Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Pflichtteil - Informationen für Erblasser, Pflichtteilsberechtigte und Erben

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Pflichtteil

Aktuelle Urteile und Entscheidungen der Gerichte zum Pflichtteil

 

Der Pflichtteil ist für alle Beteiligten eine Belastung.

Für den Erblasser, weil er sein Vermögen nicht so verteilen kann, wie er will.

Für den Erben, weil ihm die Erbschaft nicht in voller Höhe, sondern nur vermindert um den Pflichtteil, zusteht.

Und nicht zuletzt für den Pflichtteilsberechtigten, der um seinen Pflichtteil manchmal Jahre kämpfen muss.

Die nachfolgenden Kapitel enthalten für alle Beteiligten umfangreiche und aktuelle Informationen rund um den Pflichtteil.

Mithilfe dieser Informationen kann man sich im Ernstfall eine Menge Geld und vor allem Ärger sparen.

Was kann der Erblasser gegen den Pflichtteil machen?

Zu Lebzeiten hat jeder Erblasser die Möglichkeit, einen Streit rund um den Pflichtteil zu vermeiden.

Der einfachste Weg, Pflichtteilsansprüche nach dem eigenen Ableben zu vermeiden, besteht darin, mit den betroffenen Familienmitgliedern einen notariellen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren.

Hat ein Vater beispielsweise mit seinem Kind einen solchen Verzicht auf den Pflichtteil abgeschlossen, dann bedarf es nach dem Erbfall keiner Diskussion um den Pflichtteil.

Die Kehrseite eines solchen lebzeitigen Pflichtteilsverzichts besteht natürlich darin, dass der Verzicht in aller Regel nicht zum Nulltarif zu haben ist.

Man kann auf den Pflichtteil verzichten!

Ein Pflichtteilsberechtigter hat regelmäßig kein Interesse daran, ohne Gegenleistung auf seine Ansprüche zu verzichten.

Für den Erblasser bedeutet das, dass er dem Pflichtteilsberechtigten eine Abfindung anbieten muss, um ihm den Verzicht auf seinen Pflichtteil schmackhaft zu machen.

Kommt ein Pflichtteilsverzicht nicht zustande, bietet der Erbrecht-Ratgeber umfangreiche weitere Informationen für den Erblasser, was er zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen machen kann.

Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, dann hat der Erblasser selber keine Möglichkeit mehr, einzugreifen.

Nach dem Erbfall stehen sich Erbe und Pflichtteilsberechtigter gegenüber

Nach dem Erbfall stehen sich nur noch der Erbe, der den Pflichtteil zu bezahlen hat, und der Pflichtteilsberechtigte als Gläubiger gegenüber.

Der Erbe findet auf dem Erbrecht-Ratgeber zahllose Informationen, die ihn über seine Rechte und Pflichten in der Auseinandersetzung über den Pflichtteil aufklären.

In aller Regel wird der Erbe zu Beginn eines Pflichtteilsstreites vom Pflichtteilsberechtigten mit Forderungen überzogen.

Der Erbe muss Auskunft über den Nachlass geben

Danach soll der Erbe Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses geben.

Oft verlangt der Pflichtteilsberechtigte vom Erben auch, dass der Erbe zum Wert der Erbschaft ein Sachverständigengutachten einholt oder einen Notar einschaltet.

In dieser Situation ist es für den Erben essentiell, seine Rechte und vor allem Gegenstrategien zu kennen und im Zweifel auch anzuwenden.

Wann kann der Pflichtteil nicht mehr gefordert werden?

Der Erbe muss wissen, welche Informationen er dem Pflichtteilsberechtigten schuldet, was sich der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss, wie er seine Haftung beschränken kann und wann der Pflichtteil verjährt.

Mithilfe der auf dem Erbrecht-Ratgeber angebotenen Informationen kann der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten frühzeitig signalisieren, dass er seine Rechte kennt und sich jedenfalls nicht kampflos geschlagen geben wird.

Aber auch der Pflichtteilsberechtigte kann durch die Informationen auf dieser Internetseite seinen Handlungsspielraum sehr genau einschätzen.

Der Pflichtteilsberechtigte braucht Informationen

In der Praxis fehlen dem Pflichtteilsberechtigten immer wertvolle Informationen, die er für die Berechnung seines Anspruchs zwingend benötigt.

Wie der Pflichtteilsberechtigte an diese Informationen kommt, ist dem Erbrecht-Ratgeber im Detail zu entnehmen.

Ebenso kann der Pflichtteilsberechtigte lernen, welche Auswirkungen lebzeitige Vermögenstransaktionen des Erblassers auf die Höhe des Pflichtteils haben.

Insgesamt können die Informationen auf dem Erbrecht-Ratgeber dazu beitragen, dass sich alle Beteiligten auch ohne einen jahrelangen Gerichtsprozess über den Pflichtteil einvernehmlich einigen.

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G.v.U. aus Feldafing

Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen.

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E.R. aus Teneriffa, Spanien

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K.H. aus Marktsteft

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W.J. aus Wien

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