Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Muster für Auskunftsbegehren des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben

Von: Dr. Georg Weißenfels

Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Musterschreiben, mit dem ein Pflichtteilsberechtigter gegenüber dem Erben seinen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Bestand des Nachlasses geltend macht, lediglich einen unverbindlichen Formulierungsvorschlag beinhaltet.

Für den konkreten Einzelfall sollte zwingend eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.

Das Schreiben muss für den konkreten Einzelfall in jedem Fall angepasst werden.

Der Entwurf erhebt ausdrücklich keinen Anspruch, vollständig zu sein.

Vor Nutzung des unten stehenden Musters sollte auch bedacht werden, dass man ein zuweilen emotional schon recht angespanntes Verhältnis zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Erben durch den Gebrauch vorzugsweise juristischer Termini nicht unbedingt entlastet. Wem also an einer raschen und reibungslosen Abwicklung seiner Ansprüche gelegen ist, der sollte prüfen, ob er mit einem in vernünftiger Atmosphäre geführten Gespräch nicht vielleicht schneller zum gewünschten Ziel kommt. Bei Nichterfolg kann man die jeweiligen Gegenseite dann allemal noch schriftlich auf die bestehende Gesetzeslage hinweisen.

Peter Franz
Musterstr. 1
80000 München

An
Frau Eva Franz
Musterstr. 3
80000 München

per Einschreiben/Rückschein

München, den 01.01.2006

Nachlasssache Herbert Franz
hier: Auskunftsbegehren gem. § 2314 BGB

 Liebe Eva,

nach der gestrigen Eröffnung des Testamentes steht fest, dass unser gemeinsamer Vater Dich zur Alleinerbin eingesetzt hat. Ich wurde von unserem Vater enterbt. Entsprechend stehen mir Pflichtteilsansprüche gem. §§ 2303 ff. BGB gegen Dich zu. Die Höhe meines Pflichtteilsanspruchs beläuft sich auf die Hälfte des Wertes meines gesetzlichen Erbteils.

Um den Wert meines Pflichtteilanspruchs berechnen zu können, bin ich auf entsprechende Informationen von Dir als Erbin angewiesen. Diese Informationen hast Du mir nach den Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch zu geben.

Du bist zunächst gem. § 2314 BGB verpflichtet, mir Auskunft über den gesamten Bestand des Nachlasses, d.h. über alle Aktiv- und Passivposten, zu erteilen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls am 20.12.2005 zum Nachlass gehört haben.

Insbesondere bitte ich Dich um Aufstellung eines umfassenden Bestandsverzeichnisses unter Berücksichtigung insbesondere folgender Vermögenspositionen:

  • Sämtliche Aktiva des Nachlasses wie Immobilien, Schmuck, KFZ, Teppiche, Münzen, Kunstgegenstände, Fotoapparate Mobiliar, Wertpapiere, Bankkonten, Barvermögen, Beteiligungen.
  • Fiktiver Nachlass z. B. in Form von Zuwendungen gem. §§ 2050 ff. BGB, die gem. § 2316 BGB auszugleichen sind.
  • Alle Schenkungen (auch gemischte Schenkungen) unseres Vaters an Dich oder andere Personen aus den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht für Schenkungen unseres Vaters an unsere Mutter, von denen Du Kenntnis hast. Bitte teile mir auch den jeweiligen Zeitpunkt der Schenkungen mit.
  • Lebensversicherungen und sonstige Verträge zu Gunsten Dritter.
  • Auch über Nachlassverbindlichkeiten hast Du mir Auskunft zu geben.

Du bist weiter verpflichtet, mir Informationen über sämtliche Umstände, die für die Durchsetzung meines Pflichtteilsanspruchs relevant sind, wie beispielsweise Namen der Personen, die von unserem Vater beschenkt wurden, zu geben.

Ich darf Dich darauf hinweisen, dass Du Dir notfalls auch fremdes Wissen zu verschaffen hast, um mir die erforderlichen Informationen über den Bestand des Nachlasses geben zu können.

Ich bitte Dich, mir das schriftliche Nachlassverzeichnis bis spätestens zum 15.01.2006 zukommen zu lassen. Vorerst mache ich noch nicht von meinem Recht Gebrauch, bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugegen zu sein. Auch meinen Wertermittlungsanspruch stelle ich vorerst und jedenfalls bis zur Vorlage des Nachlassverzeichnisses zurück.

Ich weise Dich rein vorsorglich abschließend darauf hin, dass Du die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verzeichnisses nötigenfalls eidesstattlich zu versichern haben wirst.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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