Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Erbe ist unbekannt – Die Ermittlung von Erben – Erbenermittlung

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Nachlasspfleger engagieren professionelle Erbenermittler.
  • Archive werden nach Anhaltspunkten zu möglichen Erben durchforstet.
  • Die Kosten der Erbenermittlung trägt der Nachlass.

Nach dem Ableben einer Person muss die Vermögensnachfolge geregelt werden. Das vorhandene Aktivvermögen des Verstorbenen geht kraft Gesetz auf den oder die Erben über, vorhandene Schulden des Erblassers müssen ausgeglichen werden.

Die Nachfolge des Erben in die Rechtsposition des Erblassers ist im deutschen Erbrecht detailliert geregelt. Schwierig wird es nur, wenn auf den ersten Blick kein Erbe zur Verfügung steht, der seinen Pflichten nachkommen könnte. Im Ernstfall, wenn also trotz nachhaltiger Bemühungen kein Erbe ermittelt werden kann, erbt nach deutschem Recht der Staat, § 1936 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Es ist demnach ausgeschlossen, dass eine Erbschaft auf Dauer verwaist bleibt.

Bevor jedoch der Staat als Erbe auf den Plan treten kann, werden regelmäßig umfangreiche Bemühungen unternommen, um für den Nachlassfall Erben zu ermitteln.

Nachlassgericht setzt Nachlasspfleger ein

Ausgangspunkt dieser Bemühungen ist in der Regel eine vom Nachlassgericht angeordnete Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB. Sobald das Nachlassgericht Kenntnis von der Tatsache erhält, dass ein Sicherungsbedürfnis für einen Nachlass besteht, kann das Gericht Maßnahmen zur Sicherung anordnen.

Besteht Unklarheit über die Person des oder der Erben ordnet das Gericht eine so genannte Nachlasspflegschaft an und beauftragt den Nachlasspfleger neben der Sicherung und Verwaltung des vakanten Nachlasses mit der Ermittlung der Erben.

Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, dann wird sich der Nachlasspfleger vordringlich auf die Suche der in dem Testament benannten Erben machen. Wird kein letzter Wille des Erblassers aufgefunden, geht es für den Nachlasspfleger vor allem darum, die Verwandtschaftsverhältnisse des Erblassers abzuklären und nach Personen zu suchen, die nach der gesetzlichen Erbfolge als Erben in Frage kommen.

Vor allem im Fall der gesetzlichen Erbfolge stoßen Nachlasspfleger allerdings bei der Ermittlung der Erben schnell an ihre Grenzen. Häufig werden daher von Nachlasspflegern professionelle Erbenermittler eingeschaltet, um mögliche Erben ausfindig zu machen.

Erbenermittler werden eingeschaltet

Diese Erbenermittler versuchen dann mit Hilfe intensiver Recherchearbeiten, einem Erben auf die Spur zu kommen.

Ansatzpunkte auf noch lebende Verwandte finden sich dabei häufig in der Wohnung des Erblassers. Hinterlassene Post-Korrespondenz oder auch digitale Adressbücher oder E-Mail-Verkehr können wertvolle Hinweise auf mögliche Erben enthalten. Auch lohnt es sich für die Ermittler, bei der Post für den Erblasser Nachsendeaufträge anzubringen, um zukünftig eingehende Post für die Ermittlungen nutzbar zu machen.

Wenn die Ermittlungen in der Wohnung des Erblassers nicht weiterführen, sind die Standesämter die zentrale Anlaufstelle für weitere Recherchen. Bei den Standesämtern werden die Personenstandsregister (Geburts-, Sterbe-, und Heiratsregister) geführt und mit Hilfe dieser Register ist zuweilen die Rekonstruktion von Verwandtschafts- oder Erbverhältnissen möglich.

Auch Angaben aus kirchlichen Archiven können zum Erben führen. Je nach Religionszugehörigkeit des Erblassers lohnt manchmal eine Anfrage beim Evangelischen Zentralarchiv in Berlin oder beim Katholischen Kirchenbuchamt des Verbandes der Diözesen Deutschlands in München.

Einwohnermeldeämter können Auskunft über An- und Abmeldungen des Wohnsitzes des Erblassers geben.

Rentenversicherer und Versorgungsämter verfügen ebenfalls über umfangreiche Datensätze, mit denen gegebenenfalls Verwandte des Erblassers aufgespürt werden können.

Auskünfte über Vermisste in Zusammenhang mit den Wirren des zweiten Weltkriegs können beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes in München (www.drk-suchdienst.org) oder auch beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge oder im Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg eingeholt werden.

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