worauf man bei der Vertragsgestaltung unbedingt achten sollte!
- Ein Miterbe verkauft seinen Erbteil – Vorkaufsrecht für die anderen Miterben
- Erbteil verkaufen – Welche Stellung, welche Pflichten und welche Rechte hat der Erwerber des Erbteils?
- Erbteil veräußern – Das Vorkaufsrecht der anderen Miterben
- Nur der Verkauf eines Erbteils löst ein Vorkaufsrecht zugunsten der Miterben aus!
- Vorkaufsrecht für Miterben – Wer ist zum Vorkauf berechtigt?
- Erbschaft wird verkauft – Briefe, Tagebücher, sonstige Familienpapiere und Familienbilder bleiben beim Verkäufer!
- Auskunftsansprüche gegen einen Miterben – Wie bekommt ein Erbe Informationen?
- Informationen vom Miterben – Wie kommt man an Auskünfte?
- Ein Erbe war Betreuer des Erblassers – Auskunftsanspruch für weitere Miterben nach Eintritt des Erbfalls!
- Ein Erbe verwaltet den Nachlass und wickelt die Erbschaft ab – Seine Miterben haben einen Auskunftsanspruch!
- Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt und nur ein Erbe gegenüber einer Bank einen Auskunftsanspruch geltend macht?
- Mehrere Personen erben eine Immobilie – Welche Möglichkeiten haben die Erben?
- Eine Erbengemeinschaft erbt eine Immobilie
- Eine Erbengemeinschaft erbt eine Immobilie – Wie geht es weiter?
- Immobilie im Nachlass – Mehrere Erben – Kann ein Miterbe die Immobilie als Kreditsicherheit nutzen?
- Mehr als ein Erbe und mehrere Nachlassimmobilien – Wie funktioniert die Aufteilung der Immobilien?
- Hat der einzelne Miterbe in einer Erbengemeinschaft Anspruch auf Benutzung eines konkreten Nachlassgegenstandes?
- Ein Miterbe hatte beim Erblasser Schulden – Was können die anderen Miterben machen?
- Erblasser hatte einem Erben ein Darlehen gewährt – Wie kommen die anderen Erben an das Geld?
- Ein Erbe bezahlt nach dem Erbfall alles – Kann er von den Miterben einen Ausgleich verlangen?
- Erinnerungsstücke im Nachlass – Hat man als Erbe einen Anspruch auf ein Erinnerungsstück?
- Wie kann man als Erblasser auf die Verwaltung der Erbschaft durch mehrere Erben Einfluss nehmen?
- Wem gehört das Auto nach dem Tod ohne Testament?
- Die Verpfändung eines Erbteils
- Mehrere Erben lassen sich von einem Anwalt vertreten – Spart das Kosten?
- Die Pfändung eines Erbteils durch einen Gläubiger des Miterben
- Betreuer und Betreuter sind Mitglied derselben Erbengemeinschaft
- Der Minderjährige als Mitglied einer Erbengemeinschaft
- Mehrere Kinder als gesetzliche Erben erhalten unter Umständen unterschiedliche Anteile am Nachlass eines Elternteils
- Jeder Erbe kann vor Gericht klären lassen, ob eine bestimmte Forderung gegen den Nachlass besteht!
Grundsätze – Wenn sich mehrere Erben eine Erbschaft teilen
Streit in einer Erbengemeinschaft – Was kann man machen?
Wie kann man eine Erbengemeinschaft verlassen?
Wie kommt man als Erbe an Informationen?
Eine Immobilie im Nachlass und mehrere Erben
Welche Rechte hat jeder Erbe?
- Die Erben verwalten die Erbschaft – Die Verwaltung des Nachlasses
- Wer hat in einer Erbengemeinschaft das Sagen?
- Verpflichtung eines jeden Miterben zur Teilnahme an der Nachlassverwaltung
- Drohung mit Schadensersatzanspruch kann blockierende Erben zum Einlenken bewegen
- Ein Miterbe verweigert in der Erbengemeinschaft die Zusammenarbeit – Was kann man machen?
- Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam – Wann gilt dieser Grundsatz nicht?
- Die Beschlussfassung innerhalb einer Erbengemeinschaft
- Kann eine Erbengemeinschaft die Kündigung eines Vertrages mit Stimmenmehrheit beschließen?
- Ein Miterbe blockiert in einer Erbengemeinschaft wichtige Maßnahmen – Macht er sich schadensersatzpflichtig?
- Darf ein Miterbe alleine den Nachlass verwalten?
- Ein Miterbe kann zum Nachlass gehörende Ansprüche alleine geltend machen
- Wann darf ein Miterbe ausnahmsweise die Erfüllung einer Nachlassforderung nur an sich verlangen?
- Ein Miterbe kann eine Nachlassforderung alleine einklagen und im Bedarfsfall Prozesskostenhilfe beantragen
- Die Notverwaltung des Nachlasses durch nur einen Erben - Wann darf ein Erbe alleine handeln?
- Die Notverwaltung des Nachlasses – Ein Erbe darf alleine für die gesamte Erbengemeinschaft handeln
- Die Notverwaltung des Nachlasses – Ein Erbe darf alleine handeln
- Ein Erbe wird für die Erbengemeinschaft tätig: - Hat er einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die Miterben
- Erbengemeinschaft will Nachlassimmobilie veräußern – Wie geht das?
- Haus oder Wohnung im Nachlass – Nutzung der Immobilie durch nur einen Erben
- Nachlassimmobilie wird von zwei Erben zu Wohnzwecken genutzt – Welche Rechte und welche Pflichten haben die Erben?
- Nachlassimmobilie wird oder ist vermietet – Wem gehören die Einnahmen?
- Erbengemeinschaft will Immobilie vermieten – Vorsicht bei der Abfassung des Mietvertrages!
- Die Erbengemeinschaft kann einen Verwalter bestellen
- Ein Erbe bezahlt nach dem Erbfall alles – Kann er von den Miterben einen Ausgleich verlangen?
- Ein Erbe verwaltet den Nachlass und wickelt die Erbschaft ab – Seine Miterben haben einen Auskunftsanspruch!
- Der Widerruf einer Vollmacht durch den Erben
- Ein Miterbe nutzt einen Nachlassgegenstand alleine – Bekommen die anderen Miterben einen finanziellen Ausgleich?
- Ein Erbe verweigert den Miterben den Besitz an einem Nachlassgegenstand – Was kann man machen?
- Ein Miterbe wird bei einer Abstimmung überstimmt – Er kann gegen den Beschluss der Erbengemeinschaft klagen
- Wie kann man bei einer Erbengemeinschaft eine Bank zur Kooperation veranlassen?
- Was gilt, wenn ein Miterbe einen Nachlassgegenstand eigenmächtig veräußert?
- Nachlasswert soll erhalten bleiben - Die Surrogation bei der Nachlassauseinandersetzung
- Wie kann der Erblasser Einfluss auf die Verwaltung des Nachlasses nehmen?
Der Erbfall ist eingetreten – Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam
Wann kann und wann darf ein Erbe alleine tätig werden?
In den Nachlass fällt eine Immobilie – Welche Möglichkeiten haben die Erben?
Rechte und Pflichten des einzelnen Erben in einer Erbengemeinschaft
- Wie wird die Erbschaft unter den Erben aufgeteilt?
- Wer kümmert sich um die Verteilung des Erbes?
- Eckpunkte bei der Auseinandersetzung einer Erbschaft unter mehreren Miterben
- Zuerst müssen die Erben Schulden begleichen
- Ein Erbe begleicht eine Nachlassschuld alleine – Besteht ein Ausgleichsanspruch gegen weitere Erben?
- Wie kann der Nachlass unter mehreren Erben verteilt und die Erbengemeinschaft beendet werden?
- Wann ist eine Auseinandersetzung der Erbschaft ausnahmsweise nicht möglich?
- Kann der Erblasser die Auseinandersetzung des Nachlasses verhindern?
- Mehrere Erben - Welche Möglichkeiten hat der Erblasser, für eine friedliche Auseinandersetzung der Erbschaft zu sorgen?
- Die Teilungsanordnung – Der Erblasser nimmt auf die Verteilung der Erbschaft Einfluss
- Welche Folgen hat die konkrete Aufteilung des Erbes für die Erbschaftsteuer?
- Wem gehört das Auto nach dem Tod ohne Testament?
- Die Erbengemeinschaft versilbert den Nachlass - Wie geht das?
- Was tun, wenn sich die Erben nicht auf eine Verteilung einzelner Nachlassgegenstände einigen können?
- Die Erben setzen nicht den kompletten Nachlass auseinander – Die Teilauseinandersetzung
- Die Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben – Die Verteilung des Nachlasses
- Kosten für einen Anwalt bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können die Erbschaftsteuer mindern
- Welche Rolle spielen lebzeitige Zuwendungen des Erblassers bei einer Erbschaft?
- Ausgleichsanspruch für den Miterben, der Nachlassverbindlichkeiten alleine begleicht
- Was gilt, wenn ein Miterbe bei der Auseinandersetzung vergessen wurde?
