Wann ist ein Erbschein kostenlos?
- Wenn man dem Erbschein für eine Sozialleistung benötigt, muss man nichts bezahlen.
- Eine gemeinnützige Stiftung als Erbe bekommt den Erbschein gebührenfrei.
- Eine Vollmacht und ein notarielles Testament können beim Erbschein Kosten sparen.
Wenn man nach einem Erbfall seine Erbenstellung gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt nachweisen will, dann benötigt man in aller Regel einen Erbschein.
Ein solcher Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt und verursacht, abhängig vom Nachlasswert, durchaus erhebliche Kosten.
Nur in wenigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass das Gericht bei der Erteilung eines Erbscheins auf die anfallenden Kosten verzichtet.
Ein Erbschein für Sozialleistungen ist kostenfrei
So kann ein Erbschein beispielsweise dann kostenfrei beantragt werden, wenn der Erbschein ausschließlich für die Beantragung, die Erbringung oder die Erstattung einer Sozialleistung nötig ist.
Wenn der Erbschein auch für andere Zwecke benötigt wird, dann fallen für den Antragsteller beim Nachlassgericht doch wieder Kosten an.
Kostenfrei ist hingegen wiederum ein Erbschein, der von einer gemeinnützigen Körperschaft als Erbe beantragt wird.
Hat beispielsweise eine gemeinnützige Stiftung eine Erbschaft gemacht und benötigt diese Stiftung einen Erbschein, dann muss die Stiftung für den Erbschein nichts bezahlen.
Eine Stiftung ist von Kosten für einen Erbschein befreit
Wichtig ist hier nur, dass die gemeinnützige Stiftung den Antrag auf Erteilung des Erbscheins selber stellt.
Wenn man den Kosten in Zusammenhang mit einem Erbschein aus dem Weg gehen will, dann kann man dies auch mit Hilfe einer vom Erblasser erstellten Vollmacht machen.
Neben einer Vollmacht kann auch ein notarielles Testament in vielen Fällen den Erbnachweis erbringen und damit einen Erbschein überflüssig machen.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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