Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Warum sollte man sein Haus noch vor seinem Tod auf die nächste Generation überschreiben?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Die frühzeitige Übergabe von Immobilien spart Steuern
  • Der Erbe erspart sich unter Umständen einen kostenpflichtigen Erbschein
  • Der Eigentümer der Immobilie kann über ein Wohnrecht im Grundbuch angesichert werden

Es können gute Gründe dafür sprechen, eine Immobilie noch vor dem eigenen Ableben an die nächste Generation zu überschreiben.

Ein zentrales Motiv für eine lebzeitige Weitergabe einer Immobilie kann der Wunsch sein, Steuern zu sparen.

Den eigenen Kindern steht bei Schenkungen ein Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu.

Jedes Kind hat einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro

Dieser Freibetrag kann von jedem einzelnen Kind alle zehn Jahre in voller Höhe ausgenutzt werden.

Wenn man sich als Besitzer einer Immobilie früh genug daran macht, seine Immobilie auf die nächste Generation zu übertragen, dann muss im Erbfall vom Erben für die Immobilie unter Umständen gar keine Erbschaftsteuer mehr bezahlt werden.

Mit der lebzeitigen Übertragung der eigenen Immobilie kann man weiter dem Erben die Abwicklung der Erbschaft deutlich erleichtern.

Die Beantragung eines Erbscheins kostet Geld und ist mühsam

Ein Erbe benötigt nach einem Erbfall mit Immobilie in der Regel einen so genannten Erbschein, um die Immobilie auf sich umschreiben zu können. Die Einholung eines solchen Erbscheins beim Nachlassgericht ist mit einigem Aufwand verbunden und verursacht beim Erben nicht unerhebliche Kosten.

Wenn die Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen wurde, kann sich der Erbe den Aufwand und die Kosten sparen.

Schließlich kann man mit der rechtzeitigen Übertragung einer Immobilie auch mögliche Pflichtteilsansprüche im Erbfall der Höhe nach deutlich reduzieren.

Der Immobilieneigentümer muss auch nicht befürchten, dass er seine Immobilie nach einer lebzeitigen Übertragung nicht mehr nutzen kann. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, kann er sich jederzeit bei der Übertragung ein lebenslanges Wohnrecht an der Immobilie vorbehalten.

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