Aktuelle Infos zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht finden Über 1.000 Urteile zum Erbrecht Geschrieben von Anwälten

Pflichtteil je Kind – Wenn ein Elternteil stirbt

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Ein enterbtes Kind erhält in der Regel den Pflichtteil
  • Die Höhe des Pflichtteils des Kindes hängt auch vom Güterstand der Eltern ab
  • Bei der Zugewinngemeinschaft gibt es verschiedene Varianten

Der Pflichtteil ist immer wieder heftig umstritten.

Immer dann, wenn ein Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat und in diesem letzten Willen eines seiner Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen hat, dann steht dem enterbten Kind nach § 2303 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein Anspruch auf seinen Pflichtteil zu.

Der Pflichtteil ist ein auf Geld gerichteter Anspruch. Der Pflichtteil ist regelmäßig von dem Erben zu begleichen. Der Pflichtteil besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils des betroffenen enterbten Kindes.

Um den Pflichtteil korrekt beziffern zu können, sind zwei Parameter entscheidend: Zum einen die Erbquote und die sich daraus ergebende so genannte Pflichtteilsquote. Und zum anderen der Wert des Nachlasses.

Pflichtteil resultiert aus Pflichtteilsquote und Nachlasswert

Beträgt der Nachlasswert zum Beispiel eine Million Euro und beläuft sich die Pflichtteilsquote auf ⅛, dann hat der Pflichtteilsberechtigte gegen den Erben einen Zahlungsanspruch in Höhe von 125.000 Euro.

Im Normalfall ist der Pflichtteilsanspruch eines enterbten Kindes relativ einfach zu ermitteln. So weiß der Betroffene, der vom Nachlassgericht die Kopie eines Testaments oder Erbvertrages erhält und dieser Urkunde entnehmen kann, dass ihn der Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen hat, in aller Regel, ob der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens verheiratet war und ob Geschwister oder sonstige nahe Angehörige des Erblassers vorhanden sind.

Anhand dieser Angaben kann das enterbte Kind in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle seine gesetzliche Erbquote bestimmen, diese durch zwei teilen und erhält so die Pflichtteilsquote.

Güterstand der Eltern und Anzahl der Miterben bestimmt die Quote

Der Teufel steckt jedoch im Detail. Tatsächlich wird die Pflichtteilsquote eines enterbten Kindes nämlich nicht nur von der Anzahl weiterer gesetzlicher Erben beeinflusst.

Das pflichtteilsberechtigte Kind muss darüber hinaus nämlich auch noch die Auswirkungen des Güterstandes im Auge behalten, in dem der Erblasser mit seinem Ehepartner zusammen gelebt hat.

Unter dem Güterstand versteht das Gesetz die Ordnung der güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Eheleuten.

Soweit die Eheleute nach der Heirat keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben, gilt der gesetzliche Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft.

Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Pflichtteil

Die gesetzlichen Regeln zur Zugewinngemeinschaft insbesondere in § 1371 BGB sorgen aber jetzt dafür, dass die Berechnung der Pflichtteilsquote eines enterbten Kindes durchaus trickreich sein kann.

Dies liegt auch daran, dass es der überlebende Ehepartner nach dem Eintritt des Erbfalls durch geschicktes Taktieren in der Hand hat, den Pflichtteilsanspruch des enterbten Kindes der Höhe nach zu beeinflussen.

Vor diesem Hintergrund sollen in der Folge für die Grundfälle einer bestehenden Zugewinngemeinschaft die Pflichtteilsquote eines enterbten Kindes dargestellt werden:

 

Zugewinngemeinschaft - Kind ist von der Erbfolge ausgeschlossen –
Überlebender Ehepartner wird (Mit-)Erbe

 

Pflichtteil des enterbten Kindes

 

Bei 1 Kind

Bei 2 Kindern

Bei 3 Kindern

 

 

1/4

 

1/8

 

1/12


 

Zugewinngemeinschaft - Kind ist von der Erbfolge ausgeschlossen –
Überlebender Ehepartner schlägt Erbschaft aus

 

Pflichtteil des enterbten Kindes

 

Bei 1 Kind

Bei 2 Kindern

Bei 3 Kindern

 

 

3/8

 

3/16

 

3/32


 

Zugewinngemeinschaft - Kind ist von der Erbfolge ausgeschlossen –
Überlebender Ehepartner wird nicht Erbe und erhält auch kein Vermächtnis

 

Pflichtteil des enterbten Kindes

 

Bei 1 Kind

Bei 2 Kindern

Bei 3 Kindern

 

 

3/8

 

3/16

 

3/32

Je nach Status und Erbquote des überlebenden Ehepartners verändert sich mithin die Pflichtteilsquote des von der Enterbung betroffenen Kindes.

Geringerer Pflichtteil trotz höherer Pflichtteilsquote

Dabei darf das enterbte Kind aber nicht übersehen, dass sich sein Pflichtteil bei der Variante 2 und 3 im Vergleich zur Variante 1 durchaus wirtschaftlich schlechter darstellen kann.

In Variante 2 und 3 ist die Pflichtteilsquote des enterbten Kindes nämlich zunächst augenscheinlich größer als in der Variante 1.

Bei Variante 2 und 3 hat der überlebende Ehepartner aber die Möglichkeit, den ihm zustehenden Zugewinnausgleich konkret zu berechnen. Dieser Zugewinn, der im Einzelfall erheblich sein kann, schmälert den Nachlass als Nachlassverbindlichkeit, § 2311 BGB. Der Pflichtteil errechnet sich aus dem um den Zugewinn geschmälerten Nachlass.

Bei Variante 2 und 3 kann dem pflichtteilsberechtigten Kind im Einzelfall am Ende also durchaus weniger zustehen als nach Variante 1, obwohl das Kind für sich eine höhere Pflichtteilsquote reklamieren kann.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Von Vater oder Mutter enterbt – Wie hoch ist der Pflichtteil für das Kind?
In sechs Schritten zum Pflichtteilsanspruch
Pflichtteil für Kinder wird durch den Güterstand der Eltern beeinflusst
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Erbrecht