Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels ・ Theresienstraße 1 ・ 80333 München

Wann ist ein Testament sicher gültig?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Man muss mindestens 16 Jahre alt sein!
  • Welche Formvorschriften muss man beachten?
  • Man muss testierfähig sein!

Wenn man seine letzten Dinge regeln will, ist ein Testament hierfür der richtige Ort.

Man muss nur auf ein paar wenige Dinge achten, um sicherzustellen, dass das eigene Testament auch sicher gültig ist.

Zunächst muss man ein gewisses Alter haben, um ein Testament errichten zu können.

So kann ein Minderjähriger ein Testament erst ab seinem 16. Geburtstag errichten.

Mit 16 Jahren kann man zum Notar gehen

Ein Sechzehnjähriger kann ein Testament aber nur mit Hilfe eines Notars errichten.

Erst mit Volljährigkeit erwirbt man das Recht, ein Testament ganz ohne fremde Hilfe zu verfassen.

Wenn man aber 18 Jahre alt ist, dann kann man sein Testament sehr einfach selber errichten.

Welche Form muss ein Testament haben?

Für die Wirksamkeit eines Testaments ist entscheidend, dass das Testament von seinem Verfasser auf einem Blatt Papier zur Gänze handgeschrieben und am Ende auch mit dem vollen Namen unterschrieben ist. Hilfreich ist es immer, wenn man auf dem Testament das Erstellungsdatum vermerkt.

Nur wenn man diese gesetzlichen Formvorgaben beachtet, dann ist das Testament auch wirksam und gültig.

Wichtig ist auch, dass man im Moment der Errichtung seines Testaments testierfähig ist.

Testierunfähige können kein wirksames Testament errichten

Wenn man aufgrund einer Krankheit oder wegen seines geistigen Zustandes nicht mehr einschätzen kann, was man mit seinem Testament eigentlich regelt, dann ist man testierunfähig und das Testament ist unwirksam.

Übermäßiger Alkoholkonsum oder auch Geistesstörungen, wie z.B. eine ausgeprägte Demenz, führen regelmäßig zur Testierunfähigkeit. Wenn man in diesem Zustand sein Testament errichtet, spricht viel dafür, dass das Testament ungültig ist.

Schließlich sollte man noch sicherstellen, dass nicht ein zeitlich früheres gemeinschaftliches Ehegattentestament oder ein notarieller Erbvertrag der Wirksamkeit des eigenen Testaments entgegenstehen.

Wenn man seine Erbfolge nämlich bereits in der Vergangenheit bindend geregelt hat, dann kann ein Testament auch aus diesem Grund unwirksam sein.

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