Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Die Bestattungsverfügung - Die eigene Beerdigung regeln

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Anweisungen zur Bestattung sollten vom Erblasser nicht im Testament gemacht werden.
  • Eine Bestattungsverfügung sollte so deponiert werden, dass sie nach dem Todesfall rasch aufgefunden wird.
  • Der Inhalt einer Bestattungsverfügung kann knapp , aber auch ausführlich sein.

Wenn man sich mit der Regelung der eigenen Vermögensnachfolge und dem Erbrecht beschäftigt, liegt es nahe, dass man sich auch Gedanken zu der Frage macht, wie die eigene Beerdigung aussehen soll.

Art und Weise der Bestattung sind im deutschen Erbrecht nicht geregelt. Fehlen jegliche Anhaltspunkte zu spezifischen Wünschen des Erblassers zu den näheren Umständen seiner Beerdigung, dann haben regelmäßig die nächsten Verwandten (und gerade nicht die Erben) das Recht, die Bestattung zu organisieren und damit verbundene Einzelheiten zu klären.

In § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist in diesem Zusammenhang lediglich die Pflicht des oder der Erben (und nicht der Verwandten) geregelt, für die Kosten der Bestattung aufzukommen.

Wenn ein Erblasser nicht nur erbrechtliche Fragen, sondern auch die näheren Umstände seiner Beerdigung regeln will, dann ist er gut beraten, Einzelheiten zu seiner Bestattung nicht in seinem Testament oder Erbvertrag anzuordnen, sondern für diesen Zweck außerhalb seines Testaments eine so genannte Bestattungsverfügung zu errichten.

Ein Testament oder Erbvertrag wird nämlich regelmäßig erst Wochen nach dem Eintritt des Erbfalls vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bestattung des Erblassers im Regelfall längst erfolgt. Im Zweifel können also die nächsten Angehörigen Wünsche des Erblassers zu seiner eigenen Beerdigung gar nicht umsetzen, weil sie von den Wünschen nicht rechtzeitig Kenntnis nehmen konnten.

Bestattungsverfügung auffindbar deponieren

Dieses Problem umgeht der Erblasser, indem er ein selbstständiges Schriftstück aufsetzt, in dem er sich ausschließlich den Fragen zu seiner Beerdigung widmet. Anders als ein Testament unterliegt eine solche Urkunde auch keinen besonderen Formerfordernissen, kann also sowohl handschriftlich als auch mit Hilfe eines Computers wirksam errichtet werden.

Eine so errichtete Bestattungsverfügung sollte dann an einem Ort aufbewahrt werden, von dem der Erblasser mit Sicherheit annehmen kann, dass das Schriftstück unmittelbar nach seinem Ableben auch aufgefunden wird. Noch sicherer kann es sein, die Bestattungsverfügung einer Vertrauensperson mit der Bitte zu übergeben, de Inhalt unmittelbar nach dem Tod des Erblassers umzusetzen.

Der mögliche Inhalt einer Bestattungsverfügung

Der Inhalt einer Bestattungsverfügung kann ganz nach den zugrunde liegenden Wünschen des Erblassers detailliert und sehr ausführlich oder auch sehr knapp ausfallen.

Als zentralen Bestandteil wird jede Bestattungsverfügung Angaben darüber enthalten, wie der Erblasser beerdigt werden will. In Frage kommen hier vor allem eine herkömmliche Erdbestattung oder auch eine Feuerbestattung. Wer will kann hier noch einmal differenzieren, ob er in einem Familien- oder Einzelgrab oder auch in einem anonymen Erdgrab bestattet werden will.

Neben herkömmlichen Erd- und Feuerbestattungen bieten diverse Bestatter auch an, dass die Asche des verstorbenen auf See oder aus einem Flugzeug verstreut wird. Auch ausgefallenere Bestattungswünsche, wie das Verpressen der Asche des Verstorbenen zu einem Diamant können erfüllt werden.

Den Ablauf der Bestattungsfeier regeln

Oft werden die Nachkommen dankbar sein, wenn der Erblasser ihnen auch zu der abzuhaltenden Bestattungsfeier seine Wünsche und Vorstellungen mitteilt. Der Erblasser hat hier die Möglichkeit seinem Wunsch Ausdruck zu verleihen, dass eine Bestattungsfeier ganz zu unterbleiben hat oder er kann mitteilen, dass nur im engsten Familienkreis gefeiert werden soll.

Eine Liste mit vom Erblasser erwünschten Teilnehmern der Feier hilft den Hinterbliebenen oft, Zweifelsfragen bei der Einladung zu klären.

Ob der Erblasser eine kirchliche Begleitung bei der Beerdigung wünscht, ob eine Trauerrede gehalten werden soll und ob und welche Musik anlässlich der Trauerfeier gespielt werden soll, sind weitere klärungswürdige Punkte, die in eine Bestattungsverfügung aufgenommen werden können.

Wünsche zum Grabmal äußern

Schließlich ist eine Bestattungsverfügung auch der richtige Ort, um den Nachfahren die Wünsche des Erblassers zu Art und Gestaltung seiner Grabstelle mitzuteilen.

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