Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wichtige Fristen im Erbrecht

Von: Dr. Georg Weißenfels

Tatbestand

Länge der Frist

Beginn/Lauf der Frist

Beantragung Nachlassinsolvenzverfahren
§ 1980 BGB

Unverzügliches Handeln

erforderlich Kenntnis des Erben von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses

 

Anzeige des Todesfalls bei dem Standesamt
§ 32 PStG

Ein Werktag

Mit Todesfall

 

Außerordentliches Kündigungsrecht des Erben und des Vermieters im Mietrecht
§ 564 BGB

Ein Monat

Kenntnis vom Tod des Mieters

 

Erklärung des Ehegatten oder Lebenspartners an Vermieter, nicht in den Mietvertrag des Erblassers eintreten zu wollen
§ 563 BGB

Ein Monat

Kenntnis von Tod des Mieters

 

Mindestfrist zur Errichtung eines Inventars
§ 1994 BGB

Ein Monat

Mit Zustellung des Beschlusses durch das Nachlassgericht

 

Mindestfrist zur Abgabe einer Steuererklärung in Erbsachen
§ 31 ErbStG

Ein Monat

Vom Finanzamt zu setzen

 

Ausschlagung der Erbschaft
§ 1944 BGB

Sechs Wochen

Kenntnis von Erbschaft und Berufungsgrund

 

Anfechtung der Annahme der Erbschaft
§ 1954 BGB

Sechs Wochen

Kenntnis von Anfechtungsgrund bzw. Beendigung der Bedrohung

 

Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft
§ 1954 BGB

Sechs Wochen

Kenntnis von Anfechtungsgrund bzw. Beendigung der Bedrohung

 

Ausübung Vorkaufsrecht durch Miterben
§ 2034 BGB

Zwei Monate

Empfang der Mitteilung über den Inhalt des Vertrages

 

Dreimonatseinrede des Erben bei Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
§ 2014 BGB

Drei Monate

Mit Annahme der Erbschaft, spätestens nach Ablauf der Ausschlagungsfrist

 

Anzeige der Erbschaft gegenüber Finanzamt
§ 30 ErbStG

Drei Monate

Kenntnis vom Anfall der Erbschaft

 

Nichtberücksichtigung des Erbrechtes bei öffentlicher Aufforderung
§ 1965 BGB

Drei Monate

Beginn der Anmeldefrist wird vom Nachlassgericht gesetzt

 

Gültigkeit eines Nottestamentes
§ 2252 BGB

Drei Monate

Ab Errichtung des Nottestamentes wenn der Erblasser noch lebt

 

Ausschlagung der Erbschaft, wenn Erblasser seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hatte
§ 1944 BGB

Sechs Monate

Kenntnis von Erbschaft und Berufungsgrund

 

Aufforderung an Nachlassgläubiger zur Anmeldung von Forderungen
§ 2061 BGB

Sechs Monate

Letzte Veröffentlichung im Bundesanzeiger

 

Anfechtung der Annahme der Erbschaft, wenn Erblasser seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hatte
§ 1954 BGB

Sechs Monate

Kenntnis von Anfechtungsgrund bzw. Beendigung der Bedrohung

 

Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft, wenn Erblasser seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hatte
§ 1954 BGB

Sechs Monate

Kenntnis von Anfechtungsgrund bzw. Beendigung der Bedrohung

 

Anfechtung Testament oder Erbvertrag
§ 2082, 2283 BGB

Ein Jahr

Kenntnis von Anfechtungsgrund bzw. Beendigung der Bedrohung

 

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
§ 532 BGB

Ein Jahr

Kenntnis von dem groben Undank

 

Geltendmachung Erbunwürdigkeit
§ 2340 BGB

Ein Jahr

Kenntnis von Gründen, die zur Erbunwürdigkeit des Erben führen

 

Verjährung Pflichtteilsanspruch
§ 2332 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Kenntnis vom Erbfall und Enterbung erlangt wurde

 

Verjährung Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
§ 2332 BGB

Drei Jahre

Ab Erbfall

 

Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen Erben
§ 2314 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Kenntnis von Erbfall und Enterbung erlangt wurde

 

Anspruch auf Vervollständigung des Pflichtteils
§ 2316 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Kenntnis von Erbfall und Enterbung erlangt wurde

 

Pflichtteilsrestanspruch des unzureichend bedachten Erben
§ 2305 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Kenntnis von Erbfall und Enterbung erlangt wurde

 

Pflichtteilsanspruch des Vermächtnisnehmers
§ 2307 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Kenntnis von Erbfall und Enterbung erlangt wurde

 

Zeitliche Begrenzung für Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
§ 2325 BGB

Zehn Jahre

Vom Zeitpunkt der Schenkung bis zum Erbfall

 

Rückforderung eines Geschenkes wegen Verarmung des Schenkers
§ 529 BGB

Zehn Jahre

Vom Zeitpunkt der Schenkung bis zum Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

 

Herausgabeanspruch des Erben gegen Erbschaftsbesitzer
§ 2018 BGB

Dreißig Jahre

Mit Entstehung des Anspruchs

 

Herausgabeanspruch des Erben gegen Erbschaftsbesitzer hinsichtlich Nutzungen und Früchten
§ 2020 BGB

Dreißig Jahre

Mit Entstehung des Anspruchs

 

Ansprüche aus Vermächtnis
§ 2174 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Anspruch entstanden und Bedachter Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom Anspruch hatte

 

Ansprüche zwischen Vor- und Nacherben
§§ 2124 ff., 2130 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Anspruch entstanden und Bedachter Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom Anspruch hatte

 

Auskunftsansprüche des Erben
§§ 2027, 2028, 2057 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Anspruch entstanden und Bedachter Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom Erbfall hatte

 

Auseinandersetzungs- und Ausgleichsansprüche der Erben
§§ 2047, 2050 ff. BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Anspruch entstanden und Bedachter Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom Erbfall hatte

 

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei mangelnder Kenntnis von Erbfall und Enterbung
§ 2332 BGB

Dreißig Jahre

Mit Entstehung des Anspruchs

 

Haftung des Testamentsvollstreckers
§ 2219 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Anspruch entstanden und Gläubiger Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom Anspruch hatte

 

Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers
§ 2221 BGB

Drei Jahre

Schluss des Kalenderjahrs, in dem Anspruch entstanden und Testamentsvollstrecker Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis vom Anspruch hatte

 

Unwirksamkeit eines bedingten oder befristeten Vermächtnisses
§ 2162 BGB

Dreißig Jahre

Ablauf von dreißig Jahren nach Erbfall ohne Eintritt der Bedingung oder des Termins

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