Checkliste für den Antrag einer Sterbeurkunde beim Standesamt
- Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
- Antragsberechtigt sind:
- der letzte Ehegatte (der nicht geschiedenen Ehe)
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Personen, die ein sonstiges rechtliches Interesse an der Erteilung der Sterbeurkunde nachweisen.
- Die Urkundenbestellung ist sowohl mündlich wie auch schriftlich möglich
- Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlichem Erscheinen
- Glaubhaftmachung, dass der Antragsteller zum antragsberechtigten Personenkreis gehört (durch Abschrift entsprechender Personenstandsurkunden wie Heirats- oder Familienbuch) oder entsprechend bevollmächtigt ist
- Bei Bevollmächtigung: Vollmacht des Antragsberechtigten
- Gebührenfrei werden in aller Regel ausgestellt:
- Bescheinigung über die Beurkundung des Sterbefalls für die Bestattung
- Sterbeurkunde für gesetzliche Rentenversicherung
- Sterbeurkunde für Sozialversicherung (Krankenkasse)
- Sterbeurkunde für Versorgungs- und Sozialamt.
Weitere Urkunden lösen Kosten in Höhe von in der Regel Euro 7,00 (bzw. Euro 3,50 für folgende Ausfertigungen) aus.
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