- Kosten für die Verteilung des Nachlasses mindern die Erbschaftsteuer
- Schadensersatzanspruch gegen Miterben, der sich der Teilung des Nachlasses unberechtigt verweigert
- Mehr als ein Erbe und mehrere Nachlassimmobilien – Wie funktioniert die Aufteilung der Immobilien?
- Die Aufteilung der Erbschaft unter mehreren Miterben – Der Bundesgerichtshof eröffnet dem einzelnen Erben neue prozessuale Möglichkeiten!
- Der Erbe hat bereits zu Lebzeiten vom Erblasser Zuwendungen erhalten, die sich der Erbe auf seinen Erb- oder Pflichtteil anrechnen lassen soll – Wie geht das?
- Bankkonto im Nachlass – Ein Miterbe blockiert – Was tun?
- Teilung des Nachlasses – Miterben müssen Teilungsquoten feststellen
- Ein Miterbe kann die Erbengemeinschaft (gegen Abfindung) verlassen - Die Abschichtung
- Die Abschichtung als Weg aus der Erbengemeinschaft - Was sollte man bedenken?
- Erbauseinandersetzungsvertrag – Einvernehmliche Einigung zwischen Miterben
- Problematische Erbauseinandersetzung? Erbteil verkaufen!
- Wie bewertet man ein Unternehmen? Welchen Wert hat ein Unternehmen?
- Auseinandersetzung der Erbschaft nach über 40 Jahren noch möglich?
- Probleme mit Mängeln nach der Auseinandersetzung – Rechte des einzelnen Erben
- Der Auseinandersetzungsvertrag unter mehreren Miterben
- Ein Miterbe verweigert die Nachlassauseinandersetzung – Was tun?
- Die Erbauseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker
- Der Testamentsvollstrecker führt die Auseinandersetzung unter den Miterben durch
- Probleme bei der Nachlassauseinandersetzung? Ein Notar kann helfen!
- Inaktiver Miterbe? Vermittlung der Erbauseinandersetzung durch einen Notar kann helfen!
- Die Vermittlung der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft durch den Notar
- Wenn Geschwister erben – Wann bekommt der Bruder oder die Schwester mehr von der Erbschaft?
- Mehrere Kinder als gesetzliche Erben erhalten unter Umständen unterschiedliche Anteile am Nachlass eines Elternteils
- Die Auskunftspflicht eines Miterben, der lebzeitige Zuwendungen vom Erblasser erhalten hat
- Die Ausgleichungspflicht unter mehreren Miterben - Kinder, Enkel und Urenkel müssen lebzeitige Zuwendungen untereinander ausgleichen
- Ein Kind bekommt von den Eltern finanzielle Unterstützung – Können die Geschwister des Kindes im Erbfall immer einen Ausgleich verlangen?
- Die Ausgleichungspflicht unter Abkömmlingen - Was sind Ausstattungen, Zuschüsse und Aufwendungen?
- Die Grenzen des Ausgleichsanspruchs für Abkömmlinge des Erblassers
- Die Honorierung von Pflege- und sonstigen Leistungen durch Kinder des Erblassers – Ausgleichungspflicht bei der Erbauseinandersetzung
- Ein Abkömmling kümmert sich besonders um den Erblasser – Der Erbe bekommt mehr von der Erbschaft
- Ausgleichung im Erbfall für die Kinder, die sich um ihre Eltern kümmern – Welche Dienste werden belohnt?
- Kind pflegt den Erblasser – Der Anteil am Erbe erhöht sich
- Kinder oder Enkel, die ihre Eltern oder Großeltern pflegen, bekommen mehr vom Nachlass – Wie urteilen die Gerichte?
- Ausgleichung unter Kindern als gesetzliche Erben – Nicht nur Zuwendungen des Erblassers selber können relevant sein!
- Berechnung der Ausgleichung unter Abkömmlingen bei ausgleichspflichtigen Vorempfängen
- MUSTER: Schreiben an gesetzlichen Miterben wegen Auskunft über augleichspflichtige Vorempfänge
- Die Ausgleichungspflicht unter Kindern und Enkeln als gesetzlichen Erben kann vom Erblasser umgangen werden
- Ein Kind wird von den Eltern finanziell bevorzugt – Im Erbfall müssen die Zuwendungen der Eltern im Verhältnis zu den Geschwistern ausgeglichen werden!
- Eltern lassen ihr erwachsenes Kind kostenlos wohnen – Muss dieser Vorteil im Erbfall im Verhältnis zu anderen Kindern ausgeglichen werden?
- Die Auseinandersetzungsklage unter Miterben
- Erbauseinandersetzung mit Hilfe des Gerichts – Die Erbteilungsklage
- Vor Gericht können einzelne unter den Erben streitige Punkte durch eine Feststellungsklage geklärt werden!
