Checkliste für die Errichtung eines Testamentes

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Welche Formvorschriften müssen zwingend beachtet werden?
  • Welcher Inhalt in einem Testament ist sinnvoll?
  • Worauf muss man achten?

Die folgende Checkliste soll helfen, im Rahmen der Abfassung eines Testamentes wichtige Punkte zu berücksichtigen, die möglicherweise Einfluss auf die Verteilung des Nachlasses und die gewünschte Erbfolge haben können.

Oftmals können bei Testamentserrichtung nicht nur einfach der oder die Erben und gegebenenfalls Vermächtnisnehmer benannt werden, sondern es ist darüber hinaus zu bedenken, dass unabhängig von dem Erbfall bereits vertragliche Bindungen bestehen, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung des Nachlasses führen kann.

Auch lohnt es sich in jedem Fall darüber nachzudenken, ob man über den Tod hinaus auf die Verwendung des vererbten Vermögens durch entsprechende Anordnungen im Testament Einfluss nehmen will.

Weiter sollte man sich Klarheit über die zu bedenkenden Personen verschaffen, deren möglichen Wegfall vor Erbfall ebenso wie Änderungen im Personenstand der potentiellen Erben berücksichtigen. Hier sollten - soweit gewünscht - im Testament Regelungen enthalten sein, die auch auf vorgenannte Änderungen entsprechend angepasste Anordnungen enthalten.

Schließlich muss man sich vor Abfassung des Testamentes über die gewünschten Regelungsziele im Klaren sein. So kann die materielle Absicherung beispielsweise des Lebenspartners ebenso Motivation für die Erstellung eines Testamentes sein wie die Sicherung der Unternehmensnachfolge oder auch die Ausschließung oder Beschränkung der Erbschaftsansprüche von nahen Verwandten.

Zuletzt darf natürlich der Hinweis nicht fehlen, dass bei jeglichen testamentarischen Regelungen deren steuerrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen sind.

Vor diesem Hintergrund sollten daher nachfolgende Punkte vor Abfassung eines Testamentes zwingend bedacht werden. Einzelheiten zu den einzelnen Themen können im Textteil des Erbrecht-Ratgebers nachgelesen werden.

  • Besteht Testierfähigkeit?
  • Welche zwingenden Formvorschriften sind bei der Abfassung des Testaments zu berücksichtigen?
  • Wo soll das Testament nach Errichtung verwahrt werden?
  • Eigener Personenstand - verheiratet, ledig oder geschieden?
  • In welchem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) lebt der Erblasser?
  • Existiert ein Ehe- oder Erbvertrag?
  • Existieren zeitlich frühere Testamente?
  • Existieren eheliche oder nichteheliche, adoptierte oder für ehelich erklärte Kinder?
  • Ist mit weiteren Nachkommen zu rechnen?
  • Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?
  • Wer kommt als Pflichtteilsberechtigter (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern) in Betracht?
  • Wurde ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht vereinbart?
  • Ist eine Pflichtteilsentziehung oder -beschränkung gewünscht und möglich?
  • Woraus besteht das Vermögen des Erblassers?
  • Gibt es sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen?
  • Gibt es Vermögen, das im Ausland belegen ist?
  • Welche Verbindlichkeiten des Erblassers bestehen?
  • Ist eine Sondererbfolge z.B. bei der Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften zu berücksichtigen?
  • Soll mit dem Testament unter anderem die Unternehmensnachfolge gesichert werden?
  • Soll ein einzelner Erbe oder mehrere Personen als Erben eingesetzt werden?
  • Sollen mehrere Erben das Vermögen des Erblassers insgesamt oder jeweils getrennt nach einzelnen Nachlassgegenständen erhalten?
  • Soll, soweit mehreren Erben jeweils einzelne Vermögensgegenstände vermacht werden, gegebenenfalls ein wertmäßiger Ausgleich unter den Miterben stattfinden?
  • Sollen Regelungen zu einer Ausgleichspflicht unter erbenden Abkömmlingen für Zuwendungen, die zu Lebzeiten des Erblassers gemacht wurden, getroffen werden ?
  • Wer soll Erbe bei Wegfall des ursprünglichen Erben werden?
  • Soll im Falle der Wiederverheiratung des Ehegatten eine abweichende Erbeinsetzung stattfinden ?
  • Ist eine Vor- und Nacherbschaft gewollt?
  • Soll ein Vermächtnis ausgesetzt werden und sind die einzelnen Vermächtnisgegenstände hinreichend konkret im Testament bezeichnet?
  • Soll auf den Nachlass nach Erbfall z.B. durch Anordnung von Testamentsvollstreckung, Auflagen oder den Ausschluss der Auseinandersetzung unter Miterben für einen gewissen Zeitraum Einfluss genommen werden?

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

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