Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Der Fachkräftemangel erreicht die Justiz – Nachlassgerichte können ihre Aufgaben nicht mehr erledigen!

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Die Verfahrensdauer bei den Nachlassgerichten steigt an
  • Die Geschäftsstellen bei den Gerichten sind personell absolut unterbesetzt
  • Abhilfe ist nicht in Sicht

Wenn sich Anwälte zu Beginn des neuen Jahrtausends einmal so richtig gruseln wollten, dann erzählte man sich Geschichten von der italienischen Justiz.

Die Verfahrensdauer von Gerichtsprozessen in Italien war legendär.

Hatte man als deutscher Rechtsanwalt das Pech, beispielsweise einen am Gardasee stattgefundenen Autounfall haftungstechnisch abwickeln zu dürfen, so benötigte man einen langen Atem.

Gerichtsverfahren in Italien dauern lange

Bereits in erster Instanz benötigte damals ein gerichtliches Verfahren in Italien bis zu einer Entscheidung des Gerichts manchmal Jahre.

Halb genervt und zunehmend konsterniert musste man damals feststellen, dass die italienische Justiz nicht annähernd so effizient arbeitete wie die Gerichte in Deutschland.

Heute, gute zwanzig Jahre später, sind zumindest bei einem Nachlassgericht italienische Verhältnisse eingezogen.

Ein Erbscheinsverfahren geht ins fünfte Jahr

Da ist ein Nachlassverfahren für die Erteilung eines Erbscheins für eine Anfang des Jahres 2019 verstorbene Erblasserin gegen Ende des laufenden Jahres 2023 immer noch nicht abgeschlossen und ein Termin für eine mündliche Verhandlung nicht ansatzweise in Sicht.

Der genaue Grund für eine solche verzögerte Bearbeitung der Nachlassangelegenheit durch das Gericht bleibt dem zuständigen Rechtsanwalt dabei zunächst verborgen.

Telefonische Anfragen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts und bei der zuständigen Richterin sind ebenso zahlreich wie auch ergebnislos.

Post erreicht die Richterin nur mit erheblicher Verspätung

Ein erster konkreter Hinweis erreicht den Anwalt dann aber durch ein Antwortschreiben des Gerichts auf eine anwaltliche Sachstandsanfrage, wann man denn nach einer nunmehr mehr als vierjährigen Verfahrensdauer mit einer Fortsetzung des Verfahrens rechnen könne.

Auf diese Anfrage hin teilt das Nachlassgericht mit entwaffnender Offenheit mit, dass das anwaltliche Schreiben dem zuständigen Gericht erst ganze drei Monate nach Eingang der Anfrage bei Gericht vorgelegt worden sei.

In diesem Moment kommt der Verdacht auf, dass die Ursache für die Verzögerungen nicht in einer sehr speziellen Interpretation des Begriffes der „richterlichen Unabhängigkeit“ durch das zuständige Gericht liegt, sondern möglicherweise der Verwaltungsapparat des Gerichts insgesamt ins Stocken bzw. zum Stillstand geraten ist.

Gericht ist personell massiv unterbesetzt

Diese Vermutung wird dann durch einen Besuch der für die Angelegenheit zuständigen Geschäftsstelle bestätigt.

Dort erfährt der Anwalt nämlich von der sehr bemühten und freundlichen Mitarbeiterin der Geschäftsstelle, dass das Gericht bedingt durch einen eklatanten Personalmangel bereits seit geraumer Zeit „gegen die Wand gefahren“ sei.  

Zur Illustration dieser Mitteilung verweist die Gerichtsmitarbeiterin auf zwei gut 40 Zentimeter hohe Briefstapel auf ihrem Schreibtisch.

Dieser Posteingang sei, so die Auskunft der Mitarbeiterin, mangels Personal noch nicht einmal den entsprechenden Nachlassakten zugeordnet worden.

Italien - Deutschland 1:1

Dementsprechend sei diese Post auch noch nicht dem zuständigen Gericht vorgelegt und natürlich vom Gericht auch nicht inhaltlich bearbeitet worden.

Abhilfe in Form frischen Personals sei, so die Mitteilung der Geschäftsstelle, allenfalls „tröpfchenweise“ in Sicht.

In Anbetracht dieser Prognose muss man sich offenbar darauf einrichten, dass das konkrete Verfahren möglicherweise weitere Jahre bis zu einem Abschluss zumindest der ersten Instanz benötigen wird.

Im Hinblick auf die Verfahrensdauer hat Deutschland Italien jedenfalls eingeholt.

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