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Begleitschreiben zur Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht

Von: Dr. Georg Weißenfels

An das
Amtsgericht
- Nachlassgericht -
Musterstr. 2
80000 Musterhausen

per Einschreiben/Rückschein

(Örtlich zuständig ist das Amtsgericht – oder in Baden-Württemberg das staatliche Notariat –, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte; in Ermangelung eines Wohnsitzes ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend; war der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin-Schöneberg zuständig)

München, den 16.01.2006

 Nachlasssache Fritz Huber – verstorben am 31.12.2005

hier: Ablieferung Testament

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich unter Vorlage einer Sterbeurkunde an, dass mein Ehemann, Fritz Huber, zuletzt wohnhaft Jägerweg 7, 80000 Musterhausen, am 10.01.2006 verstorben ist.

In den Unterlagen meines verstorbenen Ehemannes habe ich das im Original beigefügte Testament gefunden und komme hiermit meiner gem. § 2259 Abs.1 BGB bestehenden Ablieferungspflicht nach.

Gesetzliche Erben bin ich als Ehefrau, geboren am 31.12.1935, wohnhaft Jägerweg 7, 80000 Musterhausen sowie unsere gemeinsame Tochter Ulrike Huber, geboren am 18.09.1966, wohnhaft Musterstraße 2, 70000 Musterdorf.

Die Existenz weiterer Testamente oder sonstiger Verfügungen von Todes wegen ist mir nicht bekannt.

Ich gehe derzeit von einem Nachlasswert in Höhe von Euro 50.000,00 aus.

Ich beantrage das Testament zu eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen

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