- Die Auseinandersetzungsklage – Erben teilen den Nachlass vor Gericht
- Die Teilungsversteigerung eines Grundstücks – Erbengemeinschaft versilbert Immobilie
- Bei der Verteilung des Versteigerungserlöses für eine Immobilie unter den Erben kann es Probleme geben!
- Der Antrag auf Teilungsversteigerung kann als Druckmittel eingesetzt werden
- Miterbe veranlasst Teilungsversteigerung einer Immobilie – Kann man das Verfahren stoppen?
Die Erben verteilen die Erbschaft – Die Nachlassauseinandersetzung
Worauf muss ein Erbe bei der Nachlassverteilung achten?
Wer ist für die Nachlassauseinandersetzung zuständig?
Die Ausgleichungspflicht unter mehreren Miterben – Ein Erbe bekommt mehr, als die anderen Erben!
Gerichtliche Schritte zur Verteilung des Nachlasses
Eine Erbengemeinschaft kann ganz schön anstrengend sein.
Wenn ein Mensch verstirbt und der Verstorbene mehr als einen Erben hinterlässt, dann entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft.
Die einzelnen Erben werden nicht gefragt, ob sie Mitglied in dieser Zwangsgemeinschaft werden wollen.
Wenn man Miterbe ist, ist man auch Mitglied in der Erbengemeinschaft.
Aufgabe der Erbengemeinschaft ist die Verwaltung des Nachlasses und die Teilung der Erbschaft.
Worauf man hierbei achten sollte, ist den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.
Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft
Ob man Mitglied einer Erbengemeinschaft wird, kann man sich nicht aussuchen.
Sind nach einem Erbfall zwei oder mehr Erben vorhanden, dann bilden diese Erben kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft.
Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob die Erben durch Testament eingesetzt wurden oder die gesetzliche Erbfolge für die Erbfolgerregelung zuständig war.
Auch spielt es keine Rolle, ob die einzelnen Betroffenen überhaupt Mitglied der Erbengemeinschaft werden wollten.
Nach Annahme der Erbschaft ist man Mitglied der Erbengemeinschaft
Hat man neben weiteren vorhandenen Erben eine Erbschaft erst einmal angenommen, dann gehört man zur Erbengemeinschaft.
Hört sich der Begriff „Mitglied einer Erbengemeinschaft“ zunächst noch neutral und eher harmlos an, so ist doch schon so manch einer an seiner neuen Stellung verzweifelt.
In einer Erbengemeinschaft werden nämlich auch dann Erben zusammen gespannt, wenn Sie sich überhaupt nicht kennen oder, noch schlimmer, wenn sich die Erben in herzlicher Abneigung verbunden sind.
Zerstrittene Mitglieder in einer Erbengemeinschaft
Das Gesetz nimmt bei der Bildung einer Erbengemeinschaft keine Rücksicht darauf, ob man z.B. mit der miterbenden Stiefmutter bereits seit Jahren kein Wort mehr gewechselt hat und auch nicht die Absicht hat, hieran etwas zu ändern.
Ebenso werden in einer Erbengemeinschaft mehrere Geschwister zwangsweise vereint, die auch schon seit geraumer Zeit und manchmal aus gutem Grund keinen Kontakt mehr zueinander hatten.
Durch das Entstehen einer Erbengemeinschaft kommen gegebenenfalls Menschen zueinander in Kontakt, die diesen Kontakt in der Vergangenheit sorgfältig vermieden haben.
Welche Aufgaben hat eine Erbengemeinschaft zu erledigen?
Dabei haben die Mitglieder einer Erbengemeinschaft verschiedene und im Einzelfall durchaus herausfordernde Aufgaben zu erledigen.
Es muss nämlich von der Erbengemeinschaft der Nachlass verwaltet werden, es müssen Nachlassverbindlichkeiten reguliert werden und schließlich muss die Erbschaft unter den verschiedenen Miterben aufgeteilt werden.
Für diese Aufgaben sind die Erben auf ein Mindestmass an Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.
Je größer die Erbschaft, desto schwieriger ist die Erbauseinandersetzung
Je übersichtlicher der Nachlass ist, desto schneller werden die Erben eine Abwicklung des Nachlasses hinbekommen.
Ist der Nachlass aber komplex, gehören zur Erbschaft vielleicht mehrere Immobilien oder ein Unternehmen, dann kann sich eine Nachlassauseinandersetzung bei einer zerstrittenen Erbengemeinschaft über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinziehen.
Die Informationen auf dieser Internetseite sollen alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft aufklären und so zu einer möglichst reibungslosen Abwicklung der Erbschaft beitragen.