Aktuelle Infos zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht finden Über 1.000 Urteile zum Erbrecht Geschrieben von Anwälten

Was hat Vorrang – Erbe oder Vermächtnis?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Der Erbe hat ein Vermächtnis zu erfüllen
  • Der Höhe nach sind einem Vermächtnis keine Grenzen gesetzt
  • Gegebenenfalls kann der Erbe ein Vermächtnis kürzen

Wenn jemand ein Testament macht, dann geht es in diesem Testament in erster Linie um die Verteilung von Vermögenswerten.

Der Verfasser des Testaments legt in seinem letzten Willen fest, an welche Personen nach seinem Ableben sein Vermögen gehen soll.

Man hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sein Vermögen in seinem Testament zu verteilen:

Die Erben bekommen das gesamte Vermögen des Verstorbenen

Zu einen kann man in dem Testament einen oder auch mehrere Erben benennen.

Der bzw. die Erben werden im Erbfall Rechtsnachfolger des Erblassers und erhalten automatisch dessen gesamtes Vermögen.

Eine zweite Möglichkeit, durch ein Testament Vermögen zu verteilen, besteht durch die Anordnung eines Vermächtnisses.

Durch ein Vermächtnis kann man in seinem Testament einer bestimmten Person einen beliebigen Vermögensvorteil zuwenden.

Erbe und Vermächtnis unterscheiden sich grundlegend

Ein Vermächtnis ist etwas anderes als eine Erbeinsetzung.

Durch ein in einem Testament angeordnetes Vermächtnis verschafft der Erblasser dem so genannten Vermächtnisnehmer ein Forderungsrecht gegen den Erben.

In einem ersten Schritt erhält der Erbe demnach im Erbfall das gesamte Vermögen des Verstorbenen.

In einem zweiten Schritt muss der Erbe aber das geerbte Vermögen zum Teil wieder an den Vermächtnisnehmer herausgeben und damit das Vermächtnis erfüllen.

Der Erbe kann jedenfalls seinen Pflichtteil behalten

Wenn der Erblasser also in seinem Testament beispielsweise angeordnet hat, dass der Vermächtnisnehmer den Ferrari des Erblassers, sein Aktienpaket, seine Immobilie am Starnberger See oder einfach einen Betrag in Höhe von einer Million Euro bekommen soll, dann kann der Vermächtnisnehmer nach dem Eintritt des Erbfalls vom Erben die Herausgabe dieser Vermögenswerte fordern und nötigenfalls auch vor Gericht einklagen.    

Der Höhe nach ist einem Vermächtnis keine Grenze gesetzt.

Die Grenze der Belastung durch ein Vermächtnis liegt für den Erben aber in einem möglichen eigenen Pflichtteilsrecht.

Wenn der Erbe selber pflichtteilsberechtigt ist, dann muss dem Erben auch nach Auszahlung des Vermächtnisses zumindest sein Pflichtteil in voller Höhe verbleiben. Gegebenenfalls darf der Erbe das Vermächtnis entsprechend kürzen.

Wenn Sie in Ihrer Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, dann können Sie hier spezialisierte Rechtsanwälte finden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Wie kann der Erbe Ansprüche aus einem Vermächtnis abwehren?
Der Erbe kann die Erfüllung eines Vermächtnisses vorläufig verweigern
Was spricht für ein Vermächtnis und gegen eine Erbeinsetzung?
Über 1.000 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht

Erbrecht