Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Rechtliche Grundsätze im deutschen Erbrecht

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Testierfreiheit: Der Erblasser kann frei über sein Vermögen verfügen.
  • Das Vermögen des Erblassers bleibt in den Händen seiner Erben.
  • Die Familie des Erblassers wird am Nachlass beteiligt.

Das Erbrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert. Die §§ 1922 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten die zentralen Vorschriften, die zur Beantwortung von Fragen mit erbrechtlichem Hintergrund benötigt werden.

Ergänzt werden diese erbrechtlichen Regeln durch Vorschriften des Familien- und Sachenrechts im BGB sowie durch Spezialgesetze, wie zum Beispiel das Lebenspartnerschaftsgesetz, das Beurkundungsgesetz oder die Insolvenzordnung.

Die bestehenden Gesetze spiegeln dabei einige Grundsätze des Erbrechts in Deutschland wieder:

Testierfreiheit

Die Testierfreiheit umfasst das auch durch das Grundgesetz geschützte Recht eines jeden einzelnen Bürgers, über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod frei entscheiden zu können. Jeder kann also entscheiden, ob, zu welchen Bedingungen und an wen er sein Vermögen ganz oder in Teilen nach dem eigenen Ableben weitergeben will.

Diese Testierfreiheit besteht allerdings nicht unbeschränkt, sondern wird durch bestehende Gesetze eingeschränkt. So kann nur eine testierfähige Person überhaupt eine so genannte letztwillige Verfügung errichten. Heimbewohner sind in ihrer Testierfreiheit ebenfalls eingeschränkt und können beispielsweise das Pflegepersonal des Heims nicht als Erben benennen. Die wohl gewichtigste Einschränkung der Testierfreiheit ist schließlich das in den §§ 2303 ff. BGB normierte gesetzliche Pflichtteilsrecht, mit dem nächsten Angehörigen auch gegen den erklärten Willen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass gewährleistet wird.

Privaterbfolge

Unabhängig von der Frage, ob der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat und die so genannte gewillkürte Erbfolge eingreift oder keine letztwillige Verfügung vorliegt und der Nachlass nach den Regeln der so genannten gesetzlichen Erbfolge vererbt wird, ist es gesetzliche Zielvorstellung, dass die Erbschaft im Privatvermögen verbleibt. Nur dann, wenn der Erblasser in seinem Testament ausdrücklich den Staat oder eine staatliche Institution als Erbe benennt oder wenn bei der gesetzlichen Erbfolge keine Verwandten als Erben vorhanden sind, erbt der Staat.

Natürlich hält sich der Staat aus der Privaterbfolge nicht zur Gänze heraus. Bei größeren Erbschaften partizipiert er über die Erbschaftsteuer an der Weitergabe des Vermögens.

Familienerbrecht

Soweit der Erblasser in seinem Testament keine abweichenden Anordnungen trifft, sieht das deutsche Erbrecht vor, dass das eigene Vermögen innerhalb der eigenen Familie weitergegeben wird.

Erwerb kraft Gesetz

Eine als Erbe eingesetzte Person wird im Erbfall nicht gefragt, ob sie auch Erbe werden will. Man rutscht in die Position als Erbe vielmehr mit einem Todesfall nach deutschem Erbrecht automatisch und kraft Gesetz.

Als Ausgleich für diesen Automatismus gewährt das Gesetz dem Erben allerdings ein so genanntes Ausschlagungsrecht, mittels dem man sich binnen einer Frist von sechs Wochen wieder von der Erbschaft trennen kann.

Vermögen wird als Ganzes geerbt

Ein weiterer Grundsatz des deutschen Erbrechts ist schließlich die so genannte Universalsukzession. Ein Erbe erhält also nicht nur einzelne Vermögensgegenstände aus dem Nachlass des Erblassers, sondern er tritt vielmehr umfassend die Rechtsnachfolge des Erblassers an. Jeglicher Vermögenswert gehört mit dem Erbfall dem Erben. Eigentum und Besitzrechte gehen auf ihn über.

Oft übersehen wird, dass als Teil dieser Rechtsnachfolge auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben übergehen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Wann erben Kinder und Enkel?
Wann erben die Eltern oder die Geschwister des Erblassers?
Die Schranken der Testierfreiheit in einem Testament
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht