Erbschaftsteuer in Frankreich
Erbschaftsteuerbefreiung
Der überlebende Ehegatte sowie der Lebenspartner müssen keine Erbschaftsteuer bezahlen.
Dies gilt auch für Brüder und Schwestern, die mit dem Erblasser in einer gemeinsamen Wohnung leben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind zum Zeitpunkt des Erbfalles ledig, geschieden oder leben getrennt;
- Sie sind zum Zeitpunkt des Erbfalls älter als 50 Jahre oder schwerbehindert;
- Sie haben während der letzten 5 Jahre ständig mit dem Erblasser zusammen gelebt.
Berechnungsgrundsätze für die Erbschaftsteuer
Im französischen Erbschaftsteuerrecht ist es so, dass die Berechnungsgrundlage das Nettoerbe ist, d.h. das Erbe abzüglich der Kosten.
Die Berechnung geschieht wie folgt:
- Zunächst wird jedem Erbe ein Freibetrag zugewiesen.
- In einem zweiten Schritt wird dann auf das Erbe (vermindert um den Freibetrag) für jeden Erben unter Berücksichtigung seines Verwandtschaftsverhältnisses ein bestimmter Erbschaftsteuersatz angewandt.
Erbschaftsteuer im Einzelnen
Die Höhe der Erbschaftsteuer und des Freibetrages hängen von dem Verwandtschaftsverhältnis ab:
Freibeträge
Direkte Abkömmlinge | € 100.000 |
Geschwister, soweit nicht von der Erbschaftsteuer befreit | € 15.932 |
Neffen und Nichten: | € 7.967 |
Schwerbehinderte | € 159.325 |
Steuersätze für Abkömmlinge und Eltern
0 - 8.072 Euro | 5 % |
8.072 - 12.109 Euro | 10 % |
12.109 - 15.932 Euro | 15 % |
15.932 - 552.324 Euro | 20 % |
552.324 - 902.838 Euro | 30 % |
902.838 - 1.805.677 Euro | 40 % |
ab 1.805.677 Euro | 45 % |
Steuersätze für Geschwister
0 - 24.430 Euro | 35 % |
ab 24.430 Euro | 45 % |
Steuersätze für andere Personen
Bis zur 4. Ordnung | 55 % |
Ab der 4. Ordnung sowie für Erben, die nicht verwandt sind | 60 % |
Abgabe der Steuererklärung
Für Erben, die nicht in Frankreich wohnen, ist eine Erbschaftsteuererklärung spätestens nach Ablauf eines Jahres nach dem Erbfall abzugeben. Ist dies nicht der Fall, werden Säumniszuschläge fällig.
Für gebietsfremde Erben ist die Steuererklärung abzugeben bei folgendem Finanzamt:
Service des impôts des particuliers non-résidents
10, rue du Centre - TSA 10010 - 93465 Noisy-Le-Grand Cedex
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.
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