Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Privates oder notarielles Testament erstellen – Was ist vorzugswürdig?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Ein privates Testament kostet nichts und ist schnell errichtet
  • Bei einem Notar erhält man eine Beratung
  • Das Testament sollte immer in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben werden

Wenn man seine letzten Angelegenheiten durch ein Testament regeln will, hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Man kann ein so genanntes privates handschriftliches Testament verfassen oder man kann mit Hilfe eines Notars ein so genanntes öffentliches (auch notarielles genannt) Testament erstellen.

Was sind die Vor- bzw. Nachteile dieser beiden Testamentformen und worin bestehen Gemeinsamkeiten und Unterschiede?

Privates und öffentliches Testament unterscheiden sich alleine in ihrer Art der Erstellung.

Von einem privaten Testament erfährt bis zum Todestag niemand etwas

Während das private Testament vom Erblasser alleine, ohne Mitwirkung Dritter und mit bescheidenen Sachmitteln verfasst werden kann, muss man sich für ein öffentliches Testament einen Termin bei einem Notar vereinbaren, wird dort beraten und lässt nachfolgend seinen letzten Willen dort durch eine öffentliche Urkunde festhalten.

Beide Testamentformen sind rechtlich in gleicher Weise wirksam. Auch kann der Testator inhaltlich in einem privaten Testament exakt die gleichen Anordnungen treffen wie in einem öffentlichen Testament.

Ein öffentliches Testament bietet den Vorteil, dass man vom Notar in inhaltlichen Fragen zum Testament beraten wird.

Notar hat eine Beratungspflicht

Der Notar wird regelmäßig vor Beurkundung des letzten Willens die konkrete familiäre und auch wirtschaftliche Situation des Testators abklären und darauf aufbauend dem Testator eine auf den Fall passende Erbfolgeregelung vorschlagen.

Bei einem öffentlichen Testament kommen zur Unwirksamkeit des letzten Willens führende Formfehler nur höchst selten vor. Beim privaten Testament muss man selber dafür sorgen, dass die gesetzlichen Formvorschriften peinlich genau beachtet werden.

Das bei einem Notar erstellte Testament ist eine öffentliche Urkunde und kann nach Eintritt des Erbfalls von den Erben – beispielsweise gegenüber Banken – oft als Nachweis der eigenen Legitimation eingesetzt werden, ohne dass ein Kosten auslösender Erbschein benötigt wird.

Notarielles Testament kann manchmal den Erbschein ersetzen

Gehört zum Nachlass auch Immobilienbesitz, dann können die Erben in der Regel alleine mit dem öffentlichen Testament und der Niederschrift der Testamentseröffnung beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag auf Eigentumsumschreibung vornehmen, § 35 Abs. 1 GBO (Grundbuchordnung).

Ist man aufgrund eines privaten Testaments zur Erbfolge berufen, dann muss man für diese Maßnahme zregelmäßig einen – kostenpflichtigen – Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.

Der entscheidende Nachteil des öffentlichen Testaments liegt in den Kosten, die mit dem Besuch beim Notar verbunden sind. Je höher der Nachlasswert ist, desto höher sind auch die Gebühren, die der Notar für seine Dienstleistung verlangt.

Zu den Kosten für den Notar addieren sich noch die Kosten für die amtliche Verwahrung, in die das öffentliche Testament zwangsläufig verbracht werden muss.

Amtliche Verwahrung schützt das Testament vor Vernichtung

Dies hat zwar den Vorteil, dass das Testament im Erbfall in jedem Fall zur Geltung kommt und nicht der Gefahr der Unterschlagung, Zerstörung oder Verfälschung unterliegt, kostet aber einen Pauschalbetrag in Höhe von 75 Euro.

Als Fazit kann man festhalten, dass ein privates Testament dann ausreichend sein wird, wenn der Nachlass überschaubar und die gewünschte Erbfolge klar und einfach ist. Für komplexere Erbschaften empfiehlt sich hingegen das öffentliche Testament.

Als vermittelnde Lösung bietet sich eine eingehende Beratung zum Testament bei einem auf das Erbrecht spezialisierten Anwalt an.

Ob man das mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts erstellte Testament dann nachfolgend noch von einem Notar beurkunden lassen will, kann man sich allemal noch überlegen.

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