Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Checkliste für den Antrag einer Sterbeurkunde beim Standesamt

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
  • Antragsberechtigt sind:
    • der letzte Ehegatte (der nicht geschiedenen Ehe)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Personen, die ein sonstiges rechtliches Interesse an der Erteilung der Sterbeurkunde nachweisen.
  • Die Urkundenbestellung ist sowohl mündlich wie auch schriftlich möglich
  • Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
    • Personalausweis oder Reisepass bei persönlichem Erscheinen
    • Glaubhaftmachung, dass der Antragsteller zum antragsberechtigten Personenkreis gehört (durch Abschrift entsprechender Personenstandsurkunden wie Heirats- oder Familienbuch) oder entsprechend bevollmächtigt ist
    • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht des Antragsberechtigten
  • Gebührenfrei werden in aller Regel ausgestellt:
    • Bescheinigung über die Beurkundung des Sterbefalls für die Bestattung
    • Sterbeurkunde für gesetzliche Rentenversicherung
    • Sterbeurkunde für Sozialversicherung (Krankenkasse)
    • Sterbeurkunde für Versorgungs- und Sozialamt.

Weitere Urkunden lösen Kosten in Höhe von in der Regel Euro 7,00 (bzw. Euro 3,50 für folgende Ausfertigungen) aus.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Was muss man nach einem Todesfall veranlassen?
Rechtsfragen rund um die Bestattung – Hinweise für Erblasser, Erben und Angehörige
Wie weist man nach, dass man nach dem Erbfall für den Verstorbenen handeln darf?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht