Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Musterschreiben für Antrag an Grundbuchamt auf Erteilung Grundbuchauszug

Von: Dr. Georg Weißenfels

An das
Amtsgericht München
- Grundbuchamt -
Musterstr. 2
80000 München

Örtlich zuständig ist das Grundbuchamt, in dessen Bezirk die betroffene Immobilie liegt. Die Grundbuchämter werden von den Amtsgerichten geführt. Lediglich in Baden-Württemberg sind die staatlichen Notariate (Württemberg) bzw. die Gemeinden (Baden) zuständig.

München, den 15.01.2013

Nachlasssache Peter Franz, verstorben am 01.12.2012

hier: Antrag auf Grundbuchauszug

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Grundbuch von München, Band 35, Blatt 70, Abteilung I ist mein am 01.12.2012 verstorbener Vater, Herr Peter Franz, zuletzt wohnhaft Musterstr. 2 in 80000 München, als alleiniger Eigentümer des dort bezeichneten Grundbesitzes eingetragen.

Wie Sie beigefügter Ausfertigung des Erbscheins des Amtsgerichts München – Nachlassgericht – vom 15.12.2012 entnehmen können, bin ich kraft gewillkürter Erbfolge Alleinerbe meines Vaters geworden.

In meiner Eigenschaft als Rechtsnachfolger und neuer Eigentümer des Grundbesitzes beantrage ich hiermit die Erteilung eines beglaubigten Grundbuchauszuges.

Entstehende Kosten wollen Sie mir aufgeben.

Ich bitte um Rücksendung der Ausfertigung des Erbscheins.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Musterschreiben, mit dem von einem Alleinerben beim zuständigen Grundbuchamt ein Grundbuchauszug angefordert wird, lediglich einen unverbindlichen Formulierungsvorschlag beinhaltet.
Für den konkreten Einzelfall sollte zwingend eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.
Das Schreiben muss für den konkreten Einzelfall in jedem Fall angepasst werden.
Der Entwurf erhebt ausdrücklich keinen Anspruch, vollständig zu sein.
Für die Erteilung eines Grundbuchauszugs fallen beim Grundbuchamt Gebühren an.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Haus geerbt - Der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall
Berichtigung des Grundbuchs nach dem Erbfall – Rechte des Erblassers sollen gelöscht werden
Die Berichtigung des Grundbuchs im Erbfall
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht