Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Kann man ein Vermächtnis widerrufen?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Ein Vermächtnis kann in der Regel in einem neuen Testament einfach widerrufen werden
  • Nach dem Eintritt des Erbfalls ist ein Widerruf des Vermächtnisses nicht mehr möglich
  • Ein in einem gemeinsamen Ehegattentestament bzw. in einem Erbvertrag ausgesetztes Vermächtnis kann unter Umständen nicht widerrufen werden

Durch ein Vermächtnis kann man einer Person für den Todesfall einen beliebigen Vermögensvorteil zuwenden.

Ein zukünftiger Erblasser kann also beispielsweise in seinem Testament anordnen, dass nach dem Eintritt seines Todes sein Enkelsohn die Harley-Davidson des Erblassers als Vermächtnis erhalten soll.

Verstirbt dann der Erblasser, dann erhält der Enkelsohn vom Nachlassgericht die Nachricht, dass im Testament des Erblassers zu seinen Gunsten ein Vermächtnis ausgesetzt ist.

Ein Vermächtnis muss im Erbfall eingefordert werden

Der Enkelsohn muss dann als so genannter Vermächtnisnehmer auf den Erben zugehen und vom Erben sein Vermächtnis einfordern.

Übergibt der Erbe in der Folge das Motorrad an den Enkelsohn des Erblassers, dann ist das Vermächtnis damit erfüllt.

Nach der Erfüllung des Vermächtnisses hat der Vermächtnisnehmer mit der weiteren Abwicklung der Erbschaft in aller Regel nichts mehr zu tun.

Kann man ein Vermächtnis widerrufen?

Sowohl für den Erblasser, als auch für den Vermächtnisnehmer ist die Frage interessant, ob ein Vermächtnis widerrufen werden kann.

Im Prinzip ist diese Frage einfach zu beantworten:

Der Erblasser kann in einem Testament über sein Vermögen nach freier Wahl verfügen.

So ist es dem Erblasser immer freigestellt, ob er überhaupt ein Testament verfasst und wen er in diesem Testament als Erben einsetzt.

Niemand ist gezwungen, in seinem Testament ein Vermächtnis anzuordnen

Genauso kann der Erblasser in seinem Testament ein Vermächtnis zugunsten einer bestimmten Person aussetzen … oder er kann es auch lassen.

Wenn der Erblasser also ein Vermächtnis wieder rückgängig machen will, dann kann er grundsätzlich ein neues Testament verfassen und in diesem neuen Testament anordnen, dass alle früheren Testamente nicht mehr gelten sollen.

Ebenso kann sich der Erblasser darauf beschränken, das Vermächtnis in dem neuen Testament einfach zu widerrufen.

Widerruf des Vermächtnisses durch ein neues Testament

Ist das neue Testament wirksam (handschriftlich verfasst und unterschrieben) dann ist das widerrufene Testament aus der Welt und der ehemalige Vermächtnisnehmer kann dann auch keine Forderungen mehr stellen.

Es ist aber eine scharfe zeitliche Zäsur bei dem Widerruf eines Vermächtnisses zu beachten.

Hat der Erblasser in seinem Testament ein Vermächtnis zugunsten einer bestimmten Person vorgesehen und verstirbt dann der Erblasser, dann ist ein Widerruf des Vermächtnisses nicht mehr möglich.

Ein Widerruf des Vermächtnisses nach dem Tod ist nicht möglich

Nur der Erblasser selber kann zu Lebzeiten ein Vermächtnis anordnen oder eben auch widerrufen.

Ein Widerruf des Vermächtnisses nach dem Tod des Erblassers beispielsweise durch den Erben ist hingegen nicht möglich.

Das Vermächtnis in einem gemeinsamen Testament oder in einem Erbvertrag

Eine weitere Einschränkung für die grundsätzlich freie Widerrufbarkeit eines Vermächtnisses besteht dann, wenn der Erblasser das Vermächtnis in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament oder in einem Erbvertrag ausgesetzt hat.

Wenn das Vermächtnis in einem gemeinsamen Testament als wechselbezüglich im Sinne von § 2270 BGB zu qualifizieren ist, dann ist ein Widerruf des Vermächtnisses durch nur einen Ehepartner nur unter bestimmten Voraussetzungen oder unter Umständen gar nicht mehr möglich, § 2271 BGB.

Das Gleiche gilt, wenn das Vermächtnis als so genannte vertragsmäßige Verfügung nach § 2278 BGB in einem Erbvertrag vorgesehen wurde.

Nach Abschluss des Erbvertrages kann dort vorgesehenes Vermächtnis oft nicht mehr ohne weiteres widerrufen und damit rückgängig gemacht werden.

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