Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Checkliste für die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat.
  • Der Todesfall muss spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
  • Die Anzeige ist mündlich zu erstatten (Bestattungsunternehmen übernehmen diese Aufgabe gegen Gebühr)
  • Zur Anzeige verpflichtet sind in folgender Reihenfolge
    • das Familienoberhaupt
    • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
    • jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall sonst unterrichtet ist.

Bei Sterbfällen in Krankenhäusern und anderen Anstalten gelten Sonderregelungen. Hier ist die Anstaltsleitung zur Anzeige verpflichtet.

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
    • Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
    • Todesbescheinigung des Arztes
    • Bei ledigen Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, ersatzweise Geburtsurkunde
    • Bei verheirateten Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, ersatzweise Heiratsurkunde
    • Bei geschiedenen Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Bei verwitweten Verstorbenen beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Die Unterlagen Spiegelstrich 4 bis 7 brauchen dann nicht vorgelegt werde, wenn die Personenstandsbücher, aus denen die Unterlagen auszustellen wären, bei demselben Standesamt geführt werden, das für die Todesfallanzeige zuständig ist.

Die Anzeige ist gebührenfrei.

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