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Welcher Kontostand zählt beim Erben?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Erbe erhält das gesamte Geld des Verstorbenen
  • Entscheidend ist der Kontostand zum Todestag
  • Unter Umständen erhöht oder reduziert sich der Kontostand nach dem Erbfall

Wenn man eine Erbschaft gemacht hat, dann interessiert einen vor allem, welchen Wert das Erbe hat.

Als Erbe bekommt man das komplette Vermögen des Verstorbenen.

Demnach steht dem Erben das gesamte Geld zu, dass der Verstorbene auf Bankkonten angelegt hatte.

Der Erbe erhält alle Bankkonten

Ob es sich bei diesen Bankkonten um bloße Girokonten, um Sparkonten oder um Wertpapierdepots handelt, ist dabei nicht entscheidend.

Wenn der Erblasser nichts anderes angeordnet hat, bekommt der Erbe alles.

Der Erbe muss auch nach dem Ableben des Erblassers grundsätzlich nichts veranlassen, um Eigentümer des auf einem Bankkonto verwahrten Geldes zu werden.

Der Erbe erhält das Vermögen automatisch

Nach § 1922 BGB gilt nämlich, dass der Übergang der Erbschaft auf den Erben in der Sekunde des Versterbens des Erblassers vonselbst und automatisch erfolgt.

Was ehedem dem Erblasser gehörte, steht mit dem Erbfall dem Erben zu.

Dabei gilt im Erbrecht das so genannte Stichtagsprinzip. Alles was am Todestag an Vermögen vorhanden war, steht dem Erben zu.

Entscheidend ist damit der Kontostand des Bankkontos am Todestag des Erblassers.

Zinsen auf dem Bankkonto gehören dem Erben

Dabei muss der Erbe nach dem Erbfall weitere Entwicklungen des Bankguthabens gegen sich gelten lassen.

Werden also zum Beispiel nach dem Erbfall auf das Bankkonto Zinsen gutgeschrieben, dann stehen auch diese Zinsen dem Erben zu.

Ebenfalls gehören auch weitere Geldeingänge, die nach dem Erbfall auf dem Nachlasskonto eingehen, dem Erben.

Steuerrückzahlungen, eine zurück erstattete Mietkaution oder ausstehendes Gehalt, das nach dem Erbfall auf dem Konto des Erblassers eingeht, stehen dem Erben zu.

Verliert aber beispielsweise ein Wertpapierdepot nach dem Erbfall aufgrund eines Börsen-Crashs an Wert, dann verringert sich auch der Wert des Erbes.

Oft benötigt der Erbe einen Erbschein

Um den Stand von Nachlasskonten abfragen zu können, muss der Erbe gegenüber der Bank nachweisen, dass er der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist.

Für einen solchen Nachweis benötigt der Erbe oft einen Erbschein, manchmal reicht auch ein Testament.

Wenn der Erbe den Stand des Bankkontos in Erfahrung gebracht hat, dann kann sich der festgestellte Betrag im weiteren Verlauf der Erbschaft noch verringern.

Der Erbe muss alle Schulden des Erblassers regulieren

Der Erbe erhält nämlich nicht nur das gesamte positive Vermögen des Verstorbenen, er muss auch sämtliche Belastungen tragen, die möglicherweise mit dem Erbe verbunden sind.

Hatte der Erblasser zum Beispiel ein Vermächtnis ausgesetzt, dann muss regelmäßig der Erbe dieses Vermächtnis bezahlen.

Ebenso hat der Erbe mögliche Pflichtteilsansprüche zu regulieren, wenn ein nahes Familienmitglied des Erblassers enterbt worden ist.

Und schließlich muss der Erbe auch Erbschaftsteuer bezahlen, wenn der Wert seiner Erbschaft über dem Steuerfreibetrag liegt.

All diese Belastungen können den Kontostand des vom Erben geerbten Nachlasskontos kräftig nach unten drücken.

Der Erbe sollte Vollmachten widerrufen

Der Erbe sollte weiter darauf achten, dass der Kontostand des Nachlasskontos nicht nach dem Erbfall von einem anderen reduziert wird.

Hatte der Erblasser nämlich vor seinem Tod einer anderen Person eine Vollmacht über sein Konto gegeben, dann kann dieser Inhaber der Vollmacht auch noch nach dem Erbfall unter Umständen auf das Konto des Erblassers zugreifen.

Um dies zu verhindern, sollte der Erbe unmittelbar nach dem Erbfall gegenüber der Bank alle Vollmachten widerrufen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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