Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

MUSTER: Pflichtteilsberechtigter fordert Erben zur Einholung eines Wertgutachtens auf

Von: Dr. Georg Weißenfels

An
Frau Eva Franz
Musterstr. 3
80000 München

per Einschreiben/Rückschein

München, den 01.01.2006

Nachlasssache Herbert Franz
hier: Wertermittlung der Nachlassgegenstände gem. § 2314 BGB

 Liebe Eva,

vielen Dank für die Übermittlung des Bestandverzeichnisses über den Nachlass unseres gemeinsamen Vaters.

Ich bin leider noch nicht in der Lage, Dir gegenüber meinen Pflichtteilsanspruch zu beziffern, da mir der Wert einzelner Nachlassgegenstände nicht bekannt ist.

Ich mache daher von meinem Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB Gebrauch.

Ich bitte Dich den Wert der Nachlassgegenstände durch einen unabhängigen, nach Möglichkeit gerichtlich bestellten, Sachverständigen feststellen zu lassen.

Für ein Gespräch über die Person des Sachverständigen und eine mögliche Beschränkung des Gutachtensauftrages auf bestimmte Nachlassgegenstände stehe ich zur Verfügung.

Die Kosten dieses Wertgutachtens fallen dem Nachlass zur Last, § 2314 Abs. 2 BGB.

Ich bitte dich um Übersendung des Wertgutachtens bis zum 01.02.2006.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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