Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Erbengemeinschaft - Wenn sich mehrere Erben die Erbschaft teilen

Eine Erbengemeinschaft kann ganz schön anstrengend sein.

Wenn ein Mensch verstirbt und der Verstorbene mehr als einen Erben hinterlässt, dann entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft.

Die einzelnen Erben werden nicht gefragt, ob sie Mitglied in dieser Zwangsgemeinschaft werden wollen.

Wenn man Miterbe ist, ist man auch Mitglied in der Erbengemeinschaft.

Aufgabe der Erbengemeinschaft ist die Verwaltung des Nachlasses und die Teilung der Erbschaft.

Worauf man hierbei achten sollte, ist den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.

Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft

Ob man Mitglied einer Erbengemeinschaft wird, kann man sich nicht aussuchen.

Sind nach einem Erbfall zwei oder mehr Erben vorhanden, dann bilden diese Erben kraft Gesetz eine Erbengemeinschaft.

Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob die Erben durch Testament eingesetzt wurden oder die gesetzliche Erbfolge für die Erbfolgerregelung zuständig war.

Auch spielt es keine Rolle, ob die einzelnen Betroffenen überhaupt Mitglied der Erbengemeinschaft werden wollten.

Nach Annahme der Erbschaft ist man Mitglied der Erbengemeinschaft

Hat man neben weiteren vorhandenen Erben eine Erbschaft erst einmal angenommen, dann gehört man zur Erbengemeinschaft.

Hört sich der Begriff „Mitglied einer Erbengemeinschaft“ zunächst noch neutral und eher harmlos an, so ist doch schon so manch einer an seiner neuen Stellung verzweifelt.

In einer Erbengemeinschaft werden nämlich auch dann Erben zusammen gespannt, wenn Sie sich überhaupt nicht kennen oder, noch schlimmer, wenn sich die Erben in herzlicher Abneigung verbunden sind.

Zerstrittene Mitglieder in einer Erbengemeinschaft

Das Gesetz nimmt bei der Bildung einer Erbengemeinschaft keine Rücksicht darauf, ob man z.B. mit der miterbenden Stiefmutter bereits seit Jahren kein Wort mehr gewechselt hat und auch nicht die Absicht hat, hieran etwas zu ändern.

Ebenso werden in einer Erbengemeinschaft mehrere Geschwister zwangsweise vereint, die auch schon seit geraumer Zeit und manchmal aus gutem Grund keinen Kontakt mehr zueinander hatten.

Durch das Entstehen einer Erbengemeinschaft kommen gegebenenfalls Menschen zueinander in Kontakt, die diesen Kontakt in der Vergangenheit sorgfältig vermieden haben.

Welche Aufgaben hat eine Erbengemeinschaft zu erledigen?

Dabei haben die Mitglieder einer Erbengemeinschaft verschiedene und im Einzelfall durchaus herausfordernde Aufgaben zu erledigen.

Es muss nämlich von der Erbengemeinschaft der Nachlass verwaltet werden, es müssen Nachlassverbindlichkeiten reguliert werden und schließlich muss die Erbschaft unter den verschiedenen Miterben aufgeteilt werden.

Für diese Aufgaben sind die Erben auf ein Mindestmass an Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.

Je größer die Erbschaft, desto schwieriger ist die Erbauseinandersetzung

Je übersichtlicher der Nachlass ist, desto schneller werden die Erben eine Abwicklung des Nachlasses hinbekommen.

Ist der Nachlass aber komplex, gehören zur Erbschaft vielleicht mehrere Immobilien oder ein Unternehmen, dann kann sich eine Nachlassauseinandersetzung bei einer zerstrittenen Erbengemeinschaft über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinziehen.

Die Informationen auf dieser Internetseite sollen alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft aufklären und so zu einer möglichst reibungslosen Abwicklung der Erbschaft beitragen.

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht