Aktuelle Infos zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht finden Über 1.000 Urteile zum Erbrecht Geschrieben von Anwälten

Erben sind unbekannt oder Erbschaft ist vakant – Gericht ordnet Nachlasspflegschaft an

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Um ein verwaistes Erbe muss sich das Nachlassgericht kümmern
  • Gerichtlich bestellter Nachlasspfleger verwaltet den Nachlass
  • Sobald Erben ermittelt sind, endet die Nachlasspflegschaft

Nicht immer verläuft die Abwicklung einer Erbschaft vollkommen geräuschlos ab.

Zuweilen bestehen schon erhebliche Schwierigkeiten überhaupt einen Erben zu ermitteln. Oder es herrscht Unklarheit über die Frage, ob die Erben ihre Erbschaft überhaupt annehmen werden oder die Ausschlagung erklären.

Das vom Erblasser hinterlassene Vermögen verträgt aber nicht in allen Fällen eine solche Phase der Ungewissheit. Wenn der Nachlass des Erblassers unmittelbar nach dem Todesfall verwaltet oder auch gesichert werden muss und diese Aufgabe nicht von einem Erben wahrgenommen wird, dann muss gegebenenfalls das Nachlassgericht auf den Plan treten.

Nachlassgericht kümmert sich um die Sicherung des Nachlasses

Nach § 1960 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. Das Nachlassgericht hat dabei von Amts wegen zu ermitteln, ob und in welchem Umfang ein Sicherungsbedürfnis besteht und welche Maßnahmen erforderlich sind. In der Praxis erhält das Nachlassgericht oft von Beteiligten Hinweise auf das Bedürfnis nach Sicherungsmaßnahmen.

Welche Maßnahmen vom Nachlassgericht konkret angeordnet werden, bestimmt nach Gericht nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Beispielhaft sind im Gesetz die Versiegelung von Räumen, die amtliche Inverwahrnahme des Nachlasses oder auch die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses aufgeführt.

Mit all diesen Mitteln kann verhindert werden, dass der Bestand des Nachlasses zu einer Zeit gefährdet wird, zu dem ein Erbe noch nicht gefunden oder der möglicherweise in Betracht kommende Erbe sich noch nicht zur Annahme der Erbschaft entschlossen hat.

Nachlassgericht kann eine Kontensperrung veranlassen

Wenn von Bankkonten des Erblassers unrechtmäßig Abhebungen vorgenommen werden, kommt auch eine vom Nachlassgericht angeordnete Kontensperrung zur Sicherung des Nachlasses in Frage.

Schließlich hat das Nachlassgericht zum Zweck der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses auch die Möglichkeit, eine so genannte Nachlasspflegschaft anzuordnen. Vom Nachlassgericht wird in diesen Fällen eine Person benannt, die sich als gesetzlicher Vertreter des noch unbekannten Erben um die Verwaltung und notfalls auch Liquidierung des Nachlasses kümmert.

Vordringliche Aufgabe eines Nachlasspflegers ist es, den Nachlass zu sichern und zu verwalten. Ist der Erbe unbekannt, wird dem Nachlasspfleger auch die Ermittlung der Erben übertragen. Mit dieser Aufgabe wird der Nachlasspfleger in aller Regel professionelle Erbenermittler beauftragen.

Nachlasspfleger kümmert sich um die Regulierung von Nachlassverbindlichkeiten

Vom Nachlasspfleger sind eventuelle Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder Auflagenbegünstigte können sich daher an den Nachlasspfleger wenden und die Regulierung ihrer Ansprüche verlangen.

Zu Beginn seiner Tätigkeit hat der Nachlasspfleger dem Nachlassgericht ein Bestandsverzeichnis über den Nachlass vorzulegen. Auch in der Folge hat er gegenüber dem Gericht regelmäßig Rechnung zu legen.

Für die Vornahme bestimmter, wirtschaftlich besonders bedeutender, Geschäfte benötigt der Nachlasspfleger die Genehmigung des Nachlassgerichts. Will der Nachlasspfleger beispielsweise Geld aus dem Nachlass in anderer Form als in einem Sparkonto anlegen, dann bedarf er hierfür der Genehmigung. Das gleiche gilt für die Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks.

Der Nachlasspfleger erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die zu Lasten des Nachlasses geht.

Die Tätigkeit des Nachlasspflegers endet mit Aufhebung der Pflegschaft.

Wenn der tatsächliche Erbe ermittelt oder das Sicherungsbedürfnis für den Nachlass entfallen ist, hat das Gericht die Pflegschaft aufzuheben.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Nachlassgericht gewährt Einsicht in Testament und Nachlassakten
Auskunftsansprüche im Erbrecht
Kann man seine Erbschaft oder einen Teil davon verkaufen?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Erbrecht