Aktuelle Infos zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht finden Über 1.000 Urteile zum Erbrecht Geschrieben von Anwälten

Zwei Menschen sterben gleichzeitig – Wer wird Erbe?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Erben kann nur, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt
  • Wenn die Reihenfolge des Versterbens von Personen nicht geklärt werden kann, greift das Gesetz ein
  • Fiktion des gleichzeitigen Versterbens

Immer wieder kommt es zu tragischen Unglücksfällen, bei denen mehrere Personen gleichzeitig versterben. In erbrechtlicher Hinsicht können diese Fälle insbesondere dann problematisch werden, wenn unter den Verstorbenen mehrere Mitglieder einer Familie sind.

Dem Grunde nach verbleibt es auch bei plötzlich eintretenden Unglücksfällen dabei, dass der Verunglückte von seinen im Testament oder Erbvertrag eingesetzten oder, falls kein Testament vorhanden ist, durch das Gesetz in den §§ 1924 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu bestimmenden Erben beerbt wird.

Ein Erbe muss zum Zeitpunkt des Erbfalls leben

Vorrausetzung für die Erbenstellung einer Person ist, dass die erbende Person den Erblasser auch nur um den Bruchteil einer Sekunde überlebt hat.

Sind beispielsweise Ehefrau und Ehemann, die sich in einem Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten, in einen schweren Autounfall verwickelt, bei dem der Ehemann sofort, die Ehefrau erst Minuten später im Rettungswagen verstirbt, dann wird der Mann zunächst von seiner Frau beerbt.

Die Erbfolge nach der Ehefrau richtet sich dann nach der Frage, ob die Ehefrau für den Fall, dass ihr Mann vorverstirbt, in ihrem Testament einen Erben benannt hat. Falls eine solche Regelung fehlt, richtet sich die Erbfolge nach der Frau nach dem Gesetz.

Was gilt, wenn zwei Menschen gleichzeitig versterben?

Komplizierter ist die Rechtslage, wenn zwei Menschen gleichzeitig versterben. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Nachlassgerichts, im Rahmen eines Erbscheinverfahrens zu ermitteln, welcher von zwei Menschen zuerst verstorben ist.

In manchen Fällen stößt das Nachlassgericht hierbei aber an Grenzen. Wenn ein Ehepaar beispielsweise im Rahmen eines Flugzeugunglücks ums Leben gekommen ist, wird sich nie feststellen lassen, welcher der beiden Ehepartner den anderen möglicherweise auch nur um Sekunden überlebt hat.

Für solche Fälle muss das Nachlassgericht zum Beispiel in einem Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins bei der Bestimmung der Erbfolge von der gesetzlichen Regelung in § 11 Verschollenheitsgesetz ausgehen:

Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, dass sie gleichzeitig gestorben sind.

Gesetz fingiert das gleichzeitige Versterben von Personen

Das Gesetz fingiert in solchen extremen Fällen also mangels besseren Wissen einen zeitgleichen Todeszeitpunkt der verunglückten Personen.

Diese Fiktion bedeutet für die Erbfolge allerdings, dass keiner der beiden betroffenen Unglücksopfer den anderen beerbt hat, da keiner der beiden zum Zeitpunkt des zeitgleichen Todes seines Partners selber noch am Leben war.

Wer in diesen Fällen Erbe wird, bestimmt sich wiederum nach einem gegebenenfalls vorliegenden Testament bzw. nach dem Gesetz.

Hatte sich beispielsweise ein zeitgleich verunglücktes Ehepaar in einem Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, so ist das Testament dahingehend zu überprüfen, ob das Testament eine Ersatzerbenbestimmung für den Fall enthält, dass der jeweils andere Partner nicht Erbe wird.

Fehlt ein Testament bei einem zeitgleich verunglückten Ehepaar, so richtet sich die Suche nach den gesetzlichen Erben von Ehemann bzw. Ehefrau nach den §§ 1924 ff. BGB.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Was passiert, wenn eine Person eines unnatürlichen Todes stirbt?
Dürfen bei dem Erblasser nach seinem Tod Organe entnommen werden?
Wann tritt der Erbfall ein?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Erbrecht