Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Musterformulierung für die Erklärung der Annahme einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht

Von: Dr. Georg Weißenfels

An das
Amtsgericht
- Nachlassgericht -
Musterstr. 2
80000 Musterhausen

per Einschreiben/Rückschein

(Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte; in Ermangelung eines Wohnsitzes ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort entscheidend; war der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin-Schöneberg zuständig)

München, den 16.01.2024

Nachlasssache Fritz Huber – verstorben am 31.12.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der in Kopie beigefügten Sterbeurkunde vom 07.01.2024 ist zu entnehmen, dass mein Vater, Herr Fritz Huber, zuletzt wohnhaft Leopoldstraße 1, 80331 München, am 31.12.2023 verstorben ist.

Mir ist nicht bekannt, dass mein Vater ein Testament oder eine sonstige Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat. Nach meiner Kenntnis bin ich der einzige Erbe.

Ich nehme die Erbschaft hiermit ausdrücklich an.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Hinweis: Die ausdrückliche Annahme der Erbschaft bewirkt, dass derjenige, der die Annahme erklärt, endgültig Erbe wird und das Recht verliert, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frage einer möglichen Überschuldung des Nachlasses ist daher in jedem Fall vor Annahme der Erbschaft zu klären.

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