Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Begleitschreiben zur Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht

Von: Dr. Georg Weißenfels

An das
Amtsgericht
- Nachlassgericht -
Musterstr. 2
80000 Musterhausen

per Einschreiben/Rückschein

(Örtlich zuständig ist das Amtsgericht – oder in Baden-Württemberg das staatliche Notariat –, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte; in Ermangelung eines Wohnsitzes ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend; war der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin-Schöneberg zuständig)

München, den 16.01.2006

 Nachlasssache Fritz Huber – verstorben am 31.12.2005

hier: Ablieferung Testament

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich unter Vorlage einer Sterbeurkunde an, dass mein Ehemann, Fritz Huber, zuletzt wohnhaft Jägerweg 7, 80000 Musterhausen, am 10.01.2006 verstorben ist.

In den Unterlagen meines verstorbenen Ehemannes habe ich das im Original beigefügte Testament gefunden und komme hiermit meiner gem. § 2259 Abs.1 BGB bestehenden Ablieferungspflicht nach.

Gesetzliche Erben bin ich als Ehefrau, geboren am 31.12.1935, wohnhaft Jägerweg 7, 80000 Musterhausen sowie unsere gemeinsame Tochter Ulrike Huber, geboren am 18.09.1966, wohnhaft Musterstraße 2, 70000 Musterdorf.

Die Existenz weiterer Testamente oder sonstiger Verfügungen von Todes wegen ist mir nicht bekannt.

Ich gehe derzeit von einem Nachlasswert in Höhe von Euro 50.000,00 aus.

Ich beantrage das Testament zu eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Die Ablieferungspflicht des Testamentbesitzers
Die Folgen der Nichtablieferung eines Testamentes
Wie kann man einen Testamentbesitzer zur Ablieferung eines Testaments bewegen?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

  • Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen oder Ändern Ihres Testaments?
  • Gerne berate ich Sie auch in allen anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per Mail eine Nachricht.
  • Gerne besuche ich Sie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause.
Anwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Weißenfels
Theresienstraße 1
80333 München
Telefon: 089 / 20 500 85191

Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

D.K. aus Augsburg

Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen.

E.R. aus Teneriffa, Spanien

Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt.

K.H. aus Marktsteft

Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht. Da ich in Österreich lebe und die Erbschaft aus Deutschland kam, wurde mir von ihm in unkompliziertem Schriftverkehr in kürzester Zeit geholfen.

W.J. aus Wien

Ich habe mich bei Ihnen auch dank Ihrer sehr gründlichen Befassung mit dem Hintergrund meines Anliegens auf Grundlage umfangreicher Briefwechsel und Unterlagen, bei gleichzeitig umsichtigen Vorgehen stets in guten und verantwortungsbewussten Händen gewusst.

A.P. aus Wiesbaden

Hier ist man in guten Händen und die Beratung ist exzellent. Ein ehrlicher Anwalt!

M.P. aus München

Wir waren mit der Beratung äußerst zufrieden - Exzellent formulierte Schriftsätze - Zuverlässig in der Kommunikation. Die Ratschläge haben uns sehr weitergeholfen.

U. und F. C. aus München

Erbrecht