Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Woran sollte man bei einem Vermächtnis über eine Immobilie unbedingt denken?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Was soll aus dem Inventar der Immobilie werden?
  • Was wird aus Schulden und Belastungen, die mit der Immobilie zusammenhängen?
  • Wer soll die Kosten für die Übertragung übernehmen?

Es ist eigentlich nicht schwierig, eine Immobilie durch ein Vermächtnis einer bestimmten Person zuzuwenden.

Ein Vermächtnis ist etwas anderes als eine Erbschaft. Mit der Anordnung eines Vermächtnisses im Testament wird (in der Regel) der Erbe belastet.

Der Erbe muss dann nach dem Eintritt des Erbfalls das Vermächtnis erfüllen.

Ein Vermächtnis eignet sich für die Übertragung einer Immobilie

Wenn man also ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück nach seinem Ableben an eine bestimmte Person übertragen will, dann ist hierfür ein Vermächtnis ein durchaus geeignetes Mittel.

Wenn man in seinem Testament ein Immobilienvermächtnis anordnen will, sollte man aber zwingend folgende Punkte berücksichtigen:

Die Immobilie muss im Testament genau bezeichnet werden!

Man muss zwingend genau klären, um welche Immobilie es sich handelt, die durch ein Vermächtnis übertragen werden soll.

So sind Formulierungen wie z.B. „mein Haus“ oder „meine Wohnung in München“ eher ungeeignet, um den Vermächtnisgegenstand konkret zu bezeichnen.

Die Immobilie muss vielmehr im Testament eindeutig bezeichnet werden.

Die genaue Adresse, Angaben aus dem entsprechenden Grundbuchblatt oder  Katasterauszug können bei der Konkretisierung der Immobilie wertvolle Hilfe leisten.

Wem sollen die Gegenstände im Haus bzw. in der Wohnung gehören?

Weiter sollte im Zusammenhang mit dem Vermächtnis geklärt werden, wem das Inventar in dem Haus gehören soll.

Soll das Inventar in der Immobilie ebenfalls durch das Vermächtnis an den Vermächtnisnehmer übertragen werden, oder sollen bewegliche Sachen in der Immobilie dem Erben gehören?

Oder soll der Erbe am Ende sogar verpflichtet sein, die Immobilie zu räumen?

Was wird aus Schulden und Belastungen, die auf der Immobilie liegen?

Wenn die Immobilie noch mit Schulden belastet ist, sollte geklärt werden, ob der Vermächtnisnehmer diese Schulden übernehmen muss, oder ob der Erbe für die Tilgung verantwortlich ist.

In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, ob auf der Immobilie gegebenenfalls lastende Hypotheken, Grundschulden oder Nießbrauchrechte vom Vermächtnisnehmer übernommen oder abgelöst werden sollen.

Wer trägt die Kosten für die Übertragung und die Erbschaftsteuer?

Schaden kann auch nicht, die Frage zu klären, wer nach dem Erbfall für die Kosten der Übertragung der Immobilie aufkommen muss.

Je nach Wert der Immobilie können bei der Übertragung bei Notar und Grundbuchamt nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Wenn der Erblasser in seinem Testament regelt, wer diese Kosten übernehmen soll, besteht weder für den Erben noch für den Vermächtnisnehmer Anlass für Streit.

Das gleiche gilt für die Erbschaftsteuer, die dem Grunde nach der Vermächtnisnehmer zu tragen hat.

Wenn es dem Wunsch des Erblassers entspricht, dass die Erbschaftsteuer für das Immobilienvermächtnis vom Erben zu übernehmen ist, dann muss er das in seinem Testament anordnen.

Ein Testamentsvollstrecker kann helfen!

Schließlich sollte der Erblasser in geeigneten Fällen in Erwägung ziehen, mit der Erfüllung des Immobilienvermächtnisses einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen.

Ein solcher Testamentsvollstrecker hat dann die Aufgabe, die Übertragung der Immobilie aus dem Nachlass auf den Vermächtnisnehmer sicherzustellen.

Nachdem das Verhältnis zwischen dem Vermächtnisnehmer und dem Erben, der ja das Vermächtnis zu erfüllen hat, zuweilen etwas angespannt ist, kann ein Testamentsvollstrecker dafür sorgen, dass es bei der Erfüllung des Immobilienvermächtnisses nicht mehr Probleme gibt, als unbedingt notwendig.

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