Wo kann man nachfragen, ob man geerbt hat?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Wo erfährt man, ob eine Person verstorben ist?
  • Gibt es ein Testament oder gilt die gesetzliche Erbfolge?
  • Man erbt positives Vermögen und die Schulden des Erblassers

Manchmal ist die Frage, ob man eine Erbschaft gemacht hat, gar nicht so einfach zu beantworten.

Eine Erbschaft setzt grundlegend voraus, dass ein so genannter Erbfall eingetreten ist. Es muss mithin eine Person verstorben sei.

Bereits bei dieser grundlegenden Frage ist es aber nicht sichergestellt, dass man als Betroffener immer über die notwendigen Informationen verfügt.

Kontakt zu nahen Angehörigen bricht manchmal ab

Ist der eigene Vater zum Beispiel vor Jahren ins Ausland verzogen und ist der Kontakt bereits seit Jahren beidseitig eingestellt worden, dann bekommen es betroffene Kinder unter Umständen gar nicht mit, wenn der Vater verstirbt.

Aber auch im Inland kommt es immer wieder vor, dass die Beteiligten von einem Sterbefall, der sie erbrechtlich betrifft, keine Kenntnis haben.

Wenn der Bruch zu den Eltern oder zu anderen Familienmitgliedern so nachhaltig ist, dass man sich komplett aus den Augen verloren hat, dann dringt die Kunde von dem Tod eines selbst engsten Familienangehörigen manchmal nicht bis zu einem durch.

Sterberegister gibt Auskunft über das Ableben einer Person

Es gibt in Deutschland auch keine Behörde, die einem von Amts wegen von dem Tod eines nahen Angehörigen unterrichtet. Hat man den Verdacht, dass ein naher Angehöriger verstorben ist und kommt man zur Überprüfung dieses Verdachts über Verwandte oder Freunde nicht weiter, hat man lediglich die Möglichkeit selber aktiv zu werden.

Nach § 62 Personenstandsgesetz können nämlich enge Familienmitglieder Einsicht und Auskunft bei dem zuständigen amtlichen Sterberegister erhalten. Das zuständige Sterberegister wird von demjenigen Standesamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Betroffene verstorben ist.

Hat man auf diesem Weg die Frage geklärt, dass ein naher Angehörigen tatsächlich verstorben ist, dann bedeutet dies allerdings noch nicht, dass man auch automatisch Erbe geworden ist.

Erbe kraft Gesetz oder kraft Testament

Eine Erbschaft steht einem nämlich nach deutschem Recht grundsätzlich nur dann zu, wenn der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat und in diesem letzten Willen angeordnet hat, dass eine bestimmte Person Erbe werden soll bzw. dann, wenn sich – in Ermangelung eines letzten Willens – die Erbfolge aus dem Gesetz ergibt.

Existiert ein Testament bzw. ein Erbvertrag der verstorbenen Person, dann muss diese so genannte letztwillige Verfügung nach dem Ableben des Betroffenen beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament dann in der Folge und teilt allen von dem Testament Betroffenen den Inhalt des Testaments mit.

Ist man also vom Erblasser in dem Testament als Erbe vorgesehen, hat der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt oder hat er einen nächsten Familienangehörigen von der Erbfolge ausgeschlossen, dann bekommt man hiervon zwingend durch entsprechende Nachricht des Gerichts Kenntnis, § 348 Abs. 3 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Als naher Angehöriger kann man beim zuständigen Nachlassgericht nach Eintritt eines Sterbefalls auch jederzeit nachfragen, ob eine letztwillige Verfügung des Erblassers vorliegt bzw. bereits eröffnet wurde.

Kniffeliger wird es hingegen dann, wenn man als naher Familienangehöriger nach dem Tod einer Person keine Nachricht vom Nachlassgericht erhält.

In diesem Fall kann man mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass der Erblasser (wie die meisten Deutschen) kein Testament und keinen Erbvertrag errichtet hat.

Die gesetzliche Erbfolge muss man selber klären

In diesem Fall richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz.

In den §§ 1924 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist näher geregelt, wer gesetzlicher Erbe eines Verstorbenen wird.

Dem Grunde nach gilt hier: Je näher das Verhältnis zum Erblasser, desto eher wird man gesetzlicher Erbe. Insbesondere Kinder, Ehepartner, Enkelkinder, Geschwister, Nichten und Neffen und alle weiteren Verwandten des Erblassers müssen nach einem Sterbefall klären, ob sie gesetzliche Erben geworden sind.

Diese Nachforschungen muss man als Betroffener dabei selber anstellen. Auch bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge erhält man grundsätzlich keine Hilfestellung von einer Behörde oder einem Gericht.

Ist der Nachlass überschuldet?

Hat man sein Erbrecht positiv geklärt, dann hat man oft keine Ahnung, woraus die Erbschaft besteht und ob der Erblasser überhaupt über Vermögen verfügt hat.

Nachdem man nach deutschem Recht im Falle einer Erbschaft auch die Schulden eines Erblassers erbt, muss man hier sehr schnell reagieren und sich einen Überblick über die Vermögenssituation des Erblassers verschaffen.

Kommt man hier zu dem Ergebnis, dass der Nachlass überschuldet ist, spricht viel dafür, dass man die Erbschaft ausschlägt. Diese Entscheidung muss man aber innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist von nur sechs Wochen treffen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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