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Welches Recht ist bei einer Erbschaft in Spanien anwendbar?

Von: Dr. Carlos Wienberg

Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich auf die Rechtslage bis zum 16.08.2015.

Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO).

Einzelheiten zur EuErbVO können Sie auf dem Erbrecht-Ratgeber an dieser Stelle nachlesen.

Deutscher Erblasser stirbt in Spanien

Hatte ein Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit seinen Wohnsitz auf spanischem Staatsgebiet, so wird sein Erbfall gemäß Art. 25 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) nach deutschem Erbrecht abgewickelt. Die Erbfolge eines Deutschen unterliegt nach dieser Norm des deutschen Rechts dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehört hat.

Die Rechtsnormen der §§ 1922 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entscheiden also in diesem Fall beispielsweise darüber, ob der Erblasser ein wirksames Testament hinterlassen hat, wer ihn beerbt, wer Pflichtteilsansprüche geltend machen kann und in welcher Form die Erben für Nachlassverbindlichkeiten haften.

Besaß der Erblasser neben der deutschen auch die spanische Staatsangehörigkeit, so richtet sich das für den Erbfall anwendbare Recht jedoch nach Art. 9 Abs. 9 Código Civil (CC) jedoch nach spanischem Recht.

Spanischer Erblasser stirbt in Deutschland

Für einen Erblasser, der die spanische Staatsangehörigkeit besaß und seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, gilt für die Abwicklung seines Erbfalls spanisches Recht. Auch im spanischen Recht gilt, dass sich das anzuwendende Erbrecht nach dem Heimatrecht des Erblassers im Zeitpunkt seines Ablebens ergibt, Art. 9 Abs. 8 CC. Auch hier bestimmt also die Staatsangehörigkeit das anzuwendende Erbrecht.

Deutscher Erblasser hat Immobilienvermögen in Spanien

Hatte ein deutscher Staatsangehöriger Grundbesitz in Spanien, so muss auf Grundlage deutscher Erbrechtsnormen die Rechtsnachfolge im Todesfall geklärt werden.

Spanischer Erblasser hat Immobilienvermögen in Deutschland

Auch für den spanischen Staatsbürger mit Immobilienbesitz in Deutschland verbleibt es bei der Anwendung spanischen Erbrechts, um zu klären, wer die in Deutschland gelegenen Immobilien erbt.

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