Das müssen Pflichtteilsberechtigte über die Strategie des Erben wissen
- Manche Erben erzählen nicht die ganze Wahrheit
- Ein notarielles Nachlassverzeichnis kann Licht ins Dunkel bringen
- Vorsicht vor dem Ablauf der Verjährung
Das Pflichtteilsrecht ist im deutschen Erbrecht in der Praxis eines der umstrittensten Gebiete.
Hier treffen Beteiligte aufeinander, die sich regelmäßig bereits seit Jahrzehnten kennen und sich nicht unbedingt immer freundschaftlich gegenüberstehen.
Der Pflichtteilsberechtigte hat nach dem Erbfall erfahren, dass der Erblasser ihn von der Erbfolge ausgeschlossen hat. Neben dieser oft als demütigend empfundenen Erfahrung muss der Pflichtteilsberechtigte gleichzeitig damit klarkommen, dass der Löwenanteil des Vermögens des Erblassers an den Erben geht.
Für den Pflichtteilsberechtigten bleibt nur die Hälfte dessen über, was ihm als gesetzlicher Erbe zugestanden wäre.
Informationen zum Pflichtteil kommen vom Erbe
Schließlich sorgt ein grundsätzlicher Webfehler im Gesetz dafür, dass Auseinandersetzungen um den Pflichtteil regelmäßig eskalieren:
Der Pflichtteilsberechtigte benötigt Informationen, um seinen Anspruch der Höhe nach berechnen zu können. Diese Informationen erhält der Pflichtteilsberechtigte aber nicht von einem neutralen Dritten, sondern ausgerechnet vom Erben.
Der Pflichtteilsberechtigte ist demnach darauf angewiesen, dass er vom Erben vollständige und auch wahrheitsgemäße Informationen zum Bestand und zur Höhe des Nachlasses erhält.
Gleichzeitig ist dem Erbe mehr als nur bewusst, dass der gegen ihn gerichtete Pflichtteilsanspruch umso höher ausfallen wird, je vollständiger seine an den Pflichtteilsberechtigten gegebenen Informationen ausfallen.
Manche Erben verschweigen Vermögenswerte
Der Erbe hat mithin latent ein Interesse daran, dem Pflichtteilsberechtigten nicht die ganze Wahrheit zu erzählen.
Es gibt dabei natürlich die Fälle, bei denen der Erbe seiner Auskunftspflicht umfassend und ordnungsgemäß nachkommt und der Pflichtteil nachfolgend korrekt berechnet und in voller Höhe zur Auszahlung kommt.
Es gibt aber auch die anderen Fälle …
So kommt es in der Praxis durchaus vor, dass Erben bewusst pflichtteilsrelevante Informationen in der Hoffnung zurückhalten, dass der Pflichtteil möglichst klein ausfallen möge.
Je nach Einzelfall wandeln die Erben in solchen Fällen dabei auf zuweilen sehr dünnem Eis.
Wie kann man den Erben zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft bewegen?
Dem Pflichtteilsberechtigten stehen nämlich neben eigenen Erkundigungen zum Bestand des Nachlasses vor allem zwei Instrumente zur Verfügung, die den Erben zum Schwitzen bringen können.
Zum einen kann der Pflichtteilsberechtigte nämlich im Zweifel vom Erben verlangen, dass dieser an Eides statt versichert, dass die erteilten Auskünfte vollständig sind und mit der gebotenen Sorgfalt erteilt wurden.
Gibt der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten eine solche eidesstattliche Versicherung ab und stellen sich die Angaben des Erben im Nachhinein als unrichtig heraus, dann hat der Erbe ein strafrechtliches Problem.
Notarielles Nachlassverzeichnis anfordern
Neben solchem strafrechtlichem Druck ist es für den Pflichtteilsberechtigten häufig noch effektiver, nicht nur auf die Angaben des Erben selber zu vertrauen, sondern beim Erben ein so genanntes notarielles Nachlassverzeichnis anzufordern.
Gerade in Bezug auf pflichtteilsrelevantes Bankvermögen oder auch den Pflichtteil beeinflussende Schenkungen des Erblassers hat der Pflichtteilsberechtigte oft nur über einen Notar die Möglichkeit, an Informationen zu kommen. Anfragen, die der Pflichtteilsberechtigte selbst an Banken richtet, bleiben hingegen regelmäßig unbeantwortet.
Schließlich muss der Pflichtteilsberechtigte immer die dreijährige Verjährungsfrist für seinen Pflichtteilsanspruch im Auge behalten.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann er seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht mehr durchsetzen. Es gibt durchaus Erben, deren Strategie rein auf Verzögerung setzt, um sich in die Verjährung zu retten.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.
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