Wann soll der Vermächtnisnehmer sein Geld erhalten?
- Ein Vermächtnis ist grundsätzlich sofort fällig
- Der Erbe kann aber immer prüfen, ob er die Erbschaft annimmt
- Der Erblasser kann in seinem Testament die Fälligkeit des Vermächtnisses nach hinten verschieben
Es kann im Einzelfall sehr viel Sinn ergeben, im eigenen Testament nicht nur Erben zu benennen, sondern auch Vermächtnisse auszusetzen.
Während ein Erbe im Erbfall das gesamte Vermögen des Verstorbenen erhält, verschafft ein Vermächtnis dem so genannten Vermächtnisnehmer nur einen Anspruch, der in aller Regel gegen den Erben gerichtet ist.
Wenn man sein Testament schreiben will, dann kann man beispielsweise seinen Ehepartner als Erben einsetzen und zugunsten seiner Kinder, zugunsten von Freunden oder Verwandten in demselben Testament Vermächtnisse aussetzen.
Ein Vermächtnis muss nach dem Erbfall geltend gemacht werden
Nach dem Erbfall müssen sich die Vermächtnisnehmer dann an den Erben wenden und bei dem Erben das Vermächtnis einfordern.
Der Erbe ist dann verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Weigert sich der Erbe, das Vermächtnis zu erfüllen, dann kann der Vermächtnisnehmer vor Gericht ziehen und sein Vermächtnis gegen den Erben einklagen.
Durch ein Vermächtnis kann jeder beliebige Vermögenswert zugewandt werden
Welche Vermögenswerte der Erblasser durch ein Vermächtnis zuwenden will, bleibt dem Erblasser überlassen.
So kann der Erblasser dem Vermächtnisnehmer z.B. den Familienschmuck, ein Auto, ein Grundstück oder einen bestimmten Geldbetrag zuwenden.
Plant der Erblasser dem Vermächtnisnehmer in seinem Testament einen bestimmten Eurobetrag zuzuwenden, dann sollte der Erblasser in seinem Testament Vorsorge treffen, damit die Erfüllung des Vermächtnisses möglichst geräuschlos und ohne Streit ablaufen kann.
Ein Vermächtnis kann unmittelbar nach dem Erbfall gefordert werden
Nach dem Gesetz kann der Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis nämlich unmittelbar mit dem Erbfall beim Erben einfordern, § 2176 BGB.
Verstirbt der Erblasser mithin an einem Sonntag, dann kann der Vermächtnisnehmer am folgenden Montag beim Erben sein Vermächtnis geltend machen.
Geht es z.B. um ein Geldvermächtnis in Höhe von 100.000 Euro, dann wird der Erbe am Tag eins nach dem Erbfall mit der Forderung des Vermächtnisnehmers aber in aller Regel nicht allzu viel anzufangen wissen, da niemand einen Geldbetrag in Höhe von 100.000 Euro griffbereit hat.
Hat der Erbe die Erbschaft überhaupt angenommen?
Strategisch ist eine unverzügliche Geltendmachung des Geldvermächtnisses durch den Vermächtnisnehmer auch keine gute Idee, da zu diesem frühen Zeitpunkt noch gar nicht geklärt ist, ob der Erbe seine Erbschaft überhaupt annimmt oder sein Erbe ausschlägt.
Jeder Erblasser, der in seinem Testament ein Vermächtnis aussetzen will, ist vor diesem Hintergrund gut beraten, eine Regelung zur Fälligkeit des Vermächtnisses in sein Testament aufzunehmen.
Überaus hilfreich kann es zum Beispiel sein, eine Bestimmung in das Testament aufzunehmen, wonach das Vermächtnis erst mit Ablauf eines Zeitraums von beispielsweise sechs Monaten nach dem Erbfall fällig ist.
Regelung zur Fälligkeit des Vermächtnisses im Testament ist immer empfehlenswert
Wenn man den Druck auf den Erben noch weiter abmildern will, dann kann der Erblasser auch anordnen, dass das Vermächtnis erst sechs Monate nach Erbfall, nach Testamentseröffnung und nach Erteilung eines Erbscheins fällig sein soll.
Mit einer solchen Regelung verschafft der Erblasser seinem Erben genügend Zeit, sich nach dem Erbfall zu orientieren und die gegen ihn gerichtete Vermächtnisforderung in aller Ruhe zu prüfen und zu erfüllen.
Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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